Schwarzburg-Sondershausen

Mittleres Westdeutschland I. (Karten)
Mittleres Westdeutschland I. (Karten)

[664] Schwarzburg-Sondershausen, Fürstentum und Bundesstaat des Deutschen Reichs [Karte: Mittleres Westdeutschland I, bei Rheinprovinz], 862 qkm, (1900) 80.898 (1905: 85.177) E. [s. Beilage: Deutschland], besteht aus der Oberherrschaft (Arnstadt, 343 qkm) und der Unterherrschaft (Sondershausen, 519 qkm); reich an Wald; Ackerbau in der Unterherrschaft, Industrie vorwiegend in der Oberherrschaft; Bergbau auf Eisen-, Manganerze, Kalisalze, Fluß-, Schwerspat. Saline Arnshall bei Arnstadt. 2 Gymnasien, 2 Realschulen, 1 Lehrer-, 1 Lehrerinnenseminar, Konservatorium der Musik (Sondershausen). Konstitutionelle Erbmonarchie. Nach der Verfassung vom 8. Juli 1857 besteht der Landtag aus 18 (davon 6 durch allgemeine Wahlen indirekt gewählten) Abgeordneten. Im Bundesrate hat S. eine Stimme, im Reichstage einen Abgeordneten. Oberste Regierungsbehörde das Ministerium. Oberlandesgericht in Naumburg a. S., Landgericht in Erfurt. Eingeteilt ist S. in drei Landratsämter (Sondershausen, Arnstadt, Gehren). Einnahmen und Ausgaben (1904/5) 3.541.588, Schuld 5.516.545 M. Hauptstadt Sondershausen. An Truppen stellt S. das 1. Bataillon des zum 11. preuß. Armeekorps (38. Division) gehörigen 3. Thüring. Infanterieregiments Nr. 71. Wappen, Orden, Landesfarben dieselben wie in Schwarzburg-Rudol stadt.Geschichte. Begründer der Linie S. (anfangs Arnstadt) ist Johann Günther (1552-86). Sie teilte sich 1643 in drei Zweige, von denen nur der Anton Günthers I. (gest. 1666) zu Sondershausen übrig blieb. Seine Söhne Christian Wilhelm (gest. 1721) und Anton Günther II. (gest. 1716 kinderlos) wurden 1697 Reichsfürsten; ersterm folgte schon 1720 sein Sohn Günther I., diesem 1740 sein Bruder Heinrich (gest. 1758), der erst 1754 Zutritt zum Reichsfürstenkollegium erlangte. Ihm folgte sein Neffe Christian Günther (gest. 1794); dessen Sohn Günther Friedrich Karl I. dankte 1835 zugunsten seines Sohnes Günther ab und dieser 1880 zugunsten seines Sohnes Karl Günther (s.d.). – Vgl. Apfelstedt (1854-57).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 664.
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