Vermögen

[593] Vermögen. Im Allgemeinen versteht man darunter alle die Kräfte und Eigenschaften eines Gegenstandes, Einzelner oder einer Gesammtheit von Personen, wodurch sie etwas zu bewirken vermögen oder im Stande sind. So spricht man von dem verschiedenen Tragvermögen oder der Tragkraft von Balken, welche z.B. bei gleicher Länge und Stärke und gleich weiter Spannung, wenn sie von Fichtenholz sind, nur die Hälfte des Tragvermögens von andern aus dem Holze der Traubeneiche besitzen. Am Menschen unterscheidet man namentlich ein inneres oder geistiges und ein äußeres, sinnliches oder körperliches Vermögen. Unter dem ersten werden alle die Fähigkeiten, Talente und Kräfte, welche er von der Natur erhalten hat und die Entwickelung und Ausbildung derselben verstanden. Dieses Vermögen kann zwar benutzt, aber nicht vertauscht werden, wie das äußere oder sinnliche, welches in Dingen (z.B. Grundstücken, Waaren, Staatspapieren und überhaupt Geldeswerth) besteht, die man entweder unmittelbar genießen und für die man sich Dinge zum Genuß und Gebrauch verschaffen (eintauschen) kann. Im gemeinen Leben denkt man sich unter Jemandes Vermögen die Gesammtheit seiner körperlichen oder weltlichen Güter, und im engsten Sinne den Werth derselben in Gelde, als dem gewöhnlichen Maßstab derselben. Was der einzelne Bürger eines Staats an weltlichen Gütern besitzt, heißt Privatvermögen, das gesammte, einen Tauschwerth besitzende Eigenthum eines Volks sein Nationalvermögen, welches letztere aber wieder als das aus dem gesammten Privatvermögen der Staatsbürger bestehende und das eigentliche National- oder Staatsvermögen im engern Sinne unterschieden wird, welches dem Staate als Gesellschaft gehört und zu Gute kommt. – Die Vermögenssteuer ist eine nach dem wirklich vorhandenen, reinen Vermögen der einzelnen Bürger bestimmte Abgabe. (S. Steuern).

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1841., S. 593.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: