Landwirtschaftliche Betriebslehre

[139] Landwirtschaftliche Betriebslehre (Allgemeine Landwirtschaftslehre, Wirtschaftslehre des Landbaues, Landwirtschaftliche Gewerbslehre, Verwaltungslehre, Ökonomik der Landwirtschaft), gegenüber der Technik der Landwirtschaft jener Teil der Landwirtschaftslehre, der die Lehren des Ackerbaues, Pflanzenbaues und der Tierzucht unter dem Gesichtspunkt des Erfolges zur landwirtschaftlichen Unternehmung zusammenfaßt. Sie hat die Erfordernisse des Betriebes, wie Grund und Boden, Kapital und Arbeit im einzelnen und in ihrer Verbindung zur Wirtschaft, festzustellen, anzugeben, wie die Betriebsfaktoren unter den verschiedenen natürlichen und volkswirtschaftlichen Verhältnissen zur Unternehmung zu vereinigen sind, wie die eingerichtete Wirtschaft zu leiten ist, um ihr Ziel zu erreichen, das, abgesehen von den als erfüllt vorauszusetzenden ethischen Motiven, vom privatwirtschaftlichen Standpunkt, in der nachhaltigen Erreichung und Feststellung des höchsten Unternehmergewinnes besteht. Nach der Einteilung von Krafft gliedert sich die Betriebslehre in die: 1) Betriebserfordernisse, 2) Betriebseinrichtung (Wirtschaftssysteme), 3) Betriebsleitung (Verwaltung, Anteil- und Gewährverwaltung, Pacht), 4) Betriebserfolg (Wirtschaftsertrag, Buchführung, Taxation). Im weitern Sinne wird unter Betriebslehre die gesamte Wirtschaftslehre des Landbaues (Ökonomie) verstanden, die sich nicht nur auf die privatwirtschaftliche Seite (Lehre von der landwirtschaftlichen Unternehmung) des Landwirtschaftsbetriebes, sondern auch auf dessen Stellung und Bedeutung in der gesamten Volkswirtschaft (Landwirtschaftspolitik, Agrarpolitik, Agrargesetzgebung) bezieht. Vgl. Krafft, Betriebslehre (7. Aufl., Berl. 1904); Dünkelberg, Landwirtschaftliche Betriebslehre (Braunschw. 1890–98, 3 Bde.); Fühling, Ökonomik der Landwirtschaft (Berl. 1889); Roth, Landwirtschaftliche Betriebslehre (6. Aufl., das. 1903); Pohl, Landwirtschaftliche Betriebslehre (Leipz. 1885–89, 2 Bde.); v. d. Goltz, Handbuch der landwirtschaftlichen Betriebslehre (3. Aufl., Berl. 1905; Leitfaden, 2. Aufl., das. 1902); Settegast, Die Landwirtschaft und ihr Betrieb (3. Aufl., Bresl. 1885); Krämer, Beiträge zur Wirtschaftslehre des Landbaues (Aarau 1881); A. Gese kus, Rationelle Wirtschaftsorganisation in der Landwirtschaft (Jena 1882); Walz, Landwirtschaftliche Betriebslehre (2. Aufl., Stuttg. 1878); Komers, Die landwirtschaftliche Betriebsorganisation (2. Aufl., Prag 1876); Göriz, Landwirtschaftliche Betriebslehre (Stuttg. 1853–54, 3 Bde.); Schober, Allgemeine [139] Landwirtschaftslehre (Braunschw. 1868–70); Emminghaus u. Graf zur Lippe-Weißenfeld, Lehrbuch der allgemeinen Landwirtschaft nach Fr. G. Schulzes System (Leipz. 1868); A. Thaer, Leitfaden zur allgemeinen landwirtschaftlichen Gewerbslehre (2. Aufl., Berl. 1836); Lecouteux, Cours d'économie rurale (2. Aufl., Par. 1889, 2 Bde.).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 139-140.
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