Telegraph

[285] Telegraph (Fernschreiber) (telegraph; télégraphe; telegrafo).

Man versteht darunter eine Vorrichtung, mit der die an einem Ort zum Ausdruck gebrachten Gedanken an einem andern Ort sofort in für das Auge oder das Ohr verständlichen Zeichen wahrnehmbar gemacht werden können. Zu diesem Zweck bedient man sich der Elektrizität, u.zw. entweder indem man elektrische Ströme in metallischen Drähten nach dem entfernten Ort leitet und sie dort die zur Hervorbringung der telegraphischen Zeichen erforderliche mechanische Arbeit leisten läßt (elektromagnetischer T.) oder indem man elektrische Wellen von bestimmten Längen in bestimmt abgegrenzten Zwischenräumen durch die Luft sendet, die am entfernten Ort aufgefangen und in Zeichen umgesetzt werden (Funkentelegraph, s. Funkentelegraphie).


A. Telegraphenanlagen.


Die ersten Versuche zur Nachrichtenübermittlung durch elektrische Ströme fallen zeitlich zusammen mit dem Bau der ersten Eisenbahnen, bei denen sehr bald das Bedürfnis nach einem schnellen Verständigungsmittel[285] zwischen den Betriebsstellen hervortrat. Die bekannten Erfolge der Göttinger Professoren Gauss und Weber veranlaßten im Jahre 1835 die Verwaltung der damals im Bau begriffenen Leipzig-Dresdener Bahn, mit diesen beiden Gelehrten wegen der Anlage eines elektrischen T. in Verbindung zu treten. In England wurde schon im Jahre 1839 eine 13 englische Meilen lange Strecke der Great Western-Bahn, im Jahre 1841 die London-Blackwell-Bahn mit dem von Cooke und Wheatstone gebauten Nadeltelegraphen ausgerüstet (s. Nadeltelegraphen). In Deutschland haben die Rheinische Bahn im Jahre 1843 und die Taunusbahn im Jahre 1844 zuerst Zeigertelegraphen auf ihren Linien verwendet. In Österreich wurde im Jahre 1847 auf der Kaiser-Ferdinands-Nordbahn der Bainsche Nadeltelegraph eingeführt. Von da ab machte die Entwicklung und Verwendung der Zeiger- und Nadeltelegraphen bei den Eisenbahnen rasche Fortschritte. Um diese Zeit fing auch der Morsesche Schreibtelegraph an, sich Eingang zu verschaffen, bei dem der Telegraphierende durch Gruppen von längeren und kürzeren Stromschlüssen oder Unterbrechungen an der empfangenden Stelle Schriftzeichen aus Gruppen von Strichen und Punkten auf einem Papierstreifen hervorruft. Die Eisenbahnverwaltungen zögerten jedoch mit der Einführung dieses T., weil sie seine Bedienung gegenüber der Bedienung der Zeigerund Nadeltelegraphen für zu schwierig hielten. Durch die Erfahrung wurde dieses Vorurteil widerlegt. Der Morsetelegraph fand bald Eingang auch im Eisenbahnbetrieb, zunächst neben den Zeiger- und Nadeltelegraphen, bald aber diese gänzlich verdrängend. Nur bei den englischen Bahnen wird auch jetzt noch neben dem Morsetelegraphen der Nadeltelegraph verwendet. Mit der zunehmenden Entwicklung des Telegraphenverkehrs trat dann mehr und mehr das Bedürfnis nach einer Steigerung der Leistungsfähigkeit der Telegrapheneinrichtungen hervor und es entstanden die Typendrucktelegraphen, die Mehrfachtelegraphen und die Schnelltelegraphen. Im Vergleich zum Morsetelegraphen sind diese wesentlich verwickelter gestaltet, und ihre Handhabung und Bedienung erfordert große Geschicklichkeit und Sachkenntnis. Diese für große Leistungsfähigkeit geschaffenen Einrichtungen eignen sich im allgemeinen nur zur unmittelbaren Verbindung großer Plätze, auf denen die Telegramme stets in solcher Zahl zur Beförderung vorliegen, daß sie in geschlossenen Reihen abtelegraphiert werden können.

Für den Eisenbahntelegraphenverkehr steht allgemein der Morsetelegraph in Anwendung.

Während die Verwaltung der T. für den öffentlichen Verkehr fast überall in den Händen des Staates liegt, ist den Eisenbahnverwaltungen allgemein das Recht zugestanden, auf ihren Linien und für die Zwecke ihres Betriebs eigene T. zu errichten und für ihre Rechnung zu betreiben.

Die Grundlagen für die Ausrüstung der Eisenbahnen mit T. bilden die allgemeinen Bestimmungen für den Bau und den Betrieb der Eisenbahnen. So fordert z.B. für die deutschen Bahnen die BO. als das Mindestmaß an Telegrapheneinrichtungen,

daß auf Hauptbahnen und solchen Nebenbahnstrecken, die mit mehr als 40 km Geschwindigkeit befahren werden, die Zugfolgestellen1 durch T. und auf den sonstigen Strecken durch T. oder Fernsprecher zu verbinden sind und

daß auf Hauptbahnen auf der freien Strecke in Entfernungen von höchstens 4 km Einrichtungen zum Herbeirufen von Hilfe vorhanden sein müssen.

Im wesentlichen decken sich diese Forderungen auch mit denen in anderen Ländern.

Auf Hauptbahnen und den wichtigeren Nebenbahnen ist hiernach mindestens eine Leitung vorhanden, die auf allen Zugfolgestellen mit Morsetelegraphen besetzt ist. Auf Hauptbahnen von größerer Länge und solchen mit lebhafterem Zugverkehr oder einer großen Zahl zu verbindender Stellen findet sich noch eine zweite Leitung, die nur die hauptsächlichsten Stellen einschließt. Die erste Morseleitung dient dann dem nachbarlichen Verkehr (Bezirksleitung) und ist dementsprechend je nach Erfordernis in 2 oder mehr Kreise abgeteilt, während die zweite Morseleitung dem Fernverkehr dient (Fernleitung).

Auf Hauptbahnen und verkehrsreichen Nebenbahnen ist in der Regel auch noch eine besondere Morseleitung für den Zugmeldedienst, die Zugmeldeleitung vorhanden; jedoch kann hierfür, wenn der Zugverkehr sich in mäßigen Grenzen hält, die ohnehin vorhandene Läutewerkleitung mitbenutzt werden.

Auf Hauptbahnen tritt bei wachsendem Verkehr eine zweite Morseleitung für den nachbarlichen Verkehr hinzu – eine zweite Bezirksleitung – in die jedoch die unbedeutenderen Betriebsstellen nicht mit eingeschaltet werden, und sofern dem Bedürfnis auch dann noch nicht genügt ist, eine zweite Morseleitung für den Fernverkehr – eine zweite Fernleitung – in[286] die dann nur die allerwichtigsten Betriebsstellen eingeschaltet werden.

Bei noch größerem Verkehr kann auch die Herstellung einer dritten Bezirksleitung und unter Umständen einer dritten Fernleitung in Frage kommen. Die Zahl der Fernleitungen wächst namentlich dann, wenn die Notwendigkeit eines unmittelbaren Telegrammverkehrs der leitenden Behörden (Direktionen) der verschiedenen Verwaltungsbezirke vorliegt.

Nebenbahnen mit geringem Verkehr und die sog. Kleinbahnen werden vielfach auch nur mit Fernsprechleitungen ausgerüstet.

Für die die verschiedenen Eisenbahndienststellen verbindenden Leitungen bildet die oberirdische Führung längs der Bahnstrecke die Regel. (Näheres s. unter Leitungen für elektrische Schwachstromanlagen.)

Da auch die Telegraphenverwaltungen für den öffentlichen Verkehr (Landes-, Staats-, Reichstelegraphenverwaltungen) ihre Leitungen vorzugsweise auf Eisenbahngelände führen, weil dann die Bewachung leicht mit der Bahnbewachung verbunden werden kann, ist es in der Regel nicht nötig, daß jede der beiden Verwaltungen eigene Gestänge aufstellt. Die Leitungen beider Verwaltungen werden vielmehr an gemeinsamen Gestängen angebracht. In fast allen Ländern bestehen hierüber Übereinkommen zwischen beiden Verwaltungen. Im Deutschen Reichs-Telegraphengebiet z.B. sind in dieser Beziehung die Bestimmungen des Bundesratsbeschlusses vom 21. Dezember 1868 betreffend die Verpflichtungen der Eisenbahnverwaltungen im Interesse der Reichstelegraphenverwaltung maßgebend, in Preußen außerdem der Vertrag zwischen der Reichs-Post- und Telegraphenverwaltung und der preußischen Staatseisenbahnverwaltung vom 8. September/28. August 1888.


Die grundsätzliche Anordnung und Wirkungsweise des Morsetelegraphen ist die folgende (s. die schematische Darstellung Abb. 276):

Auf jeder der untereinander in telegraphischen Verkehr zu bringenden Stellen ist in die diese Stellen verbindende metallische Leitung L je ein Elektromagnet M eingeschaltet. Der Anker A des Elektromagneten bildet das eine Ende eines zweiarmigen Hebels h, dessen anderes Ende die Schreibvorrichtung s trägt. Solange die Leitung stromlos, ist werden die Elektromagnetanker durch Spiralfedern f in ihrer oberen Lage gehalten; sobald aber die Leitung und demnach auch die Elektromagnetwindungen ein elektrischer Strom durchfließt, werden die Anker der Elektromagnete angezogen und, solange der Strom andauert, in der angezogenen (unteren) Lage festgehalten. In diesem Fall drückt die Schreibvorrichtung s am andern Ende des Ankerhebels leicht gegen ein durch ein Laufwerk fortbewegtes Papierband P und schreibt auf dieses einen farbigen Strich, während im ersteren Fall die Schreibvorrichtung das Papierband nicht berührt. Ein Stromschluß von kurzer Dauer ruft also auf dem Papierband einen kurzen Strich, ein Stromschluß von längerer Dauer einen längeren Strich hervor. Aus kürzeren und längeren Strichen (Punkten und Strichen) in richtiger Zusammensetzung wird die Morseschrift gebildet. Zwei feste Anschläge o und u begrenzen die Bewegung des Ankerhebels. Den Strom erhält die Leitung aus galvanischen Batterien B (Näheres s. unter Elemente, galvanische), die auf den Telegraphenstellen aufgestellt sind und mittels Stromschließer T ein- und ausgeschaltet werden. Der Stromschließer dient hierbei als Zeichengeber oder Telegraphiertaster.


Abweichend von der vorbeschriebenen Betriebsweise, bei der die Leitung im Ruhezustand[287] stromlos ist und die Schreibvorrichtung das Papierband nur bei Stromschluß berührt, kommt noch eine zweite Betriebsweise zur Anwendung, bei der die Leitung im Ruhezustand unter Strom steht, der bei jedem Druck auf den Telegraphiertaster unterbrochen wird, so daß die Schreib Vorrichtung das Papierband nur bei Stromunterbrechung berührt (s. die schematische Darstellung Abb. 277). Die erstere Betriebsweise heißt der Arbeitsstrombetrieb, die letztere der Ruhestrombetrieb (vgl. Ruhestromschaltung).

Da beim Arbeitsstrombetrieb immer nur die Batterie der gebenden Stelle in Anspruch genommen wird, so muß die Batterie jeder Stelle so groß bemessen werden, daß sie den Strom zur Erregung der Elektromagnete aller in die Leitung einbezogenen Stellen zu liefern vermag, während dazu beim Ruhestrombetrieb eine solche Batterie ausreicht, deren Elemente auf die einzelnen Stellen verteilt werden können. Arbeitsstrombetrieb wird daher im allgemeinen nur für Leitungen mit wenigen Betriebsstellen, Ruhestrombetrieb für Leitungen mit vielen Betriebsstellen zur Anwendung kommen.

Die Handhabung des Telegraphiertasters ist bei beiden Betriebsweisen die gleiche, die Wirkung auf den Ankerhebel aber die entgegengesetzte; bei Arbeitsstrombetrieb wird beim Drücken des Telegraphiertasters der Anker angezogen, die Verlängerung des Ankerhebels also vom oberen Anschlag o nach dem unteren u bewegt, bei Ruhestrombetrieb dagegen wird beim Drücken des Tasters der vorher vom Elektromagnet festgehaltene Anker losgelassen, also vom unteren nach dem oberen Anschlag bewegt. Damit aber die am andern Ende des Ankerhebels befindliche Schreibvorrichtung sich in beiden Fällen in gleicher Richtung, d.h. gegen das Papierband bewegt, ist bei den Schreibwerken für Ruhestrombetrieb die Schreibvorrichtung nicht wie bei Arbeitsstrombetrieb unmittelbar am Ankerhebel angebracht, sondern an einem durch Gelenk mit diesem verbundenen besonderen zweiarmigen Hebel h1, wie in der schematischen Skizze Abb. 277 bei der linken Endstelle angedeutet ist. Bei den beiden anderen Stellen ist der Einfachheit wegen der Ankerhebel mit Schreibvorrichtung weggelassen.

Der Ruhestrombetrieb ist für Eisenbahntelegraphenleitungen allgemein in Anwendung, weil diese fast immer eine größere Zahl von Betriebsstellen umfassen.

Wie jeder elektrische Strom, so kann auch der Telegraphierstrom nur in einem vollständig geschlossenen Leitungskreis zu stände kommen; die Leitung, in die die Telegraphenstellen eingeschaltet sind, muß also zu einem Kreis geschlossen sein. Die beiden Enden der Leitung müssen deshalb entweder durch eine metallische Rückleitung verbunden oder an die Erde angeschlossen sein, so daß diese als Rückleitung dienen kann. Metallische Rückleitung kann aber für Telegraphenleitungen nur dann in Frage kommen, wenn es sich um eine so geringe Länge der Rückleitung handelt, daß der Leitungswiderstand wesentlich kleiner sein würde als die Summe der Übergangswiderstände der Anschlüsse der beiden Enden der Leitung an die Erde, also wesentlich kleiner als 20 Ohm oder, in Leitungslänge ausgedrückt, als 2 km (s. Erdleitungen).

Der Schlag des Schreibhebels dient als Anruf für die Beamten; er muß deshalb bei den Eisenbahn-Telegrapheneinrichtungen ein möglichst lauter sein, damit er von den Beamten auch bei ihren sonstigen Dienstgeschäften (Zugdienst, Abfertigungsdienst u.s.w.) deutlich wahrgenommen werden kann. Die Vergrößerung der Schlagstärke bedingt aber eine Vergrößerung des Arbeitsweges des Schreibhebels und diese wieder eine entsprechende Verstärkung der elektromagnetischen Kraft. Bei unmittelbarer Einschaltung der Schreibwerke in die Leitung würde das aber einen ganz unverhältnismäßig großen Aufwand an Betriebsstrom und Batterie erfordern und den Betrieb nicht nur sehr unwirtschaftlich, sondern infolge des raschen Verbrauchs der Batterieelemente (s. Elemente, galvanische) auch sehr unsicher gestalten. Die Schreibwerke der Eisenbahntelegraphen werden deshalb nicht unmittelbar in die Leitung geschaltet, sondern jedes Schreibwerk arbeitet in einem auf die Örtlichkeit beschränkten Stromkreis, dem Ortsstromkreis, mit besonderer Batterie. Die zur Hervorbringung der telegraphischen Schriftzeichen dienenden Unterbrechungen und Schließungen des in der Leitung fließenden Betriebsstroms – des Leitungsstroms – werden durch ein Relais (s.d.) auf diesen besonderen Stromkreis – den Ortsstromkreis – übertragen in dem Sinne, daß beim Ruhestrombetrieb jede Unterbrechung des Leitungsstroms die Schließung des Ortsstromkreises und jede Schließung des Leitungsstroms die Unterbrechung des Ortsstromkreises zur Folge hat. Die Schreibvorrichtung braucht deshalb auch nicht, wie oben angedeutet und durch Abb. 277 erläutert, durch Gelenk mit dem Ankerhebel verbunden zu werden, sondern wird wie beim Arbeitsstrombetrieb nach Abb. 276 unmittelbar am Ankerhebel angebracht. Der Ankerhebel des Relais vertritt im Ortsstromkreis die Stelle des Stromschließers. In Abb. 278 ist diese Anordnung in einfachen[288] Linien dargestellt. S ist das Schreibwerk, OB die Batterie für den Ortsstromkreis – die Ortsbatterie –, R das Relais, a die Stromschlußvorrichtung des Relais; mit Ltg ist die Leitung bezeichnet, mit LB der auf der Telegraphenstelle aufgestellte Teil der Batterie für den Leitungsstrom – die Leitungsbatterie – mit T der Telegraphiertaster (s. Abb. 278).

Das Relais erfordert zu seiner Bewegung nur geringe Kraft, weil der denkbar kleinste Arbeitsweg für dessen Ankerhebel genügt und dieser deshalb auch sehr leicht gebaut sein kann. Für die Bewegung genügt infolgedessen auch nur ein geringer Strom in der Leitung, in der Regel 15 Milliampère; dabei wird die Leitungsbatterie so wenig verbraucht, daß sie unbedenklich 6 Monate im Betrieb bleiben kann, ohne in ihrer Leistungsfähigkeit nachzulassen. In dem mit dem Widerstand der Leitung nicht belasteten Stromkreis der Ortsbatterien wird dagegen mit wenigen Elementen die zur Hervorbringung eines genügend lauten Schlages des Schreibhebels erforderliche elektromagnetische Kraft erreicht.

Die Morsewerke der Eisenbahntelegraphie sind im wesentlichen dieselben, wie sie die öffentliche Telegraphie verwendet. Sie setzen sich zusammen aus den bereits genannten Teilen: Schreibwerk, Telegraphiertaster und Relais; dazu kommt noch der Stromzeiger (oder das Galvanoskop), der Blitzableiter und der Umschalter; letztere beiden werden gewöhnlich zu einem Stück vereinigt.


Der Stromzeiger soll dem Beamten sichtbar anzeigen, ob Strom in der Leitung fließt oder nicht und ob der Strom die vorgeschriebene Stärke und Richtung hat; er ist also ein zur Prüfung des betriebsfähigen Zustands der Leitung sowie zur Feststellung von Fehlern unentbehrliches Instrument. Es besteht entweder aus einer Anzahl feststehender, isolierter, in den Stromweg eingeschalteter Drahtwindungen, in deren Wirkungsraum ein leichter Magnetstab um eine feine Achse schwingt, oder aus einem feststehenden starken Magneten, zwischen dessen Polen – in dessen Kraftlinienfeld (vgl. Induktionsströme) – ein mit den im Stromweg liegenden feinen isolierten Drahtwindungen bewickeltes leichtes Rähmchen um eine feine Achse spielt. Sobald und solange Strom in der Leitung fließt, wirken bei der zuerst erwähnten Form die stromdurchflossenen Windungen ablenkend auf den Magnetstab; bei der letzteren Form wirkt der Magnet ablenkend auf die stromdurchflossenen Drahtwindungen. Je nach der Richtung des Stromes erfolgt die Ablenkung nach der einen oder der andern Seite. Die Größe des Ablenkungswinkels bildet ein ungefähres Maß für die Stärke des Stromes; sie wird auf einer Skala, vor der ein am bewegten System befestigter Zeiger spielt, abgelesen. Sobald der Leitungsstrom unterbrochen wird, schwingt das bewegte System unter der Einwirkung eines Richtmagneten oder feiner Spiralfedern in die Nullstellung zurück.

Der Blitzableiter schützt die Telegrapheneinrichtung vor der zerstörenden Wirkung der auf die oberirdisch geführte Leitung treffenden Blitzschläge. Da, wie oben gesagt, die Enden der Telegraphenleitungen an die Erde angeschlossen sind, so bieten sie den Blitzentladungen stets einen bequemen Weg zur Erde. Die in diesem Weg liegenden feinen Drahtwindungen des Relais und des Stromzeigers würden aber dabei ohne den Blitzableiter der Zerstörung durch Überhitzung ausgesetzt sein. Ein solcher Blitzableiter besteht in der Regel aus je einer vor die Telegrapheneinrichtung in jede Zuleitung geschalteten Metallplatte, die mit möglichst geringem Zwischenraum – höchstens 0·5 mm – über oder unter einer andern Metallplatte liegt, die an die Erde angeschlossen ist. Die atmosphärische Elektrizität überspringt vermöge ihrer außerordentlich hohen Spannung den kleinen Zwischenraum zwischen beiden Platten und kürzt dadurch ihren Weg zur Erde unter Vermeidung der vielen feinen Drahtwindungen des Relais und des Stromzeigers ganz wesentlich ab, dadurch diese vor dem zerstörenden Einfluß der hochgespannten Elektrizität schützend. Zur Erleichterung des Überspringens[289] sind die einander zugekehrten Flächen der Platten fein geriffelt. Die Leitungsplatten beider Zuführungen einer Telegrapheneinrichtung, nicht selten auch die Leitungsplatten mehrerer auf einer Betriebsstelle befindlichen Telegrapheneinrichtungen werden so nebeneinander angeordnet, daß sie eine gemeinsame Erdplatte erhalten können.

Die Platten der Blitzableiter werden zweckmäßig so angeordnet, daß die Leitungsplatten jeder Telegrapheneinrichtung mittels Metallstöpsel sowohl untereinander als auch jede einzelne mit der Erdplatte verbunden werden können, wodurch die Möglichkeit geschaffen wird, die Telegrapheneinrichtung je nach Erfordernis entweder aus der Leitung auszuschalten oder auf Zwischenstellen nach der einen oder andern Seite an Erde zu legen und den entgegengesetzten Leitungsteil abzuschalten. Der Blitzableiter vertritt dann zugleich die Stelle des Umschalters. Andernfalls muß hierfür eine besondere Vorrichtung angeordnet werden.

Die einzelnen Bestandteile der Telegrapheneinrichtung sind in der Regel auf einem gemeinsamen Grundbrett befestigt, unter dem die Drahtverbindungen zwischen den einzelnen Teilen fest angebracht sind. Eine für Eisenbahnbetriebsstellen sehr zweckmäßige Zusammenstellung von Siemens & Halske zeigt die Abb. 279. Der Unterrahmen des Grundbretts paßt in einen Ausschnitt des zugehörigen Tisches, Abb. 280. Die Zuführungsdrähte von der Leitung und den Batterien sind nicht unmittelbar an das Grundbrett, sondern nur an Klemmen des Tisches angeschlossen. Zur Verbindung dieser Klemmen mit dem Grundbrett dienen Stromschlußböcke und Federklinken. Diese Anordnung ermöglicht es dem bedienenden Beamten, die Telegrapheneinrichtung, wenn sie unbrauchbar werden sollte, ohne Benutzung von Werkzeugen und ohne Lösung von Schrauben leicht und schnell gegen ein Ersatzwerk auszuwechseln oder auf größeren Telegraphenstellen bis zur Beseitigung des Fehlers oder bis zum Eintreffen eines Ersatzwerkes durch sofortiges Einsetzen eines gerade unbenutzten Werkes den Betrieb aufrecht zu erhalten.

Die Verbindungen zwischen den einzelnen Teilen der Telegrapheneinrichtung sowie zwischen den einzelnen Stellen einer Leitung sind in Abb. 281 durch 2 Endstellen und eine Zwischenstelle dargestellt. Mit S ist das Schreibwerk, mit R das Relais, mit T der Telegraphiertaster, mit Bl der Blitzableiter, mit LB die Leitungsbatterie, mit OB die Ortsbatterie bezeichnet. Wie ersichtlich, sind die Leitungsbatterien nicht besonders an das Grundbrett angeschlossen, sondern liegen auf den Zwischenstellen in der Zuführung der Leitung, auf den Endstellen in der Zuführung der Erdleitung. Es empfiehlt sich, wie in der Abbildung dargestellt, auf den Zwischenstellen die Elemente der Leitungsbatterie auf beide Leitungszuführungen zu verteilen, auch vor der Leitungsbatterie einen Ausschalter (A in der Abbildung) anzubringen damit die Telegrapheneinrichtung einschließlich der eigenen Batterie aus der Leitung ausgeschaltet und so ihr Zustand durch den Stromzeiger festgestellt werden kann. Am Blitzableiter kann bei der dargestellten Anordnung nur die Telegrapheneinrichtung ohne die Batterie ausgeschaltet werden.


Zur Erzielung ungestörter Abwicklung des telegraphischen Verkehrs dürfen die Leitungen nicht überlastet werden, d.h. die Zahl der zu einem Leitungskreis oder Stromkreis zu verbindenden Betriebsstellen darf nie so groß[290] sein, daß sie sich gegenseitig in der Benutzung der Leitung hindern; vielmehr muß allen die rechtzeitige und ungehinderte Abwicklung des telegraphischen Schriftwechsels möglich sein. In der Regel dürfen deshalb je nach der Dichtigkeit des Verkehrs nicht mehr als 10–15 Stellen zu einem Stromkreis verbunden werden. Leitungen, die mehr Betriebsstellen berühren, müssen in 2 oder mehr Stromkreise abgeteilt werden. Die Stromkreisendstellen, zu denen immer größere und wichtigere Betriebsstellen ausersehen werden, erhalten dann für jeden Stromkreis eine besondere Telegrapheneinrichtung und werden außerdem als Zwischenstelle an die längs der Strecke geführte Fernleitung angeschlossen.

Auf großen Übergangsbahnhöfen, wo die Fernleitungen der verschiedenen Bahnlinien zusammenlaufen, kann für die von einer Linie auf die andere übergehenden Telegramme selbsttätige Übertragung eingerichtet werden. Abb. 282 veranschaulicht in einfachen Linien diese Übertragung für 2 auf einer Dienststelle endende Ruhestromfernleitungen – Ltg1 und Ltg2 – mit den Telegrapheneinrichtungen I und II. R1 und R2 bedeuten darin die Relais, S1 und S2 die Schreibwerke. Die Telegraphiertaster, Stromzeiger und Blitzableiter sind der besseren Übersicht wegen fortgelassen. Skizze A zeigt die Grundschaltung, in der beide Telegrapheneinrichtungen als gewöhnliche Endstellen arbeiten. Abb. 282 B dagegen zeigt die Übertragungsschaltung, wobei die in einer der beiden Leitungen – Ltg1 oder Ltg2 – telegraphierten[291] Schriftzeichen selbsttätig in die andere übertragen werden. Wie aus Abb. 282 B zu ersehen, findet bei dieser Schaltung die Leitung nicht wie bei der Grundschaltung (Abb. 282 A) Erdschluß in der eigenen Telegrapheneinrichtung, sondern über einen Stromschließer a1 oder a2 am Schreibwerk der andern Telegrapheneinrichtung. Auf diesen Stromschließer wirkt der Schreibhebel wie die Hand des Beamten auf den Telegraphiertaster; die auf der einen Leitung ankommenden Zeichen werden also durch den Schreibhebel in die andere Leitung weitertelegraphiert oder übertragen.

Der Schreibhebel betätigt noch einen zweiten Stromschließer – b1 b2 –, der in der Übertragungsschaltung beim Schreiben den Stromkreis der Ortsbatterie für das Schreibwerk der andern Leitung unterbricht, damit dessen Schreibhebel nicht gleichzeitig betätigt wird, und rückwirkend auch den Erdschluß der ersteren Leitung unterbricht, weil dadurch dauernde Unterbrechung auf beiden Leitungen eintreten würde.

Siemens & Halske bauen sehr zweckmäßige und handliche Schaltvorrichtungen für die Übertragung, wie in Abb. 283 dargestellt. Für jede Leitung ist ein Klinkenkästchen und für je 2 Klinkenkästchen eine vieraderige Leitungsschnur mit je 4 Metallstöpseln an jedem Ende erforderlich. Die Übertragungsschaltung wird dadurch hergestellt, daß die Klinkenkästchen der beiden auf Übertragung zu schaltenden Leitungen mit der Stöpselschnur durch Einstecken der Stöpsel in die Löcher der Kästchen verbunden werden. In der Abb. 282 sind die Klinkenkästchen mit Kl1 und Kl2 und die Stöpsel mit St1 und St2 bezeichnet. Wie ersichtlich, unterbrechen die eingesteckten Stöpsel im Klinkenkästchen 4 in der Grundstellung geschlossene Stromschlußstellen und schließen 4 neue. Die Klinkenkästchen für die verschiedenen Leitungen werden auf gemeinsamen Konsolen oder Schalttafeln angebracht.

Die Übertragungseinrichtungen erfordern dauernd eine sachkundige Überwachung und Nachhilfe. Die Stromschlußstellen an den Schreibwerken müssen öfter gereinigt werden, weil sich durch den Öffnungsfunken Brandstellen darauf bilden, die den Stromschluß in Frage stellen. Es muß auch dafür gesorgt werden, daß die Bewegung des Schreibhebels für die[292] Übertragung voll ausgenutzt wird; je mehr nutzlose Bewegung, desto spitzer wird die übertragene Schrift; sie bleibt dann in größerer Entfernung leicht aus. Anderseits muß aber durch empfindliche Einstellung der Übertragungseinrichtung dafür gesorgt werden, daß etwa spitz ankommende Schrift möglichst kräftig übertragen wird. Die selbsttätige Übertragung sollte beschränkt bleiben auf groß-Betriebsstellen, auf denen ein besonderer Aufsichtsbeamter mit ausreichender Sachkenntnis vorhanden ist, der die Gewähr bietet für sachgemäße Benutzung dieser Einrichtungen.

Auch darf nicht angenommen werden, daß die Zahl der auf Übertragung zusammenzuschaltenden Leitungen unbegrenzt ist. Je mehr selbsttätige Übertragungen im Beförderungsweg eines Telegramms gleichzeitig arbeiten, desto mehr steigern sich die Schwierigkeiten. Es sollten in der Regel nicht mehr als 2, allenfalls unter ganz besonders günstigen Voraussetzungen ausnahmsweise 3 Leitungen auf Übertragung zusammengeschaltet werden.

Eine wichtige Anwendung findet die selbsttätige Übertragung bei der täglichen Übermittlung des Zeitsignals an die Betriebsstellen von einer Zentralstelle aus. Nach diesem Zeitsignal haben die Betriebsstellen ihre Uhren einzustellen; denn genau richtige, auf allen Stellen übereinstimmende Zeitangaben sind für einen geordneten und gesicherten Eisenbahnbetrieb unerläßliche Bedingung. Die nachstehende Beschreibung bezieht sich auf eine Einrichtung, wie sie in Deutschland in Anwendung steht und in Abb. 284 in einfachen Linien dargestellt ist. Auf der Zentralstelle (in Deutschland Berlin) befindet sich eine Präzisionsuhr PU, deren genau richtiger Gang von einer astronomischen Stelle (Sternwarte u.s.w.) aus überwacht wird. Das 24-Stunden-Rad der Uhr betätigt 2 Stromschließer. Durch den einen wird[293] 2 Minuten vor dem Zeitsignal (8 Uhr vormittags) elektromagnetisch das Laufwerk des Rufzeichengebers RG ausgelöst. Das Laufwerk versetzt beim Ablaufen eine gezahnte Metallscheibe S in Drehung, auf deren Zähnen eine vom Werk isolierte Metallfeder F schleift. Scheibe und Feder bilden die beiden Enden des Stromkreises für den Relaiselektromagneten R des Zeitsignalgebers, der geschlossen wird, wenn die Feder über einen Zahn schleift, also Feder und Scheibe einander berühren, und geöffnet wird, wenn eine Zahnlücke an der Feder vorübergeht, also Feder und Scheibe einander nicht berühren. Das Relais überträgt die Stromschließungen und Unterbrechungen auf den Stromkreis des Zeitgeberelektromagneten ZE. An den Zeitsignalgeber sind alle Telegraphenleitungen angeschlossen, in denen das Zeitsignal zu geben ist. Der Ankerhebel A des Zeitgeberelektromagneten ZE betätigt in den angeschlossenen Leitungen je einen Stromschließer k k - - - - in der gleichen Weise wie die Hand den Telegraphiertaster; er unterbricht also die Leitungen, sobald der Anker vom Elektromagneten angezogen wird, und schließt die Leitungen wieder, sobald der Anker wieder losgelassen wird. Die Zähne der Scheibe S stellen in Morseschrift ein bestimmtes Zeichen dar, in Deutschland MEZ (Mittel-Europäische Zeit), das durch den Zeitgeber in alle angeschlossenen Leitungen in ununterbrochener Folge und ohne Rücksicht darauf, ob die Leitungen noch besetzt sind oder nicht, als Rufzeichen übertragen wird. Dadurch werden die Betriebsstellen aufmerksam gemacht, daß das Zeitsignal zu erwarten und deshalb der telegraphische Schriftwechsel einzustellen ist. Etwa 1 Minute vor dem Zeitsignal schließt die Uhr den zweiten mit dem 24-Stunden-Rad verbundenen Stromschließer und stellt dadurch dauernden Schluß des Relaisstromkreises mit der Batterie B2 und dadurch des Zeitgeberstromkreises mit der Batterie B3 her, so daß der Ankerhebel A alle angeschlossenen Leitungen bei k k - - - - dauernd unterbricht. Genau zum festgesetzten Zeitpunkt öffnet die Uhr diesen zweiten Stromschließer wieder, der Zeitgeberelektromagnet ZE läßt infolgedessen seinen Anker wieder los und die Unterbrechung der Leitungen hört auf. Das Aufhören der Unterbrechung ist das Zeitsignal. Der Rufzeichengeber RG ist inzwischen gleichfalls zum Stillstand gekommen.

Der Elektromagnet ZE des Zeitgebers erfordert für die gleichzeitige Betätigung aller Leitungsstromschließer k k - - - - eine verhältnismäßig große elektromagnetische Kraft. Die erregende Batterie muß deshalb einen entsprechend starken Strom liefern, womit der zarte Stromschließer in der Uhr nicht belastet werden kann. Aus diesem Grund ist das Relais R dazwischen geschaltet, das selbst mit schwachem Strom arbeitet, aber zum Schließen und Unterbrechen einer kräftigen Batterie B3 dient.

Alle in die an den Zeitsignalgeber angeschlossenen Leitungen eingeschalteten Betriebsstellen haben das Zeitsignal aufzunehmen, die Dienstuhren damit zu vergleichen und soweit erforderlich richtigzustellen. Auf den an diesen Strecken liegenden Verwaltungsbezirkshauptstellen und Übergangsbahnhöfen sind weitere Zeitsignalgeber, aber ohne Uhr und Rufzeichengeber, aufgestellt, die das von der Zentralstelle ankommende Zeitsignal auf ihren Relais aufnehmen und auf die Bezirksleitungen und die Leitungen der abzweigenden Strecken übertragen. Auf diese Weise ist ein einheitliches und genau richtiges Zeitsignal für einen beliebig großen Verwaltungsbezirk gewährleistet.

Wie bereits erwähnt, sind für die telegraphischen Zugmeldungen auf Hauptbahnen und verkehrsreichen Nebenbahnen besondere Zugmeldeleitungen vorhanden, die entweder in eine Anzahl kleinerer Leitungskreise abgeteilt sind, die dann nur eine geringe Zahl von Betriebsstellen umfassen oder, was das vollkommenere ist, Kreisschluß auf jeder Zugmeldestelle2 haben, so daß auf dieser Leitung jede Zugmeldestelle nur mit den beiderseits benachbarten Zugmeldestellen verbunden ist. Die Leitung ist dann jederzeit zur Abgabe der Zugmeldungen frei. Damit auch in der Annahme Verzögerungen vermieden werden, ertönt der Anruf durch Klingelzeichen, das sich von den durch den Schlag des Schreibhebels hervorgebrachten Geräuschen der übrigen Telegrapheneinrichtungen scharf unterscheidet. Grundsätzlich würde eine solche Anordnung auf jeder Zugmeldestelle für jeden Leitungskreis eine besondere Telegrapheneinrichtung erfordern und sich dadurch unwirtschaftlich gestalten. Siemens & Halske haben deshalb eine Anordnung angegeben, nach der nur eine Telegrapheneinrichtung erforderlich ist, die in der Ruhe keine Verbindung mit der Leitung hat und nur je nach Erfordernis mittels besonderer Schaltvorrichtungen in den einen oder den andern Leitungskreis eingeschaltet werden kann. In die Leitung ist für jede Richtung ein Wecker mit. Selbstunterbrechung eingeschaltet, auf dem der Anruf wahrgenommen[294] wird. Eine besondere Batterie ist für den Wecker nicht nötig; die Leitungsbatterie wird dafür mitbenutzt. Die Schaltung einer solchen Anordnung ist in Abb. 285 dargestellt. In der Ruhe fließt der Strom aus der Leitung durch die Elektromagnetwindungen des Weckers W1 oder W2, die Leitungsbatterie LB1 oder LB2, den Umschalter U1 oder U2 und zur Erde E; dabei ist der Weckeranker angezogen. Drückt die Nachbarstelle beim Rufen den Telegraphiertaster, nachdem sie vorher die Telegrapheneinrichtung durch Umlegen des Umschalterhebels U1 oder U2 von rechts nach links in den betreffenden Leitungskreis eingeschaltet hat, so hört der Strom in der Leitung auf, der Anker des Weckers dieses Leitungskreises fällt ab, berührt den Anschlag S1 oder S2 und schließt dadurch die Leitungsbatterie LB1 oder LB2 zu einem kurzen Kreis, in dem der Wecker als gewöhnlicher Selbstunterbrecher arbeitet. Hört der Tastendruck auf der Nachbarstelle auf, so tritt der Leitungsstrom wieder ein und der Weckeranker wird wieder festgehalten. Das Ertönen des Weckers kann selbst vom unaufmerksamsten Beamten, auch wenn in demselben Raum eine größere Anzahl von Telegrapheneinrichtungen gleichzeitig arbeitet, nicht überhört werden. Schaltet die gerufene Stelle daraufhin durch Umlegen ihres Umschalters U1 oder U2 gleichfalls ihre Telegrapheneinrichtung in den betreffenden Leitungskreis ein, so hört das Klingeln auf und der telegraphische Schriftwechsel kann in der gewöhnlichen Weise vor sich gehen. Nach Beendigung des Schriftwechsels legen beide Zugmeldestellen den Umschalterhebel wieder von links nach rechts, womit der Ruhezustand wieder hergestellt ist.

Da im Zustand der Ruhe die Telegrapheneinrichtung keinen Strom erhält, würde, wie aus der Stromlaufskizze Abb. 285 hervorgeht, der Relaisanker dauernd den Ortsstromkreis schließen und die Ortsbatterie schnell verbraucht werden. Um dies zu verhindern, sind die Umschalter U1 und U2 so eingerichtet, daß sie in der Rechtsstellung den Ortsstromkreis unterbrechen.

Für den Anruf kann auch Wechselstrom zur Anwendung kommen. Jede Zugmeldestelle erhält dann einen Wechselstrominduktor (s. Induktor) und statt der Wecker mit Selbstunterbrechung polarisierte oder Wechselstromwecker. Die Leitungsbatterie braucht dann nicht dauernd eingeschaltet zu sein, sondern kann mit der Telegrapheneinrichtung durch den Umschalter (U1 oder U2) ein- und ausgeschaltet werden. Da bei dieser Anordnung die Leitung in der Ruhe stromlos ist, so ist auch der Batterieverbrauch nur gering.

Die etwa zwischen 2 benachbarten Zugmeldestellen noch liegenden Zugfolgestellen (Blockstellen) können als Zwischenstellen in die Zugmeldeleitung eingeschaltet werden. Sie können sich dann auch jederzeit durch Mitlesen der Zugmeldungen über den Lauf der Züge unterrichten.

Statt der Handumschalter U1 und U2 werden vielfach Fußumschalter verwendet. Da diese aber sich der Überwachung entziehen, sind sie so eingerichtet, daß sie beim Loslassen des Tritthebels durch Federkraft selbsttätig in die Grundstellung zurückschnellen. Die Rückstellung kann also nicht versäumt werden.[295] Sie haben aber auch den Nachteil, daß der Beamte während der Aufnahme einer Meldung die Telegrapheneinrichtung nicht verlassen kann, weil er den Umschalterhebel mit dem Fuß festhalten muß.

Für Bahnlinien mit geringerem Verkehr ist es nicht erforderlich, die Zugmeldeleitung auf allen Zugmeldestellen mit einer besonderen Telegrapheneinrichtung zu besetzen; für die minderwichtigen Stellen, deren Telegraphendienst gering ist, ist es angängig, die Telegrapheneinrichtung der durchgehenden (Bezirks-) Leitung für die Zugmeldeleitung mitzubenutzen. Es kommt dann eine Umschaltvorrichtung zur Anwendung, die es ermöglicht, die Telegrapheneinrichtung aus der durchgehenden Leitung aus- und in die Zugmeldeleitung nach der einen oder der andern Richtung einzuschalten. Die besonderen Anrufwecker für die Zugmeldeleitung sind selbstverständlich auch hier nicht zu entbehren. In solchem Fall sind aber Fußumschalter, die selbsttätig die Rückschaltung in die durchgehende Leitung bewirken, unerläßlich, weil bei Handumschaltern die Rückschaltung vergessen und dann der Anruf auf der durchgehenden Leitung nicht wahrgenommen werden kann.

Wie bereits früher angedeutet, kann auf Bahnlinien mit mäßigem Verkehr die besondere Zugmeldeleitung entbehrt und die Läutewerksleitung als Zugmeldeleitung mitbenutzt werden.

Die glatte Abwicklung des Telegraphiergeschäfts ist in erster Linie davon abhängig, daß Störungen in den Anlagen möglichst vermieden werden oder, wenn solche auftreten, deren rascheste Beseitigung erfolgt.


Die weitaus häufigsten Störungen sind auf Isolationsfehler (s. Isolatoren) zurückzuführen. Dadurch entstehen Stromverluste infolge Ableitung des Stromes zur Erde an Stellen, wo eine möglichst vollkommene Isolation der Leitung von der Erde Bedingung ist. Solche Stromableitungen bezeichnet man kurz mit »Nebenschließungen«. Sie verhindern bei Ruhestrombetrieb beim Drücken des Telegraphiertasters das vollständige Aufhören des Betriebsstroms in der jenseits der Nebenschließung liegenden Leitungsstrecke. Die Relaisanker auf dieser Strecke fallen dann nicht ordnungsmäßig ab, weil infolge des zurückbleibenden Stromteils auch der Elektromagnetismus nicht vollständig verschwindet. Ist der Stromverlust nur unwesentlich, also der Ableitungswiderstand groß, dann wird der zurückbleibende geringe Elektromagnetismus noch von den Ankerabreißfedern überwunden, aber der Ankerabfall erfolgt mit Verzögerung, so daß die Schriftzeichen verkürzt – spitz – erscheinen. Mit zunehmendem Stromverlust, also weiterer Verringerung des Ableitungswiderstandes, nimmt diese Verkürzung zu, bis die Punkte ganz ausbleiben und die Schrift nicht mehr lesbar erscheint. Bei noch größerem Stromverlust bleiben dann auch die Striche aus, so daß von den gegebenen Schriftzeichen überhaupt nichts erscheint. Durch entsprechende Anpassung der Relaiseinstellung, u.zw.:

Anspannen der Ankerabreißfeder,

Vergrößerung des Abstandes zwischen Anker und Pol,

äußerste Verkleinerung des Arbeitsweges des Ankers, ist die empfangende Stelle im stände, der Verzögerung des Ankerabfalls zu begegnen und die Verkürzung der Schriftzeichen auszugleichen. Ist die Stromableitung aber so groß, daß dies Mittel wirkungslos bleibt, dann ist eine unmittelbare Verständigung zwischen den beiderseits der Nebenschließung liegenden Stellen unmöglich; die Telegrammbeförderung zwischen diesen Stellen läßt sich dann nur mit Umtelegraphierung aufrechterhalten.

Die Ursachen solcher Nebenschließungen können die mannigfaltigsten sein, hauptsächlich kommen die folgenden in Betracht:

1. Es kann ein mehr oder weniger leitendes Schmutzteilchen, Feuchtigkeit oder ein Fremdkörper zwischen Leitungsplatte und Erdplatte des Blitzableiters geraten oder durch Blitzschlag eine die beiden Platten verbindende Abschmelzung entstanden sein.

2. Es kann, sei es durch Mutwillen oder bei heftigem Wind, ein Fremdkörper – abgebrochener Baumzweig, Seil, Lappen, Drahtstück u. dgl. – auf die Leitung geraten sein und Verbindung zwischen Leitung und Gestänge oder Bauwerk herstellen.

3. Die Leitung kann mit den Zweigen benachbarter Bäume oder Gebüsche Berührung haben.

4. Die Leitung kann sich vom Isolator gelöst haben und auf den in der Erde befestigten Drahtanker des Gestänges oder auf den eisernen Isolatorenträger, auf ein darunter befindliches Bauwerk, auf eine eiserne Läutewerksbude u. dgl. gefallen sein oder sie kann am Gestänge anliegen.

5. Die Leitung kann mit einer andern Leitung Berührung haben.

6. Es kann in das Gehäuse eines Kabelendverschlusses (s. Leitungen für elektrische Schwachstromanlagen) nach und nach so viel Niederschlagswasser eingedrungen sein, daß es die Leitungsklemmen erreicht hat und dadurch Verbindung zwischen Leitung und Gehäuse herstellt.

Die Fälle zu 2, 3 und 4 machen sich in verstärktem Maße bei Regen oder feuchter Luft bemerkbar.

Der schlimmste Feind der Isolation bei oberirdischen Leitungen ist der Nebel. Während die Doppelglockenform der Isolatoren eine Gewähr dafür bietet, daß bei Regen die inneren Wandungen der Isolatoren trocken bleiben, gelangen die feinen Wasserbläschen des Nebels von der Luft getragen auch in die inneren Höhlungen der Isolatorglocken, überziehen deren äußere und innere Wandungen nach und nach mit Feuchtigkeit und stellen bald eine ununterbrochene feuchte Verbindung von der Leitung über die nassen Flächen des Isolators und das Gestänge nach der Erde her. Wenn auch der Stromverlust an jedem einzelnen Isolator nur sehr klein ist, so summieren sich doch diese kleinen Verluste längs der ganzen im Nebel liegenden Leitungsstrecke zu einem verhältnismäßig großen Verlust, der um so fühlbarer, je länger die Nebelstrecke ist und dem auch durch die peinlichste Überwachung und Unterhaltung der Leitungen und durch die oben angedeutete Veränderung der Relaisstellung nicht begegnet werden kann; alle Bemühungen und Versuche nach dieser Richtung müssen als unnütze Zeitvergeudung bezeichnet werden. Es erübrigt nur, an Stelle des unmittelbaren Telegrammwechsels über die Nebelstrecke hinaus unverzüglich Umtelegraphierung treten zu lassen. Dagegen bietet die Beseitigung der vorstehend[296] unter 1–6 bezeichneten Störungsursachen in der Regel keine besonderen Schwierigkeiten.

Zur Feststellung der örtlichen Lage einer Nebenschließung durch die Betriebsstellen ermittelt die untersuchende Stelle, indem sie unter Beobachtung des Stromzeigers die Leitung nacheinander auf den verschiedenen Stellen kurz unterbrechen läßt, bis zu welcher Stelle der Strom bei der Unterbrechung noch vollständig verschwindet, der Stromzeiger also Null zeigt, und von welcher Stelle ab ein Rest von Strom in der Leitung verbleibt, der Stromzeiger also einen Ausschlag zeigt. Zwischen diesen beiden Stellen liegt die Nebenschließung. Handelt es sich um eine Fernleitung, die nicht auf allen Betriebsstellen eingeführt ist, dann müssen diese die Leitungsunterbrechung unter Zuhilfenahme der an solchen Stellen in der Regel zu diesem Zweck in die Leitung eingebauten Untersuchungsstelle vornehmen.

Die zweite Hauptgruppe von Störungen sind die Unterbrechungen. Sie können hervorgerufen werden durch Leitungsbruch auf der Strecke, in der Zuführung zur Betriebsstelle und zur Erdleitung, an den Verbindungsdrähten der Telegrapheneinrichtung, an oder in den Batterieelementen und durch mangelnden Stromschluß am Telegraphiertaster infolge unbeabsichtigten Zwischenklemmens eines nicht leitenden Fremdkörperchens.

Der Fehler wird durch die Betriebsstellen ermittelt, indem die untersuchende Stelle unter Beobachtung des Stromzeigers die in der Richtung der Unterbrechung liegenden Stellen nacheinander ihre Telegrapheneinrichtung mittels des Umschalters kurz an Erde legen läßt. Zwischen der entferntesten Stelle, bei deren Erdschluß der Stromzeiger noch einen Ausschlag anzeigt, und der nächsten darauf folgenden Stelle, bei deren Erdschluß der Stromzeiger Null zeigt, liegt die Unterbrechung. Auch wird bei Fernleitungen auf den Betriebsstellen, in die die Leitung nicht eingeführt ist, der Erdschluß unter Benutzung der in die Leitung eingebauten Untersuchungsstelle hergestellt.

Außer durch diese wichtigsten und häufigsten Störungen kann der Telegraphenbetrieb noch behindert werden durch örtliche Fehler an den Telegrapheneinrichtungen, deren Feststellung und Beseitigung aber selten Schwierigkeiten bereitet.

Ganz zu vermeiden sind Störungen im Telegraphenbetrieb nicht; sie können aber durch gewissenhafte Überwachung und Unterhaltung der Telegraphenanlagen von seiten der zuständigen Beamten und Bediensteten auf ein sehr geringes Maß eingeschränkt werden.

Literatur: Schellen, Der elektromagnetische Telegraph. Braunschweig, Vieweg & Sohn. – Zetzsche, Handbuch der elektrischen Telegraphie, Bd. IV, Berlin, J. Springer. – Bauer, Prasch, Wehr, Die elektrischen Einrichtungen der Eisenbahnen. Wien u. Leipzig, Hartleben. – Strecker, Telegraphentechnik. Berlin, J. Springer. – Karras, Geschichte der Telegraphie. Braunschweig, Vieweg & Sohn.


B. Telegraphendienst.


Der Eisenbahntelegraphendienst umfaßt die verantwortliche Bedienung der auf den Eisenbahndienststellen befindlichen Telegrapheneinrichtungen zum Zweck der Beförderung telegraphischer Nachrichten. Dieser Dienstzweig bildet einen Teil des gesamten Eisenbahnbetriebsdienstes und wird von den Eisenbahnbetriebsbeamten neben ihren sonstigen Dienstobliegenheiten – Zug- und Abfertigungsdienst – mit wahrgenommen. Nur auf den Hauptverwaltungsstellen und auf großen Übergangsbahnhöfen werden besondere Beamte für diesen Dienstzweig beschäftigt.

Die Ausübung des Telegraphendienstes erfolgt nach besonderen, von den obersten Verwaltungsbehörden erlassenen Vorschriften, deren wesentlichste Bestimmungen nachstehend angegeben sind.

Der Eisenbahntelegraph hat in erster Linie der Beförderung eisenbahndienstlicher Nachrichten zu dienen; jedoch ist seine Benutzung auf wirklich eilige Nachrichten zu beschränken. Für solche Mitteilungen, die sich unbeschadet des Dienstes schriftlich erledigen lassen, soll der T. nicht in Anspruch genommen werden. Die Beförderung nichteisenbahndienstlicher Nachrichten ist nur unter gewissen Beschränkungen zugelassen und nur soweit der Eisenbahndienst dadurch nicht benachteiligt wird. Bei der Beförderung haben aber die eisenbahndienstlichen Telegramme unter allen Umständen den Vorrang vor den nichteisenbahndienstlichen.

Die Beförderung eisenbahndienstlicher Nachrichten ist gebührenfrei; für die Beförderung nichteisenbahndienstlicher Nachrichten gelten die Gebührenvorschriften des öffentlichen Telegraphenverkehrs.

Zur Aufgabe von eisenbahndienstlichen Telegrammen – Bahntelegrammen – sind nur die oberen Verwaltungsbehörden der Eisenbahn, die Vorstände von deren Bureauabteilungen, die Bezirksaufsichtsstellen, die Überwachungsbeamten für den Betriebs-, Verkehrs- und Lokomotivdienst, die Dienststellenvorsteher und die Fahrdienstleiter befugt.

Die Telegramme müssen von den Berechtigten schriftlich aufgegeben oder den Telegraphierenden zur Niederschrift diktiert werden. Die mündliche Aufgabe durch Vermittlung dritter Personen ist nicht zulässig.

Die Telegramme, ausgenommen die telegraphischen Zugmeldungen und Wagenmeldungen, für die bestimmte Formen ein für allemal festgesetzt sind (s.u.), sollen aus Aufschrift, Inhalt und Unterschrift bestehen. Der Wortlaut soll unbeschadet der Deutlichkeit und Verständlichkeit möglichst kurz abgefaßt sein; Höflichkeitsformen sollen vermieden werden.

Zwischen größeren Verwaltungsgruppen, z.B. zwischen den Verwaltungen des VDEV., sind Abkürzungen für die Aufschriften und Unterschriften vereinbart, deren sich die Aufgeber bedienen sollen.

Aufschrift und Unterschrift von chiffrierten Telegrammen sollen in gewöhnlicher Sprache abgefaßt sein.[297]

Wird ein und dasselbe Telegramm nach verschiedenen Orten gerichtet, so dürfen diese Bestimmungsorte vom Aufgeber nicht in einer Aufschrift zusammengefaßt werden, weil sonst das Telegramm an ein und demselben Bestimmungsort von verschiedenen Seiten mehrere Male eingehen würde. Solche Telegramme sollen vielmehr für jeden Bestimmungsort in besonderer Niederschrift aufgegeben werden. Nur soweit die Bestimmungsorte von der Aufgabestelle auf derselben Leitung erreichbar sind, dürfen sie in der Aufschrift zusammengefaßt werden.

Zur Beförderung der Telegramme soll möglichst der geographisch kürzeste Weg gewählt werden; es sollen nicht lediglich zur Erreichung selbsttätiger Übertragung unter Inanspruchnahme großer Leitungslängen Umwege gewählt werden (s. A. Telegraphenanlagen). Wenn sich jedoch der Beförderung auf dem hiernach zu wählenden kürzesten Weg Schwierigkeiten entgegenstellen, soll die Beförderung nicht durch umständliche Feststellungen und Versuche verzögert, sondern ohne Verzug der geeignetste Umweg gewählt werden. Jede hierbei in Anspruch genommene Telegraphendienststelle ist verpflichtet, die ihr angetragene Vermittlung, ohne Einwendung und ohne nach Gründen zu fragen oder zu suchen, bereitwilligst zu übernehmen. Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit der Anforderung dürfen nach erfolgter Vermittlung bei der vorgesetzten Stelle vorgebracht werden.

Ist die Beförderung durch den Bahntelegraphen infolge von Störungen nicht möglich, so muß der öffentliche T. – Landes-, Staats-, Reichstelegraph – in Anspruch genommen werden. Fast in allen Ländern ist dieser auf Grund besonderer, auf Gegenseitigkeit beruhender Abmachungen in solchem Fall verpflichtet, die Beförderung kostenfrei zu übernehmen.

Bei der Abtelegraphierung und der Aufnahme der Telegramme kommt das gleiche Verfahren zur Anwendung wie beim öffentlichen T. Dabei ist folgende Ordnung zu beobachten:

a) Anruf,

b) Meldung,

c) Abtelegraphierung (Abgabe) und Aufnahme,

d) Empfangsbestätigung (Quittung).

Andere als die nachstehenden, international festgesetzten Schriftzeichen dürfen nicht benutzt werden. Änderungen oder Kürzungen des Wortlauts oder die Anwendung eigenmächtiger Abkürzungen sind den Telegraphierenden nicht gestattet.


Schriftzeichen des Morsetelegraphen.


a - –n – -
ä - – - –ñ – – - – –
áå - – – - –o – – –
b – - - -ö – – – -
c – - – -p - – – -
d – - -q – – - –
e -r - – -
é - - – - -s - - -
f - - – -t –
g – – -u - - –
h - - - -ü - - – –
i - -v - - - –
j - – – –w - – –
k – - –x – - - –
l - – - -y – - – –
m – –z – – - -


345
abgekürzt
1 - – – – –- –
2 - - – – –- - –
3 - - - – –- - - –
4 - - - - –- - - - –
5 - - - - -- - - - -
6 – - - - -– - - - -
7 – – - - -– - - -
8 – – – - -– - -
9 – – – – -– -
0 – – – – –
Bruchstrich – – – – – –– –
Punkt .- - - - - -
Strichpunkt ;– - – - – -
Komma ,- – - – - –
Doppelpunkt :– – – - - -
Fragezeichen ?- - – – - -
Ausrufungszeichen !– – - - – –
Apostroph '- – – – – -
Bindestrich -– - - - - –
Klammer ()– - – – - –
Anführungszeichen ,,– - – - - – -
Unterstreichungszeichen- - – – - –
Trennungszeichen –– - - - –
Anruf– - – - –
Verstanden- - - – -
Irrung- - - - - - - - -
Schluß der Übermittlung- – - – -
Dringend– - -
Warten- – - - -
Quittung- – - - – - - – -

[298] Die ankommenden Telegramme mit allen Dienstvermerken müssen voll auf dem Morsestreifen aufgenommen werden. Die Aufnahme nach dem Gehör ist verboten.

Die Telegraphendienststellen führen Telegrammbücher, in die die aufgegebenen und angekommenen Telegramme nach der Zeitfolge einzutragen sind. Die Aufgeber sind berechtigt, die von ihnen aufgegebenen Telegramme selbst in das Telegrammbuch einzutragen.

Bei der Abtelegraphierung wird die Nummer, die das Telegramm bei der Eintragung auf der Aufgabestelle nach dem Telegrammbuch erhalten hat, mittelegraphiert. Diese Nummer behält das Telegramm auf dem ganzen Beförderungsweg bei.

Die ankommenden Telegramme können auch mittels Durchschrift unmittelbar auf dem Ausfertigungsvordruck niedergeschrieben werden; in das Telegrammbuch sind dann nur Nummer, Aufschrift, Unterschrift und die Beförderungsvermerke einzutragen. Eine Ausfertigungsniederschrift wird als Ausweis zurückbehalten.

Der Wortlaut chiffrierter und solcher Telegramme, die vom Aufgeber als »geheim« bezeichnet sind, wird nicht in das Telegrammbuch eingetragen, sondern nur Aufschrift, Unterschrift und die Beförderungsvermerke. An Stelle des Wortlauts ist der Vermerk »chiffriert« oder »geheim« einzutragen.

Soweit nicht Ausnahmen ausdrücklich zugelassen sind, soll nach der Abtelegraphierung die Vergleichung erfolgen. Sie besteht in der Wiederholung der Nummer des Telegramms, der in dem Telegramm vorkommenden Zahlen, Namen und wenig bekannten Wörter durch die aufnehmende Stelle. Den Richtigbefund der Vergleichung hat die abgebende Stelle durch das Quittungszeichen und die Abkürzung ihres Namens zu bestätigen.

Chiffrierte Telegramme sind ihrem ganzen Wortlaut nach zu vergleichen.

Bei der Vergleichung von Zahlen dürfen die abgekürzten Zifferzeichen angewendet werden.

Für Telegramme, die an mehrere oder an alle Stellen eines Leitungskreises gerichtet sind, kommt ein vereinfachtes Beförderungsverfahren, in Deutschland z.B. das folgende zur Anwendung:

Ist das Telegramm an die Minderheit der Stellen abzutelegraphieren – Umlauftelegramm –, so werden diese der Reihe nach aufgerufen und zum Mitlesen aufgefordert. Wenn sich alle gemeldet haben, erfolgt die Abtelegraphierung unter mehrmaliger Voranschickung des Zeichens »U« (Umlauf). Alle beteiligten Stellen haben das Telegramm aufzunehmen. Vergleichung und Quittung erfolgt aber nur zwischen der entferntesten und der abtelegraphierenden Stelle; alle übrigen Stellen lesen dabei mit.

Ist das Telegramm an alle oder an die Mehrzahl der Stellen eines Leitungskreises gerichtet – Kreistelegramm –, so ruft die abtelegraphierende Stelle nur die am weitesten gelegene Stelle auf, gibt dann als Weckruf für die übrigen Stellen eine Minute lang das Zeichen »Ks« (Kreis) und läßt darauf unmittelbar die Abtelegraphierung des Telegramms folgen. Alle Stellen des Kreises lesen mit; die etwa nicht beteiligten erkennen aus der Aufschrift, daß das Telegramm nicht für sie bestimmt ist und scheiden aus; die übrigen haben das Telegramm aufzunehmen. Vergleichung wie bei Umlauftelegrammen. Quittung geben alle beteiligten Stellen der Reihe nach, wobei die Abtelegraphierungsstelle beginnt. Wenn bei der Quittungsleistung eine oder mehrere Stellen fehlen, so hat die Abtelegraphierungsstelle diesen das Telegramm nachträglich besonders zu übermitteln, die Säumigkeit aber bei der zuständigen Aufsichtsstelle zur Anzeige zu bringen.

Auch bei der Beförderung der täglichen Wagenverteilungstelegramme kommt das Verfahren für Kreistelegramme zur Anwendung.

Die Bezeichnungen »Umlauftelegramm« und »Kreistelegramm« kennzeichnen nicht die Gattung des Telegramms, sondern nur das Beförderungsverfahren. Der Aufgeber hat diese Bezeichnung nicht anzuwenden. Denn ein und dasselbe Telegramm kann für einen Teil der Bestimmungsstellen gewöhnliches Einzeltelegramm, für andere Umlauftelegramm und für noch andere Kreistelegramm sein.

Für die tägliche telegraphische Wagenmeldung und -verteilung sowie für die telegraphischen Zugmeldungen – Anbieten, Annehmen, Abmelden und Rückmelden der Züge, Meldungen bei Verwendung von Schiebelokomotiven, beim Fehlen des Zugschlußsignals, beim ausnahmsweisen Befahren des falschen Gleises, bei Fahrten, die auf der freien Strecke endigen, beim Verlegen von Zugkreuzungen, beim Verlegen von Überholungen, bei Zugverspätungen – sind ganz bestimmte Wortlaute und Abkürzungen und ganz bestimmte Formen der Abtelegraphierung festgesetzt, von denen die Telegraphierenden nicht abweichen dürfen. Die Vergleichung unterbleibt bei diesen Meldungen.

Auf den Morsestreifen soll von den Telegraphierenden jeder Tag der Benutzung und die Beförderungszeit jeden Schriftwechsels kenntlich gemacht werden.

In Deutschland werden die Morsestreifen in ganzen Rollen beschrieben; das Herausnehmen von Teilen aus diesen Rollen ist nicht gestattet.[299]

Die Morsestreifen, die Telegrammbücher, die Urschriften der abgegebenen und die Durchschriften der aufgenommenen Telegramme bilden die Ausweisstücke über den telegraphischen Schriftwechsel und sollen mindestens ein Jahr lang geordnet aufbewahrt werden.

Die Telegraphierenden sind zur Geheimhaltung des telegraphischen Schriftwechsels verpflichtet; sie müssen jede Handlung verhindern, durch die andere Personen als ihre Vorgesetzten und die berechtigten Empfänger Kenntnis von dem Inhalt eines solchen Schriftwechsels erlangen können.

Für die Besetzung der Telegraphendienststellen, die nicht ununterbrochenen Dienst haben, gilt als Regel, daß jede zum Dienst bereit sein muß, sobald ein Zug in den Bereitschaftslokomotivbezirk tritt, zu dem sie gehört, und daß sie besetzt bleiben muß, bis der letzte Zug den Bezirk verlassen oder innerhalb desselben sein Ziel erreicht hat.

Die mit der Bedienung der Telegrapheneinrichtungen betrauten Beamten haben sich während der vorgeschriebenen Dienstzeit so einzurichten, daß sie den telegraphischen Anruf unbehindert hören und sofort beantworten können.

Kein Beamter oder Bediensteter darf zur Wahrnehmung des Telegraphendienstes zugelassen werden, der nicht von der zuständigen Behörde oder Bezirksaufsichtsstelle nach zuvor bestandener Prüfung hierzu ausdrücklich ermächtigt worden ist.

Fink.

Abb. 276.
Abb. 276.
Abb. 277.
Abb. 277.
Abb. 278.
Abb. 278.
Abb. 279.
Abb. 279.
Abb. 280.
Abb. 280.
Abb. 281.
Abb. 281.
Abb. 282.
Abb. 282.
Abb. 283.
Abb. 283.
Abb. 284.
Abb. 284.
Abb. 285.
Abb. 285.
1

Zugfolgestellen sind Betriebsstellen, die einen Streckenabschnitt begrenzen, in den ein Zug nicht einfahren darf, bevor ihn der vorausgefahrene Zug verlassen hat.

2

Zugmeldestellen sind die Zugfolgestellen (s.o.), auf denen es möglich ist, Züge beginnen, endigen, wenden, kreuzen, überholen, von einem Hauptgleis auf das andere gelangen oder auf eine abzweigende Bahnstrecke übergehen zu lassen.

3

Vor und hinter die einzuschließenden Worte zu setzen.

4

Vor und hinter die zu unterstreichenden Worte zu setzen.

5

Das Trennungszeichen scheidet den Kopf des Telegramms von der Aufschrift, die Aufschrift vom Inhalt und den Inhalt von der Unterschrift. Die Länge des Striches gleich 3 Punkten. Der Raum zwischen den Zeichen eines Buchstaben gleich 1 Punkt, zwischen 2 Buchstaben gleich 3 Punkten, zwischen 2 Wörtern gleich 5 Punkten.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 9. Berlin, Wien 1921, S. 285-300.
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