Internationales Recht

[890] Internationales Recht, in der neuern Zeit Bezeichnung für die Gesamtheit der Rechtsgrundsätze über das gegenseitige Verhalten und Verhältnis der verschiedenen Staaten der zivilisierten Welt sowie ihrer Rechtsordnungen, bez. Gesetzgebungen; den erstern Teil benennt man gewöhnlich als Völkerrecht (s. d.), den letztern als internationales Privat und Strafgesetz (hier auch je die Normen über das gerichtliche Verfahren mit umfassend). Beide Rechtsgebiete befinden sich zurzeit noch im Entwickelungsstadium. Durch die Vorarbeiten seitens des Vereins für die Reform und Kodifikation des Völkerrechts (Association for the reform and codification of the law of nations), besonders aber durch jene des »Instituts für internationales Recht« (s. d.), Institut de droit international, sowie die einschlägigen Zeitschriften und sonstigen Veröffentlichungen wurden bereits wertvolle Beiträge zur Klärung der Anschauungen über einen großen Teil dieser Fragen geliefert. Es steht zu hoffen, daß dieselben bald einer einheitlichen Regelung entgegengeführt werden durch Staatsverträge auf Grund der Beschlüsse, die Vertreter einer größern Anzahl von Regierungen bei den in den Jahren 1893, 1894, 1900 und 1904 von der niederländischen Regierung nach dem Haag berufenen Konferenzen gefaßt haben. Die großartige Entwickelung des internationalen Handels und Verkehrs drängt gebieterischer denn je auf eine umfassende und baldige Regelung des gesamten internationalen Rechts; an privaten und staatlichen Versuchen hierzu hat es allerdings bisher nicht gefehlt, leider stehen die Resultate in keinem Verhältnis zu der aufgewandten Mühe. Vgl. v. Bar, Theorie und Praxis des internationalen Privatrechts (2. Aufl., Hannov. 1889, 2 Bde.) und Lehrbuch des internationalen Privat- und Strafrechts (Stuttg. 1892); Jettel, Handbuch des internationalen Privat- und Strafrechts mit Rücksicht auf die Gesetzgebungen Österreichs, Ungarns, Kroatiens und Bosniens (Wien 1893); Zitelmann, Internationales Privatrecht (Leipz. 1897–1903, Bd. 1 u. 2); Leske u. Löwenfeld, Die Rechtsverfolgung im internationalen Verkehr (Berl. 1895--97, 2 Bde.); Meili, Das internationale Zivil- und Handelsrecht (Zür. 1902, 2 Bde.) und Das internationale Zivilprozeßrecht (das. 1904, Bd. 1); Kahn, Das internationale Privatrecht auf Grund der Haager Kodifikation (Leipz. 1904 ff.); Calvo, Le droit international (5. Aufl., Par. 1887–89, 5 Bde., Supplementband 1896); Surville u. Arthuys, Cours élémentaire de droit international privé (3. Aufl., das. 1900); Contuzzi, Diritto internazionale privato (Mail. 1890); Westlake, International law (Bd. 1, Lond. 1904); »Zeitschrift für internationales Privat- und Strafrecht« (begründet von Ferd. Böhm, 1890 ff., seit 1901 hrsg. von Niemeyer, Leipz.); »Journal du droit international privé« (hrsg. von Clunet, Par.); »Revue de droit international et de législation comparée« (begründet von Rolin-Jacquemyns u. a., Brüss. 1869 ff.).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 890.
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