Fein [2]

[166] Fein, 1) Georg, geb. 1803 in Helmstädt, studirte 1822–26 in Göttingen, Berlin u. Heidelberg die Rechtswissenschaften, wurde in München Mitredacteur der Deutschen Tribüne u. 1832 wegen seiner hier entwickelten politischen Ansichten aus Baiern gewiesen. Nachdem ihm 1833 auch in verschiedenen anderen Ländern Deutschlands der Aufenthalt verweigert worden war, begab er sich u. Paris u. von hier 1834 nach Zürich, wo er einige Monate die Redaction der Neuen Züricher Zeitung übernahm u. dabei für die Gründung deutscher Arbeitervereine thätig war, was ihm Verhaftung u. Ausweisung aus Zürich zuzog. Bei seinem nachherigen Aufenthalt in Baselland wirkte er vorzugsweise für die Sache des Jungen Deutschland, weshalb er endlich auch hier u. aus dem ganzen Schweiergebiet gewiesen wurde. In Paris fand er ebenfalls keine bleibende Stätte, er reiste nach London, von da nach kurzem Aufenthalte nach Christiania u. 1844 wieder nach der Schweiz. Im März 1845 war er Theilnehmer am Freischaarenzuge gegen Luzern unter Ochsenbein, wurde gefangen, an die sardinische Grenze gebracht u. an die österreichische Regierung abgeliefert. Im Mai 1846 wurde er von Wien nach Triest transportirt u. hier mit der Weisung nach Nordamerika eingeschifft, binnen 3 Jahren nicht von dort zurückzukehren. Er hielt sich erst in Philadelphia, dann im Innern von Pennsylvanien u. in den westlichen Staaten auf; 1848 kehrte er nach Deutschland zurück, betheiligte sich nur vorübergehend an der Bewegung u. ging dann nach Liestal, wo er früher das Bürgerrecht erworben hatte u. 1852 eine Fortbildungsanstalt für Jüngliuge gründete. 2) Eduard, Bruder des Vor., geb. 1813 in Braunschweig, studirte in Heidelberg u. prakticirte seit 1834 als Advocat in Braunschweig; seit 1838 studirte er von Neuem in Berlin u. Heidelberg u. trat hierauf zuerst an letzterem Orte 1842 als Privatdocent auf, wurde 1844 Professor in Zürich, ging 1845 in gleicher Eigenschaft nach Jena u. 1852 von da nach Tübingen als Professor der Pandekten. Er schr.: Das Recht der Collation, Heidelb. 1842; Chrestomathie von Beweisstellen zu Puchta's Lehrbuch der Pandekten, Zürich 1845; Beiträge zur Lehre von der Novation u. Delegation, Jena 1850; Das Recht der Codicille, Erlang. 1851.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 166.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika