Act

[98] Act (v. lat.), 1) besondere, wichtige, od. feierliche Handlung; 2) eine besondere Stellung od. Haltung des Körpers; besonders hinsichtlich der Darstellung derselben durch plastische Künstler; vgl. Actsaal. 3) (engl. Rechtsw.), Beschluß, od. Urkunde über einen Beschluß, besonders ein vom Parlament gefaßter u. vom König sanctionirter Beschluß (Act of Parliament). s. Parlament. Die Sammlung der Acte einer Parlamentssitzung heißt Statut. Daher: Act of Confirmity (spr. Äct of confermitti), sonst in England Ausschließung aller Katholiken von Staateämtern, vgl. Testeid; Act of Settlement (spr. Äct of settelnent), die englische Parlamentsacte bezüglich der Festellung der Thronfolgeordnung, namentlich der, von Wilhelm III. am 12. Juni 1701 sanctionirten Bestimmung wegen der Berufung des Hauses Hannover auf den britischen Thron nach dem kinderlosen Tode der Königin Anna; 4) (v. fr. Acte), Bescheinigung einer Urkunde, Thatsache; daher A. nehmen von etwas, von einem Ausspruche od. einer Thatsache, besonders einer Regierung, Kenntniß nehmen; 3) (Aufzug), Hauptabtheilung eines Theaterstücks, dessen Anfang durch das Aufziehen des Vorhangs, so wie dessen Schluß durch das Niederfallen desselben angedeutet wird. Die A-e müssen einem wirklich bedeutsamen Abschnitt des Dramas, mit einem gewissen Ruhepunkte, entsprechen; sie müssen in sich Einheit u. Harmonie haben, d. h. sowohl in der Zeit, in welcher sie spielen, als in ihrer Bedeutung nicht zu sehr von einander abweichen u. bis zum letzten A. das Gemüth in einer erwartungsvollen Stimmung lassen. Beim Wiederbeginn muß auf den inzwischen verflossenen Zeitraum Rücksicht genommen werden. Jeder A. muß zum Ganzen des Stücks wesentlich gehören. Die Zwischen-A-e werden mit Musik, zuweilen (wie in England) durch kleine Zwischenstücke, auch wohl durch Pantominen ausgefüllt. Die Anzahl der A-e ist gewöhnlich 5 od. 3; 2, 4 u. vorzüglich 6 können nur als Ausnahme gelten; wohl sind aber kleine Stücke in 1 A. sehr gewöhnlich. 7 A-e kommen nur höchst selten vor. Man nennt die A-e auch Abtheilungen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 98.
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