Sächsischer Prinzenraub

[404] Sächsischer Prinzenraub, die Entführung der sächsischen Prinzen Ernst (s. Ernst 14) und Albrecht (s. Albrecht 23), der beiden Söhne des Kurfürsten Friedrich des Sanftmütigen, durch Kunz von Kaufungen aus dem Schlosse zu Altenburg in der Nacht vom 7. zum 8. Juli 1455. Kaufungen hatte dem Kurfürsten Friedrich im Bruderkrieg (1446–51) gedient, dafür Vitzthumsche Güter in Meißen erhalten, die er nach dem Kriege nicht wieder herausgeben wollte, weshalb der Kurfürst sie ihm mit Gewalt wegnahm. Da Kunz seine Ansprüche auf dem Rechtswege nicht durchsetzen konnte, verband er sich mit den Rittern v. Mosen und v. Schönfeld zum Raube der beiden Söhne des Kurfürsten. Die Verschwornen trennten sich, um auf verschiedenen Wegen auf Kunz' Schloß Eisenberg in Böhmen zu gelangen. Nahe der böhmischen Grenze fand Prinz Albrecht während der Rast im Wald angeblich Gelegenheit, sich einem Köhler, Georg Schmidt (Torubel), zu entdecken, der mit Hilfe andrer Kunz gefangen nahm und in das Kloster Grünhain lieferte. Auf die Kunde davon gaben die andern den Prinzen Ernst gegen Zusicherung der Straflosigkeit ebenfalls frei. Kunz wurde 14. Juli 1455 in Freiberg enthauptet, der Köhler Schmidt soll unter dem Namen Triller mit einem Freigut bei Zwickau beschenkt worden sein. Vgl. Gersdorf, Einige Aktenstücke zur Geschichte des Prinzenraubes (Altenb. 1855); Voretzsch, Der sächsische Prinzenraub in Altenburg (das. 1906); Franz, Der sächsische Prinzenraub im Drama des 16. Jahrhunderts (Marburg 1891). Das Ungeschichtliche der Überlieferung weist Koch (»Trillersagen«, Meining. 1884; »Die Stiftung Kaspar Trillers und der Stammbaum der Tryller«, das. 1889) nach.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 17. Leipzig 1909, S. 404.
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