Konstanzerconcil

[639] Konstanzerconcil, das, eine der glänzendsten aller Kirchenversammlungen, wurde vom Papste Johann XXIII. im Herbst 1413 ausgeschrieben, am 5. November 1414 eröffnet, außer von Papst u. Kaiser von mehr als 20 Cardinälen, 7 Patriarchen, 111 Erzbischöfen u. Bischöfen, 600 Prälaten und Doctoren, über 4000 Priestern, dazu von 26 Fürsten,[639] 140 Grafen u.s.f., von denen viele zahlreiches Gefolge mitbrachten, besucht. Die Aufgabe des Conciles war 3fach, nämlich Beseitigung des Schismas, Ausrottung von Ketzereien u. Reformation der Kirche. Hinsichtlich der 2 ersten Punkte s. über die Leistungen des Conciles die Art.: Gregor XII., Hieronymus von Prag, Huß und Hussiten, Johann XXIII. Die Intriguen Johanns XXIII., der in Konstanz nur seine Anerkennung durchsetzen, seine Macht gegen die Ketzer zeigen, dann aber die Lösung der Reformfragen auf die lange Bank schieben wollte, hatten den entgegengesetzten Erfolg, namentlich durch die Bemühungen des P. dʼAilly u. Gerson (s. d.). Man drang auf den Zurücktritt aller 3 Päpste, gab den Abgeordneten der Fürsten und den Doctoren Stimmrecht u. stimmte nach Nationen, so daß die zahlreich anwesenden Italiener nur eine Stimme bekamen. Besonders die Flucht Johanns XXIII. gab dem K. bessern Zusammenhalt und Energie. Die 40. Sitzung beschloß, daß der Papst noch in Konstanz aus Werk der Reform Hand anlegen müsse u. zu diesem Behufe wurde zunächst 1417 am 11. Nov. ein Papst erwählt, die Wahl fiel auf Otto Colonna, s. Martin V. Derselbe setzte sofort eine aus 6 Cardinälen und Abgeordneten der Nationen zusammengesetzte Commission nieder, um das Kirchenregiment u. namentlich die Fragen wegen Besetzung von Kirchenämtern u. kirchlichen Abgaben zu ordnen. Die Arbeit ging langsam von statten; 1418 legte der Papst selbst einen Reformationsentwurf vor, der die Zahl der Cardinäle auf 24 festsetzte, über Reservationen, Annaten u. dgl. sowie über Auferlegung eines allgemeinen Zehnten für den Klerus annehmbare Bestimmungen aufstellte. Wegen der Verschiedenheit der Interessen wurden über diese Punkte mit der deutschen, französ. u. engl. Nation besondere Concordate abgeschlossen (das der engl. Nation vom Parlament 1428 nachträglich verworfen). Die letzte Verordnung Martins V. verbot Appellationen an ein allgemeines Concil, weil dergleichen Appellationen zur Auflösung der Ordnung u. Disciplin führten. Die 44. Sitzung verlegte den Ort des nächsten Conciles nach Pavia, die 49. war die letzte und am 16. Mai 1418 zog Martin V. von Konstanz ab. Dem Kaiser Sigismund hatte er als Entschädigung für seine Auslagen auf 1 Jahr den Zehnten von allen Kirchengütern im deutschen Reich gewährt.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 639-640.
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