Hohenwart

[451] Hohenwart, Karl Siegmund, Graf von, österreich. Staatsmann, geb. 12. Febr. 1824, gest. 26. April 1899 in Wien, Sohn des Grafen Andreas von H., Neffe und Erbe des um Krain hochverdienten Grafen Franz Joseph Hannibal von H. (1771–1844), ist als Führer der föderalistischen Partei in Österreich zu Bedeutung gelangt. Auf der gewöhnlichen Stufenleiter der Beamtenlaufbahn wurde H. Landeschef in Kärnten, Statthalter in Oberösterreich. Vom 4. Febr. bis 25. Okt. 1871 Ministerpräsident, versuchte er einen Ausgleich mit den staatsrechtlichen Bestrebungen der Slawen auf föderalistischer Grundlage, die in den sogen. Fundamentalartikeln, die zwischen ihm und den tschechischen Führern bereits vereinbart waren, ihren Ausdruck fanden, gegen die aber neben Beust insbes. der ungarische Ministerpräsident Graf Andrassy Verwahrung einlegte. Nach seinem Sturz war H. im österreichischen Reichsrat Führer der sogen. Rechtspartei, die unter dem Ministerium Taaffe von 1879–91 durch ihre Koalition mit den Tschechen und Polen die Majorität im Reichsrat besaß. Nach der Zersetzung dieser Majorität durch das Emporkommen des radikalen jungtschechischen Elements bildete H. den sogen. Hohenwartklub im Reichsrat, eine streng konservative Fraktion, bestehend aus dem böhmischen Feudaladel, den Slowenen, Rumänen, Deutschklerikalen und Kroaten. In der Krisis, die 1893 den Sturz des Grafen Taaffe und die Bildung einer aus Polen, Konservativen und der vereinigten Linken koalierten Parlamentsmehrheit herbeiführte, hatte H. eine entscheidende Rolle gespielt, nahm aber wegen des Abfalls der Strengklerikalen von seinem Klub bei den Neuwahlen 1897 kein Mandat mehr an und wurde im März d. J. zum Mitgliede des Herrenhauses ernannt. Seit 1885 war H. Präsident des österreichischen obersten Rechnungshofs.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 451.
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