Lübisches Recht

[42] Lübisches Recht, das 1167 durch Heinrich den Löwen der Stadt Lübeck ertheilte, von Kaiser Friedrich I. bestätigte, 1586 revidirte Stadtrecht.

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Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 42.
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