Das canonische Recht

Das canonische Recht, das Kirchenrecht, heißt, im weitern Sinne, der Inbegriff der Gesetze, welche die christliche Kirche angehen; im engern, das Recht, die Sammlung von Gesetzen, so sich in dem Corpus Juris Canonici befinden. Dieses letztere besteht aus der Sammlung von alten Canonen, Kirchenordnungen, Schlüssen der Concilien, von Verordnungen der Päpste, und Aufsätzen der Kirchenväter. Man darf jedoch nicht glauben, daß dieses Recht, welches sich auch auf bürgerliche Materien erstreckt, ein ganz reines Recht sei; es ist vielmehr viel aus dem Römischen und auch aus dem Deutschen Rechte in dasselbe übergegangen. Es ist dieses Recht, theils ausdrücklich theils stillschweigend, wie das Römische, als ein Deutsches Hülfs-Recht angenommen worden.

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 1. Amsterdam 1809, S. 216.
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