Leonhardt

[419] Leonhardt, Gerhard Adolf Wilhelm, preuß. Justizminister, geb. 6. Juni 1815 in Hannover, gest. daselbst 7. Mai 1880, studierte in Göttingen und Berlin, trat 1837 in den hannoverschen Staatsjustizdienst, war dann Advokat in Hannover, wurde 1848 Ministerialreferent im Justizministerium, 1852 Oberjustizrat, 1862 Generalsekretär im Justizministerium sowie Präsident der juristischen Prüfungskommission und erhielt 1865 das Portefeuille der Justiz, um die neuen Gesetze über den Zivil- und Strafprozeß und die Gerichtsorganisation durchzuführen. Nach dem Sturz des Königreichs Hannover im Dezember 1866 Vizepräsident des Oberappellationsgerichts in Celle und 1. Sept. 1867 erster Präsident des in Berlin als höchste Gerichtsbehörde für die neuen Provinzen errichteten Oberappellationsgerichts geworden, 16. Nov. d. J. zum Kronsyndikus ernannt und in das Herrenhaus berufen, ward L. 5. Dez. preußischer Justizminister. Rasch das durch seinen Vorgänger erschütterte Vertrauen in die Unparteilichkeit der Gerichte wiederherstellend, brachte er ein Hypothekengesetz, die Grundbuchordnung und ein Gesetz über die dingliche Belastung der Grundstücke durch, leitete als Präsident des Bundesratsausschusses für das Justizwesen die Ausarbeitung des neuen deutschen Strafgesetzbuchs, des Gerichtsverfassungsgesetzes, der Strafprozeß- und der Zivilprozeßordnung und führte nach ihrer Annahme Ende 1876 die neue Gerichtsverfassung in Preußen durch, so daß sie 1. Okt. 1879 ins Leben trelen konnte. Nachdem er 29. Okt. d. J. den wegen Kränklichkeit erbetenen Abschied erhalten, zog er sich nach Hannover zurück. Von seinen Schriften sind zu nennen: »Kommentar über das Kriminalgesetzbuch für das Königreich Hannover« (Hannov. 1846–51, 2 Bde.); »Die Justizgesetzgebung des Königreichs Hannover« (3. Aufl., das. 1859–60, 3 Bde.; Bd. 2: Die bürgerliche Prozeßordnung, in 4. Aufl. 1867); »Zur Reform des Zivilprozesses in Deutschland« (das. 1865).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 419.
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