Schlämmen

[213] Schlämmen, 1) den Grund eines Gewässers von Schlamm u. anderen Unreinigkeiten befreien. Bei Häfen u. großen Kanälen geschieht es durch Baggern (s.d.) bei Flüssen dadurch, daß man dem Wasser größere Strömung gibt; bei Teichen u. kleineren Kanälen, nachdem das Wasser abgelassen ist. Bei schmalen Kanälen kann dann meist der Schlamm sogleich mit der Schaufel an das Ufer geworfen werden. Ein Teich, welcher geschlämmt werden soll, muß erst so viel als möglich trocken gelegt werden, d.h. alle Abflüsse müssen so tief als möglich geöffnet, zu den Abflüssen Haupt- u. zu diesen Nebengräben gezogen werden. Ist der Schlamm einigermaßen getrocknet, so werden in den Teich Fahrten von starken Bretern od. Bohlen gemacht u. auf diesen der Schlamm mit Radebergen aus dem Teich an das Ufer gefahren. Ist es nicht möglich einen Teich hinlänglich trocken zu legen, so kann das S. erst im Winter vorgenommen werden, wenn der Schlamm gefroren ist, dann hat man auch den Vortheil, daß man mit Pferden u. Schlitten in den Teich fahren kann. 2) Trennung pulverförmiger od. erdiger Substanzen von beigemengten schwereren od. gröberen Theilen mit Hülfe von Wasser; die Substanzen werden mit Wasser zu einem düunflüssigen Gemenge angerührt u. dasselbe nach kurzer Ruhe langsam abgegossen. Die feineren u. leichteren Theile erhalten sich im Wasser suspendirt u. setzen sich in einem andern Gefäß ab. So wird mit Kies stark untermischter Lehm vor seiner Verwendung zu Ziegeln geschlämmt. Man hat hierzu große, hölzerne Kasten, in welchen der Lehm mit Wasser zu einem Brei vermengt wird; alsdann wird der Brei durch eine Öffnung an der Seite des Kastens in eine Grube gelassen, während der Kies auf dem Boden des Kastens zurückbleibt; auf eine ähnliche Art reinigt man auch den Thon vom Sande. Braucht man nur eine kleine Menge, aber sehr reinen Thon, so wird der Thon in einem Gefäß mit Wasser gerührt u. nach einiger Zeit der dünne Brei in ein anderes Gefäß gegossen, wo sich der Thon frei von Sand absetzt. Auf ähnliche Art schlämmt man auch Kreide u. andere gepulverte Gegenstände, z.B. Erdfarben. 3) Bei verschiedenen Hüttenarbeiten so v.w. waschen, d.h. Theile von verschiedenem specifischen Gewichte mit Hülfe des Wassers absondern, welches die leichteren Theile mit fortnimmt, bes. waschen der gepochten Erze od. Hüttenproducte. Das S. erfolgt zum Theil in den nassen Pochwerken, aber vorzüglich auf den Waschherden; vgl. Blaufarbenwerk; ähnlich wird der Thon für feinere Thonwaaren geschlämmt; 4) der erste Anstrich einer Mauer od. Wand, welcher als Grund zu den folgenden Anstrichen[213] dient. Man gebraucht zu dieser Arbeit einen schon etwas abgenutzten Pinsel, den Schlämmpinsel; 5) so v.w. Schlemmen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 213-214.
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