Mosaisches Recht

[78] Mosaisches Recht nennt man den Inbegriff der Gesetze, welche in der Bibel in den funf Buchern des Moses enthalten sind. Man stritt sonst über die Verbindlichkeit dieser Gesetze für die christlichen Staaten, und unterschied zwischen Ceremonialgesetzen, d. h. [79] solchen, die auf den Gottesdienst, und solchen, die auf die bürgerlichen Geschäfte Beziehung haben. Nur diese sah man, in Ermanglung andrer, als göttliche Gesetze, und für die Christen als verbindlich an. Allein auch sie sind, nach Erlöschung des jüdischen Staats, für keinen andern verbindlich, in so fern nicht ein Theil derselben, in einem oder dem andern Falle, (z. B. in manchen Staaten gewisse Eheverbote), ausdrücklich als Gesetz angenommen worden ist. Auch für die Juden, da sie keinen eignen Staat bilden, haben die mosaischen Gesetze, welche bürgerliche Geschäfte betreffen, keine Verbindlichkeit, sondern sie müssen sich den, in jedem Staate geltenden Gesetzen unterwerfen und befolgen blos in Religionssachen, bei denen die Rabbinen ihre Richter sind, die mosaischen Gesetze. – Ein vortreffliches Werk über den Geist der mosaischen Gesetze hat der berühmte Göttinger Theolog, Johann David Michaelis († 1791) unter dem Titel: Mosaisches Recht. Frankf. a. M. 1770 f. in 6 Th. geliefert.

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Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 8. Leipzig 1811, S. 78-79.
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