Pfordten

[24] Pfordten, Ludwig Karl Heinrich Freiherr von der P., Sohn des 1828 als Landrichter in Kadolzburg verstorbenen Ludwig von der P., geb. den 11. Sept. 1811 zu Ried in Baiern, studirte seit 1827 in Erlangen u. Heidelberg die Rechte, wurde 1831 Gehülfe des Referenten bei der Commission zur Berathung der materiellen Interessen des Landes unter dem Minister Fürsten Wallerstein angestellt, 1833 Privatdocent u. 1834 Professor der Rechte in Würzburg, aber durch Cabinetsbefehl vom 14. Jan. 1841 als Appellationsrath nach Aschaffenburg versetzt; 1843 erhielt er den Lehrstuhl der Pandekten in Leipzig u. wurde 1848 Minister des Auswärtigen u. des Cultus (s. u. Sachsen, Gesch.), gab aber in Folge der Kammerverhandlung über die Anerkennung der sogenannten deutschen Grundrechte, am 24. Febr. 1848 seine Entlassung. Im April 1849 erhielt er die Berufung in das baierische Ministerium, wo er die Portefeuilles des Äußeren, des königlichen Hauses, des Handels u. der öffentlichen Arbeiten übernahm u. Ende 1849 das Präsidium des Ministeriums erhielt; in dieser Stellung richtete er sich gegen die Ausführung jener Grundrechte u. gegen das Zustandekommen der Union, wogegen er Baiern eine einflußreiche Stellung in Deutschland zu verschaffen u. dieses Ziel durch ein engeres Anschließen an Österreich zu erreichen strebte, so wie für die Herstellung des Bundestages. 1854 wurde er in den erblichen Freiherrnstand erhoben, legte im April 1859 vor der immer mächtiger werdenden Opposition in der Kammer seine Stelle als Minister nieder u. wurde im Mai 1859 baierischer Gesandter beim Deutschen Bundestage. Er schr.: Abhandlungen aus dem Pandektenrechte, Erl. 1840; De obligationis civilis in naturalem transitu, Lpz. 1843. Vgl. Reden u. Proclamationen Ludwigs von der P. gesammelt, Lpz. 1851.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 24.
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