Internationales Recht

[866] Internationales Recht, internationales öffentliches Recht, s.v.w. Völkerrecht (s.d.). Unter internationalem Privatrecht und internationalem Strafrecht versteht man die Rechtsregeln über das räumliche Geltungsgebiet der Privatrechts- und Strafrechtssätze. – Seit 1873 besteht ein Institut für I. R., zusammengesetzt aus Männern aller Nationen, die sich um das Völkerrecht vorzüglich verdient gemacht haben.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 866.
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