Diakon

[102] Diakon (v. gr. Diakŏnos, lat. Diaconus), 1) kirchlicher u. geistlicher Beamte; zur Zeit der Apostel die 7 Beamten der Gemeinde zu Jerusalem, welche den Aposteln als Almosenpfleger u. Krankenwärter zur Seite standen, doch auch das Lehrgeschäft übten. Von Jerusalem ging das Amt der D-en bald auf alle größere Gemeinden über, u. sie wurden bis zum 4–5. Jahrh. in Allem Stellvertreter der Bischöfe u. Presbyter. Von Amtswegen ordneten sie den ganzen Gottesdienst und riefen alle liturgischen Formeln aus, sie zeichneten die Namen der Communicanten auf u. proclamirten dieselben, nahmen die Opfergaben in Empfang u. theilten beim Abendmahl den Kelch aus. An einigen Orten durften sie auch taufen u. predigen, hatten häufig die Katechumenen,[102] bei längerer Vorbereitung zur Taufe, zu unterrichten; führten die Aufsicht über die Büßenden, begleiteten die Bischöfe zu den Concilien u. gaben, bes. im Orient, an ihrer Statt oft als Delegirte deren Stimme. Als seit dem 6. Jahrh. Agapen, Oblationen, Katechumenat u. Taufe der Erwachsenen aufhörten, wurde ihr Wirkungskreis beschränkt u. sank ihr Ansehen sehr. In der Römisch-katholischen Kirche ist der D. jetzt geweihter Kleriker u. gehört zu den un tersten der 3 höheren Weihen, kommt zunächst nach dem Priester u. ist zu dessen Dienste bestimmt. Seine Verrichtungen sind: dem Priester am Altare zu dienen, statt des Priesters zu taufen u. zu predigen, das Abendmahl auszutheilen etc. Über die Cardinaldiakonen, s. Cardinal; die 4 derselben an der Laterankirche heißen Palatinaldiakonen. In der griechischen Kirche ist der D. Gehülfe des Priesters, ruft diesem zu, daß er consecriren soll, bringt ihm (auf dem Haupte) Brod u. Wein, reicht das Abendmahl den Kranken u. fordert die Gemeine zum Gebet auf; er wird zu seinem Amte durch die halbe Weihe ordinirt; an größeren Kirchen sind mehrere D., von denen der erste Protodiakonos heißt. In der Lutherischen Kirche sind die D-en wirklich ordinirte Geistliche, welche unter gewissen Beschränkungen, die durch die Localverhältnisse bedingt sind, neben dem Pfarrer die gottesdienstlichen Handlungen an einer Kirche verrichten, sie haben dabei bisweilen auch besondere Parochien, u. sind ihrer mehrere an derselben Kirche, die Titel: Archidiakonus, Subdiakonus. In Süddeutschland u. der Schweiz heißen sie Helfer, in Schweden u. Dänemark Comministri od. Capellane. Bei den Herrnhutern sind die D. ordinirte Kirchendiener, welche dem Prediger zur geistlichen u. leiblichen Bedienung der Gemeinde zur Seite stehen. In der Englisch-bischöflichen Kirche bilden sie die 3. Klasse des Klerus u. nehmen eine sehr untergeordnete Stellung ein. Bei den Presbyterianern gibt es keinen solchen Unterschied des Ranges u. der Würde u. die Reformirten haben keine geistlichen D-en. 2) In den Niederlanden weltliche Beamtete, welche für Arme Almosen sammeln, die Einkünfte der Armenhäuser verwalten u. dem Kirchenrathe Rechnung ablegen. Auch bei den Maroniten auf dem Libanon sind sie weltliche Personen, welche die Kircheneinkünfte verwalten, Volksstreitigkeiten schlichten u. die Abgaben an die Landesherrn besorgen. Ziegler, De diaconis veteris eccl., Wittenb. 1678.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 102-103.
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