Papĭa lex

[615] Papĭa lex, 1) P. l. de peregrīnis, 65 v. Chr. vom Volkstribun C. Papius; alle Fremden sollten Rom verlassen; die Lateiner u. Bundesgenossen in die Heimath zurückkehren; 2) P. Poppaea lex de maritandis ordinĭbus, 9 n. Chr., verordnete, daß Personen aller Stände sich mit einander verehelichen könnten, daß jeder Einwohner Roms, welcher drei, jeder Einwohner Italiens, welcher vier, jeder Einwohner einer Provinz, welcher fünf eheliche Kinder hätte, auf gewisse Freiheiten u. Vorrechte Ansprüche machen könnte, setzte auch Strafen auf Ehelosigkeit u. endlich fest, daß jeder Freigelassene, wenn er weniger als drei Kinder u. ein Vermögen von wenigstens 100,000 Sestertien hinterließ, dem Patron die Portio virilis lasse, d.h. wenn er z.B. zwei Kinder hatte, so bekam der Patron 1/3, wenn nur eins die Hälfte des Vermögens.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 615.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: