Pahlen

[307] Pahlen, altes esthländisches Adelsgeschlecht. Zu erwähnen sind:

1) Peter Ludwig von der, geb. 1745, gest. 25. Febr. 1826, trat jung in die russische Armee, focht im Türkenkrieg von 1769 unter Rumjanzow und wurde 1791 Gesandter in Stockholm, 1793 Gouverneur von Livland und 1795 Gouverneur von Kurland. Kaiser Paul I. erhob ihn 1797 zum Generalgouverneur von Ingermanland, 1799 zum Grafen und zum General der Kavallerie und 1800 zum Minister[307] und Kriegsgouverneur von Petersburg. Gleichwohl stand er an der Spitze der Verschwörung, die am 23. März 1801 die Ermordung des Kaisers bewirkte. Alexander I. veranlaßte 1804 seinen Abschied, und er zog sich auf sein Landgut bei Mitau zurück.

2) Peter, Graf von der, Sohn des vorigen, geb. 24. Aug. 1777, gest. 1. Mai 1864, zeichnete sich bei Kulewscha 1829 als Korpsgeneral und 1831 beim Sturm auf Warschau aus. Von 1835–41 war er Botschafter in Paris und ward 1847 Generalinspektor der Kavallerie, später auch Mitglied des Reichsrats, nahm aber 1862 seinen Abschied.

3) Friedrich, Graf von der, Bruder des vorigen, war russischer Gesandter in Washington, dann in München. 1829 schloß er nebst dem Grafen Orlow den Frieden von Adrianopel ab; später war er Gesandter in Washington, Rio de Janeiro und München; er starb 20. Jan. 1863.

4) Magnus, von der, Freiherr von Astrau, geb. 1779 in Esthland, gest. 1. Juni 1863, war 1813 Kommandant von Königsberg und kämpfte bei Lüneburg, war 1830–45 Generalgouverneur von Liv-, Esth- und Kurland, später Senator und Mitglied des Reichsrats.

5) Konstantin, Graf von der, russ. Staatsmann, geb. 1833, war Gouverneur von Pskow, wurde 1868 Justizminister, führte 1864 die neue Gerichtsverfassung durch und suchte den Richterstand wissenschaftlich gebildet, redlich und politisch unabhängig zu machen; sein Ressort gehörte zu den bestverwalteten Rußlands. Als er 1878 den Prozeß gegen Wera Sassulitsch, die ein Attentat auf den Petersburger Polizeimeister Trepow versucht hatte, nicht dem außerordentlichen Gerichtshof für Staatsverbrechen, sondern dem ordentlichen Geschwornengericht überwies, das die Verbrecherin trotz ihres Geständnisses freisprach, ward P. entlassen und in den Reichsrat versetzt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 15. Leipzig 1908, S. 307-308.
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