Nebenĭus

[757] Nebenĭus, Karl Friedrich, geb. 29. Sept. 1784 in Rhodt bei Landau, studirte 1802–5 in Tübingen die Rechte, wurde dann Advocat in Rastadt, 1807 Finanzsecretär daselbst, 1810 Kriegsrath in Durlach, 1811 Finanzrath in Karlsruhe u. 1819 Geh. Referendar; er hatte Theil an dem Entwurf der badenschen Verfassung, wurde 1823 Staatsrath u. bis 1835 zugleich Vorstand der Gesetzcommission u. 1838–39 Präsident im Ministerium des Innern; 1843 ernannte ihn die Regierung zum Mitgliede der ersten Kammer u. im April 1845 übernahm er wieder das Ministerium des Innern u. 1846 nach Böckhs Rücktritt das Präsidium des Staatsrathes. In Folge der Ereignisse 1849 trat er mit dem Ministerium zurück; er erblindete später u. st. 8. Juni 1857 in Karlsruhe. Er schr.: Der öffentliche Credit, Karlsr. 1820, 2. A. 1829; Denkschrift für den Beitritt Badens zum Zollverein, ebd. 1833; Betrachtungen über den nationalökonomischen Zustand Großbritanniens, ebd. 1833; Über technische Lehranstalten etc., ebd. 1833; Der Deutsche Zollverein, ebd. 1835; Über die Herabsetzung der Zinsen der öffentlichen Schulden, Stuttg. 1837; Die katholischen Zustände in Baden, ebd. 1842; Über die Zölle des Deutschen Zollvereins zum Schutze der einheimischen Eisenproduction, ebd. 1842; Baden in seiner Stellung zur deutschen Frage, 1850.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 11. Altenburg 1860, S. 757.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika