Division [2]

[64] Division, Truppenverband, dessen Stärke und Zusammensetzung ihn zur Lösung selbständiger operativer und taktischer Aufgaben im Kriege befähigen.[64] Die Divisionseinteilung wurde von Napoleon I. eingeführt, von Preußen 1815, in den andern Militärstaaten später angenommen. Im Frieden besteht das deutsche Armeekorps aus 2, ausnahmsweise 3 Divisionen (das Gardekorps aus 2 Garde- und 1 Gardekavalleriedivision). Dem Divisionskommandeur (Divisionär), Generalleutnant, sind im Frieden 2 Infanterie-, 2 Kavallerie- und 1 Feldartilleriebrigade unterstellt. Jäger, Fußartillerie, Pioniere und Verkehrstruppen stehen nicht unter der D., sondern unter dem Generalkommando, bez. besondern Waffenvorgesetzten. In der Kriegsgliederung nehmen die Divisionen die Bezeichnung Infanteriedivision an, es werden Reserve- und Kavalleriedivisionen aufgestellt. Die Infanteriedivision ist derjenige höhere Truppenkörper, in dem alle Waffen zu dauerndem Wirken organisch verbunden sind. Sie besteht aus 2–3 Infanteriebrigaden, deren einer ein Jägerbataillon zugeteilt werden kann, der Divisionskavallerie (1 Kavallerieregiment zu 3 Eskadrons), 1 Feldartilleriebrigade nebst leichten Munitionskolonnen, 1 Feldpionierkompagnie, 1 Divisionsbrückentrain und 1 oder 2 Sanitätskompagnien. Über Zuteilung der Maschinengewehrabteilungen und andrer neuen Formationen sind noch keine Bestimmungen veröffentlicht (Aug. 1903). Kriegsstärke einer Infanteriedivision: ca. 20,000 Mann und 4000 Pferde. Reserve und Kavalleriedivisionen werden erst bei Eintritt der Mobilmachung gebildet, erstere ist wie die Infanteriedivision zusammengesetzt, letztere für den strategischen Aufklärungs- und Sicherheitsdienst und zu Massenattacken in der Schlacht bestimmt und besteht aus 3 Kavalleriebrigaden, 1 Abteilung reitender Artillerie und 1 Pionierabteilung. – In der deutschen Marine ist D. Bezeichnung der Truppenteile: Matrosen- und Werftdivision; auch wird ein Kommandoverband von 3–4 Schiffen oder 6–9 Torpedobooten eine D. genannt. Jedes Linienschiffsgeschwader ist in 2 Divisionen zu je 4 Linienschiffen geteilt; jede Linienschiffsdivision befehligt ein Admiral auf dem Divisionsschiff. Bei Reservedivisionen sind nur zwei Stammschiffe mit der Hälfte der Besatzung im Dienste. Die Führerfahrzeuge der Torpedobootsdivisionen heißen Torpedodivisionsboote; ihr Abzeichen ist der Divisionsstander, ihr Führer heißt Divisionschef. D. heißt auch ein der Kompagnie ungefähr entsprechender Teil der Besatzung eines Kriegsschiffes, der von einem Wachtoffizier als Divisionsoffizier befehligt wird. Auf Schulschiffen ist für die Bedienung der Masten die Mannschaft noch in drei Manöverdivisionen geteilt (Fockmast-, Großmast- und Kreuzmastdivision).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 64-65.
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