Monotheleten

[402] Monotheleten (v. gr.), häretische Partei im 7. Jahrh., welche nur Einen Willen in Christo annahm. Die Monotheletischen Streitigkeiten hingen mit den Monophysitischen (s.d.) eng zusammen. Der Kaiser Heraclius (611–641) wünschte, bei der Bedrängniß seines Reichs, eine Vereinigung der monophysitischen u. katholischen Partei u. verordnete 630 auf Veranlassung der monophysitischen Bischöfe, daß in seinem Reiche der Glaubenssatz gelte: In Christo ist nur Ein Wille u. Eine Willenswirksamkeit. Damit war der Patriarch Sergius von Constantinopel, der Bischof Honorius von Rom mit der katholischen Kirchenpartei u. der zum Patriarchen von Alexandrien ernannte Bischof Cyrus von Phasis einverstanden, u. man vereinigte dadurch wirklich die dortigen monophysitischen Severianer. Dagegen aber erklärte sich der palästinensische Mönch Sophronius, weil den zwei Naturen nothwendig auch zwei Wirkungsweisen entsprechen müßten u. der Eine Wille auch auf Eine Natur in Christo führe. Cyrus wendete sich nun an Sergius in Constantinopel, welcher ihm rieth, die Sache auf sich beruhen zu lassen, u. auch Sophronius versprach Stillschweigen. Als aber dieser 634 Patriarch von Jerusalem geworden war, bekämpfte er in seinem Antrittsbriefe den Monotheletismus entschieden, u. der Streit dauerte nun heftiger fort. Heraclius suchte ihn 338 durch das dogmatische Edict Ekthesis, ein Werk des Sergius, beizulegen, darin war die Bestimmung von Einem u. von zwei Wirkungsweisen verboten, aber Ein Wille gelehrt. Man sah jedoch darin nur eine Begünstigung des Monotheletismns, gegen welchen sich nun die römischen Bischöfe Severinus 638, Johannes IV. 650 u. Theodorus 642 entschieden erklärten, ja der Letzte sprach 646 über den monotheletischen Patriarchen Paulus von Constantinopel den Bann aus. Im Morgenlande stritt dagegen bes. der Mönch Maximus, ein kräftiger Vertheidiger von zwei Willen (Dyotheletismus), gegen den Hauptvertheidiger des Monotheletismus, den Bischof Theodorus von Pharan in Arabien, u. gewann bes. in Afrika Ansehen. 648 nahm der Kaiser Constans die Ekthesis zurück u. befahl durch ein neues dogmatisches Edict, Typus, daß man bei der Kirchenlehre, wie sie vor Ausbruch des Streites galt, stehen bleibe u. Keiner deshalb den Anderen verketzere. Aber das Edict genügte den Parteien nicht, u. bes. erklärte sich der römische Bischof Martin I. seit 648 dagegen, setzte auf dem ersten Lateranconcil, 649, die Lehre von zwei Willen fest u. sprach über den Monotheletismus, dessen Vertheidiger, den Patriarchen von Constantinopel, u. die beiden Edicte, das Anathema aus. Deswegen wurde Martin 653 auf Befehl des Kaisers gefangen, nach Constantinopel geführt u. 654 nach Cherson exilirt; ebenso wurde Maximus exilirt. So siegten die M. auf kurze Zeit, aber dennoch erhielt sich der Dyotheletismus im Abendlande u. verbreitete sich von Rom aus, bes. seit dem Bischof Adeodatus 677, auch mehr wieder in der Griechischen Kirche. Nachdem schon der Kaiser Constantin IV. 678 den ganzen Streit für ein nutzloses Gezänk erklärt hatte, entschied sich 680 das Concil in Constantinopel für den Dyotheletismus u. bestimmte, daß in Christo zwei den beiden Naturen entsprechende Willen u. Wirkungsweisen, ohne Zwiespalt u. Gegensatz u. ohne Vermischung, seien, wobei der menschliche Wille sich stets dem göttlichen unterordne. Diese Bestimmung wurde durch den Kaiser Justinian auf dem zweiten Trullanischen Concil 692 bestätigt. Der Kaiser Philippicus Bardanes (711–13) machte noch einen Versuch, den M. die Herrschaft wieder zu verschaffen, allein Rom widerstand, u. unter seinem Nachfolger Anastasius II. war er beseitigt. Nur in Syrien erhielt sich eine kleine Partei der M. u. behauptete sich unter dem Namen Maroniten (s.d.) im Libanon gegen die Griechen u. Araber, daher Monotheletische Mönche, so v.w. Maronitische Mönche. Vgl. Anastasii collectan. ad bist. Monoth., herausgeg. von Sirmond, Par. 1620; Combesis, Hist. baeresis Monotheletarum im Nov. auctar. patristic, 2. Th.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 11. Altenburg 1860, S. 402.
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