Lateinisches Recht

[23] Lateinisches Recht, Latinität, Jus Latĭi, im Röm. Reich eine Mittelstufe zwischen dem vollen Bürgerrecht und dem Fremdenrecht.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 23.
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