Rönne [3]

[347] Rönne, 1) Ludwig Moritz Peter von R., geb. 18. Oct. 1804 zu Glückstadt in Holstein, studirte von 1822–25 in Bonn u. Berlin Jurisprudenz, wurde dann Auscultator beim Land- u. Stadtgericht in Brandenburg, 1827 Referendar beim [347] Kammergericht in Berlin u. dann beim Oberlandesgericht in Breslau, kehrte 1828 als Assessor beim Kammergericht nach Berlin zurück, wurde noch in demselben Jahre Richter beim Oberlandesgericht in Breslau, 1832 Director des Land- u. Stadtgerichts in Hirschberg u. 1836 Oberlandesgerichtsrath in Breslau; 1843 als Hülfsarbeiter zum Kammergericht nach Berlin versetzt, wurde er Rath bei diesem Gerichtshofe, welche Stelle er noch jetzt bekleidet. Seit 1849 wurde R. öfter in die erste Kammer gewählt, wo er zur constitutionellen Partei gehörte. Er schr.: Kleins System des preußischen Landrechts, neu bearbeitet, Halle 1835 f.; mit Wenzel, Koch u. Gräff, Ergänzungen u. Erläuterungen der preußischen Rechtsbücher, Berl. 1837–40, 3. Aufl. 1847–57, 15 Bde.; Die Verfassung u. Verwaltung des preußischen Staates, ebd. 1840 ff.; Bearbeitung der preußischen Verfassungsurkunde vom 31. Jan. 1850, Berl. 1850, 2. Aufl. 1852; Commentar über das Mühlenablösungsgesetz, Brandenb. 1850; Commentar über das Preßgesetz, Bresl. 1851; Die Gemeindeordnung etc. des preußischen Staates u. Commentar über dieselbe, Brandenb. 1851; Das Staatsrecht der preußischen Monarchie, Lpz. 1856. 2) Ludwig Friedrich von R., älterer Bruder des Vorigen, machte in der Englisch-Deutschen Legion den Feldzug 1815 gegen Frankreich mit, wurde nachher Präsident der Handelskammer in Berlin u. 1848 zum preußischen Gesandten bei den Nordamerikanischen Freistaaten ernannt; er ging als Mitglied des Parlaments nach Frankfurt u. wurde von der Centralgewalt als Gesandter bestätigt, nach Auflösung der Centralgewalt aber abberufen u. von seiner Regierung zur Disposition gestellt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 347-348.
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