Hadeln

[835] Hadeln, Landstrich an der Elbmündung im Herzogthum Bremen, der hannöverschen Drostei Stade; 5,54 QM., 17,250 Ew; bewässert von der aus Seen entstehenden Medem mit der Gosche, niedrig, theils Marsch, theils Geest od. Moor; die Einw. nähren sich von Ackerbau u. Viehzucht (Gänse, Rindvieh, Pferde), u. treiben auch etwas Schifffahrt. H. hat besondere Freiheiten (Befreiung von Einquartierung u. vom Soldatendienste, Unzertheilbarkeit der Güter), u. eigene Verwaltung; theilt sich ins Hochland u. Siethland, welche Theile mit ihren zwölf Kirchspielsgerichten auch für die untere Verwaltung noch fortbestehen, nachdem das Land nach der neuen Verfassung zu demn Amte Otterndorf eingerichtet ist. Die Hauptorte sind Otterndorf, Altenbruch u. Lüdingerorth. – H. war vormals von Chauken bewohnt; Karl d. Gr. besiegte die Bewohner. Später gehörte es zur Grafschaft Lesum, wurde vom Erzbischof Adalbert von Bremen an die Grafen von Stade verlehnt, dann vom Kaiser Lothar dem Welfischen Hause geschenkt u. kam durch Herzog Bernhard, den Bruder Heinrichs des Löwen, dem es nach Heinrichs Fall huldigte, an die Herzöge von Lauenburg, wurde von Erich V. 1414 an Hamburg verpfändet u. erst 1480 wieder eingelöst. 1689 kam es durch Aussterben der Herzöge von Lauenburg, weil mehrere Fürsten Anspruch auf dasselbe machten, unter Sequester, wurde jedoch 1731 Braun'chweig-Lüneburg zugesprochen u. 1804 von den Franzosen occupirt; 1813 wurde die alte Gerichtsverfassung wieder hergestellt u. 1816 das Land der Regierung (jetzige Landdrostei) zu State übergeben.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 835.
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