Schwarzburg-Rudolstadt

Mittleres Westdeutschland I. (Karten)
Mittleres Westdeutschland I. (Karten)
1681. Schwarzburg-Rudolstadt.
1681. Schwarzburg-Rudolstadt.

[664] Schwarzburg-Rudolstadt, Fürstentum und Bundesstaat des Deutschen Reichs [Karte: Mittleres Westdeutschland I, bei Rheinprovinz], 941 qkm, (1900) 93.059 (1905: 96.830) E. [s. Beilage: Deutschland], besteht aus der Oberherrschaft (Rudolstadt, 733 qkm) und der Unterherrschaft (Frankenhausen, 208 qkm); reich an Wald (Thüringer Wald, Kyffhäusergebirge); Ackerbau in der Unterherrschaft, Forstkultur in der Oberherrschaft, Bergbau dort auf Braunkohlen, hier auf Eisen-, Kupfer-, Alaunerze, Schiefer; Saline in Frankenhausen. 1 Gymnasium, 1 Realgymnasium, Privaterziehungsanstalt Keilhau, 1 Lehrerseminar. Nach der Verfassung vom 21. März 1854 (umgestaltet 16. Nov. 1870) ist S. eine konstitutionelle Erbmonarchie. Der Landtag besteht aus 16 (12 davon direkt gewählten) Abgeordneten. Im Bundesrate hat das Land eine Stimme, im Reichstage einen Abgeordneten. Oberste Regierungsbehörde das Ministerium. Oberlandesgericht (gemeinsam für die thüring. Staaten) in Jena, Landgericht in Rudolstadt. Eingeteilt ist S. in drei Landratsämter (Rudolstadt, Königsee, Frankenhausen). Einnahmen und Ausgaben (1904/5) 3.347.600, Staatsvermögen 973.130, Schuld 4.457.100 M. Hauptstadt Rudolstadt. An Truppen stellt das Fürstentum das 3. Bataillon des zum 11. preuß. Armeekorps (38. Division) gehörigen 7. Thüring. Infanterieregiments Nr. 96. Wappen [Abb. 1681]; Landesfarben: Weiß-Blau. Orden: das schwarzb. Ehrenkreuz gemeinsam mit Schwarzburg-Sondershausen.Geschichte. Stifter der Linie S. war Albert VII. (gest. 1605); sein Urenkel Ludwig Friedrich I. (gest. 1718) nahm 1710 die Reichsfürstenwürde an, doch erst dessen Enkel Johann Friedrich (gest. 1767) konnte 1754 seinen Sitz im Fürstenkollegium einnehmen. Ihm folgte sein Oheim Ludwig Günther II., 1790 dessen Sohn Friedrich Karl, 1793 Ludwig Friedrich II. (gest. 1807), der dem Rheinbund beitrat. Sein Sohn Friedrich Günther, seit 1814 regierend, erklärte sich 1866 für Preußen und trat dem Norddeutschen Bund bei. Ihm folgte 1867 sein Bruder Albert, diesem 1869 sein Sohn Georg und letzterm 19. Jan. 1890 Günther, Urenkel des Fürsten Friedrich Karl. – Vgl. Sigismund (1862-63).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 664.
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