Zorn [3]

[994] Zorn, Philipp, Rechtslehrer, geb. 13. Jan. 1850 in Bayreuth, studierte in München und Leipzig, habilitierte sich, nachdem er mit der Schrift »Das Beweisverfahren nach langobardischem Rechte« (München 1872) promoviert, 1875 in München, ward bald darauf außerordentlicher Professor und folgte 1877 einem Ruf als Ordinarius nach Bern und noch in demselben Jahr einem solchen nach Königsberg, von wo er 1900[994] auf den Lehrstuhl für Staatsrecht nach Bonn berufen wurde. 1899 nahm er als Vertreter des Deutschen Reiches an der Friedenskonferenz im Haag teil. Unter seinen Schriften sind zu nennen: das in Gemeinschaft mit Karl Gareis veröffentlichte Werk »Staat und Kirche in der Schweiz« (Zürich 1877–78, 2 Bde.); ferner: »Staat und Kirche in Norwegen bis zum Schlusse des 13. Jahrhunderts« (Münch. 1875, 2. Aufl. 1895); »Das Staatsrecht des Deutschen Reiches« (Berl. 1880–83, 2 Bde.; 2. Aufl. 1895–97); »Lehrbuch des Kirchenrechts« (Stuttg. 1888); »Die staatsrechtliche Stellung des preußischen Gesamtministeriums« (Götting. 1893); »Reich und Reichsverfassung. Antwort auf die Frage: ist die Reichsverfassung Gesetz oder Vertrag?« (Berl. 1895); »Die Hohenzollern und die Religionsfreiheit« (das. 1896); »Im neuen Reich. Reden und Aufsätze zur preußisch-deutschen Staats- und Rechtsgeschichte« (Bonn 1902); »Die Deutsche Reichsverfassung« (in dem Sammelwerk »Wissenschaft und Bildung«, Leipz. 1907), sowie kommentierte Textausgaben der Verfassungsurkunde des Deutschen Reichs (das. 1895), der Konsulargesetzgebung des Deutschen Reichs (2. Aufl., Berl. 1901) und der Deutschen Kolonialgesetzgebung (das. 1901). Auch gab er Rönnes »Staatsrecht der Preußischen Monarchie« in 5. Auflage heraus (das. 1899 ff.).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 994-995.
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