Schwarzburg-Sondershausen

[124] Schwarzburg-Sondershausen und Schwarzburg-Rudolstadt sind zwei souveraine Fürstenthümer des deutschen Bundes, die aus zwei getrennten Ländermassen, von denen jedes einen Theil hat, bestehen, der Oberherrschaft am Thüringerwalde (wo der Pfarrkopf = 2500 F. und der Wurzelberg = 2370 F., ferner das romantische Schwarzathal und der Plauesche Grund) zwischen Sachsen-Weimar, -Koburg und -Meiningen, von den Flüssen Saale, Schwarza, Ilm und Gera, und der Unterherrschaft, in der preuß. Provinz Sachsen, an der Helbe und Wipper, von den Gebirgen Kyffhäuser und Hainleite durchzogen. Die Unterherrschaft ist die fruchtbarere. Die bemerkenswerthesten Producte beider [124] sind Getreide, viel Holz, Flachs, Rindvieh, Wild, Kupfer, Eisen, Kobalt, Vitriol, Alaun, Salz, Schwefel, Porzellanthon, Mühlsteine, Marmor und Schiefer. Die Fürsten von S. stammen wahrscheinlich von den Grafen von Käfernburg ab (die Ruinen der Käfernburg liegen bei Arnstadt). Sicher ist erst Graf Heinrich, um das Jahr 1200, als Stammvater der jetzigen Fürsten. Einer seiner Nachkommen, Graf Günther, wurde 1349 sogar zum röm. Könige, gegen Karl IV., gewählt. Die Stifter der jetzigen beiden Linien sind die Söhne des Grafen Johann Günther (gest. 1552), Johann Günther und Albert Anton, jener zu Sondershausen, dieser zu Rudolstadt. Sondershausen wurde 1697, Rudolstadt 1710 gefürstet, die Einführung in den Reichsfürstenrath geschah aber erst 1754. Zwischen beiden Häusern wurde 1713 ein Hausvertrag geschlossen, wonach die Theilung in die zwei Linien für immer bestehen und beim Aussterben der einen deren Besitzungen an die andere übergehen sollen. In der Bundesversammlung haben beide mit Oldenburg und den anhalt. Staaten die 15. Stimme, im Plenum jede eine Stimme. Beide Linien sind lutherischer Confession. – 1) S.-Sondershausen umfaßt zwei Drittel der Unterherrschaft und ein Drittel der Oberherrschaft, zusammen 169/10 ! M. mit 54,000 Einw., worunter 200 Katholiken. Die Staatseinkünfte betragen 400,000 Gulden, das Bundescontingent 451 Mann; eine ständische Verfassung besteht seit dem 18. Dec. 1830. Es hat 5 Städte, namentlich die Hauptstadt Sondershausen, in der Unterherrschaft, mit 4000 Einw., welche Sitz der Regierung und der Landesbehörde ist, ein Schloß und ein Gymnasium hat; Greußen an der Helbe mit 2300 Einw., Arnstadt an der Gera mit 5000 Einw., 7 Marktflecken und 83 Dörfer. Regierender Fürst ist Friedrich Karl Günther (s.d.) – 2) S.-Rudolstadt enthält 199/10 ! M. mit 63,000 Einw., worunter 150 Katholiken und 170 Juden. Die Staatseinkünfte betragen 325,000 Gldn., das Bundescontingent 539 M.; die ständische Verfassung besteht seit 1816. Zu ihm gehören 9 Städte, darunter die Hauptstadt Rudolstadt, in der Oberherrschaft an der Saale gelegen, mit 4000 Einw., welche Sitz der Regierung und der Landesbehörden ist, ein Gymnasium, ein Schullehrerseminar, eine Bibliothek und nahebei das schön gelegene fürstl. Schloß Heidecksberg hat; Ilm an der Ilm mit 2230 Einw., und Frankenhausen an einem Arme der Wipper mit 4700 Einw., Sitz der Landeshauptmannschaft, einer Regierung und eines Consistoriums, mit einem Gymnasium, einem wichtigen Salzwerk und Salpetersiederei (auch bekannt durch die Niederlage Thomas Münzer's im Bauernkriege 1525); 1 Marktflecken und 155 Dörfer. In der Oberherrschaft findet man sehenswerthe Ruinen der Cistereienserabtei Paulinzelle, und das Schloß Schwarzburg, in der Unterherrschaft die Bergruinen auf dem Kyffhäuser (s.d.), die Rothenburg und Arnsburg. Regierender Fürst ist Friedrich Günther (s.d.).

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1841., S. 124-125.
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