Fall [2]

[90] Fall (in anderer Bedeutung), 1) (Wasserb.), so v.w. Gefälle; 2) so v.w. Aufziehschütze; 3) (Bergb.). in Flötzen Klüfte od. Nieren, welche Einfluß auf die Beschaffenheit u. die Richtung des Ganges haben; 4) (Salzwerk), das Durchgehen der Sohle durch eine Abtheilung des Gradirhauses; 5) der Raum, welchen das aufgezogene Gewicht einer Uhr bis zu seinem Ablaufen durchläuft; 6) (Seew.), der Fall od. die Falle, einlaufendes Tauwerk, mit welchem die Raaen, Segel, Flaggen u. Wimpel aufgehißt werden. Je nach den verschiedenen Segeln erhalten die Fallen ihre Namen, z.B. Marsfall, Bramfall; die Unterraaen od. großen Raaen haben keine Fallen, sondern werden mittels Schwertakeln gehißt u. gestrichen; 7) (Schiffsb.), das Überhängen eines Theiles des Schiffes, z.B. des Achterstevens; die moderne Schiffsbaukunst hat diesen Fall auf ein[90] Minimum gebracht, während er in früheren Zeiten oft ein Achtel der ganzen Schiffslänge betrug; 8) (Grammat.), so v.w. Casus; 9) (Rechtsw.), so v.w. Rechtsfall; 10) (Fallrecht, Mortuarium), so v.w. Baulebung; 11) die Begehung einer Sünde, bes. der außereheliche Beischlaf, durch welchen eine Schwängerung erfolgt; daher zu Fall kommen, schwanger werden, zu Fall bringen, schwängern.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 90-91.
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