Lübisches Recht

[760] Lübisches Recht, eins der ältesten und wichtigsten deutschen Stadtrechte des Mittelalters, das vorzugsweise in den Küstenländern der Ostsee, Mecklenburg, Pommern, Esthland, Livland, Holstein, Schleswig verbreitet war. Es beruht auf dem Rechte der Stadt Soest, mit dem Herzog Heinrich der Löwe 1170 die neu erworbene Stadt Lübeck bewidmete. Dazu kam 1270 die justicia Lubicensis und auch seit Anfang des 13. Jahrh. deutsche Abfassungen. Über die Fortbildung des Lübischen Rechts durch die Judikatur des Oberhofs vgl. Michelsen, Der ehemalige Oberhof zu Lübeck (Altona 1839). Die letzte amtlich publizierte Revision des Stadtrechts stammt von 1586. Vgl. Hach, Das alte lübische Recht (Lübeck 1839); Frensdorff, Das lübische Recht nach seinen ältesten Formen (Leipz. 1872) und in den »Hansischen Geschichtsblättern« 1872, 1874, 1879, 1883.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 760.
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