Albini

[268] Albini, 1) Franz Joseph, Freiherr v. A., geb. 1748 zu St. Goar, studirte die Rechte zu Dillingen, Pont à Mousson u. Würzburg, ward in letzterm Ort 1772 Hof- u. Regierungsrath des Fürstbischofs, 1774 Kammergerichtsassessor, 1787 kurmainzischer geheimer Reichsreferendar u. 1790 Hofkanzler; er leitete 1798 nach dem Frieden von Campo Formio, wodurch Mainz verloren ging, den Friedenscongreß zu Rastadt, entwarf 1798 den Plan, die Franzosen mittelst des Landsturms von den Grenzen SDeutschlands abzuhalten u. dirigirte 1802 u. 1803 die Reichsdeputation hinsichtlich der Entschädigung. Auch nach der Stiftung des Rheinbundes blieb A. im Dienste des neuen Fürsten Primas u. erhielt, als dieser Großherzog von Frankfurt geworden war, die Ministerien der Justiz, des Innern, der Polizei u. das Präsidium des Ministeriums. Nach der Eroberung des Großherzogthums wurde er von den Verbündeten zum Präsidenten in dem Ministerialrath für die Verwaltung dieses Landes gewählt. 1814 verlor er diese Stelle, ward jedoch 1815 vom Kaiser von Österreich zum Präsidialgesandten bei dem Bundestag ernannt, st. aber, bevor er diesen Posten antreten konnte, zu Dieburg am 8. Jan. 1816. 2) Joh. Georg, so v.w. Albinus; 3) Pseudonym für Meddlhammer.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 268.
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