Abzeichen, politische

[68] Abzeichen, politische, Zeichen, durch die sich äußerlich die Glieder einer Partei erkennen, oft zufällig entstanden, so der Bundschuh der schwäbischen Bauern, der Geusenpfennig. Stammeseigentümlichkeiten gaben den Wallisern den Lauch, den Schotten die Distel zum Abzeichen. Die Anhänger der Stuarts trugen einen Eichenzweig, weil sich Karl II. nach der Schlacht bei Worcester auf einer Eiche verborgen hatte. In Schweden unterschieden sich zwei große politische Parteien durch Mützen und Hüte. In Frankreich war seit 1789 die Trikolore (blau-weiß-rot) das Zeichen der Progressisten, die weiße Farbe das der Royalisten (Bourbonen). Das Veilchen war 1815 und ist noch jetzt Zeichen der Bonapartisten. In Deutschland wurden nach 1815 die angeblichen alten deutschen Reichsfarben: Schwarz-Rot-Gold, das Abzeichen der Burschenschaft und andrer patriotischer Vereinigungen als Zeichen nationaler Gesinnung, bis ein Bundesgesetz vom 5. Juli 1832 den Gebrauch der politischen Abzeichen außer den Landesfarben verbot (s. Deutsche Farben), 1848 vom Bund zu Reichsfarben erklärt, 1849 aber wieder außer Gebrauch gesetzt. Seit der Märzrevolution 1848 gilt die »Blutfarbe« Rot als Abzeichen der Sozialdemokraten und extrem radikalen Parteien (der »Roten«). Auch die Tracht, der Schnitt des Haares, des Bartes (»Demokratenbärte«) etc. haben vielfach als Abzeichen gedient. Die englischen Royalisten des 17. Jahrh. trugen Locken, die republikanischen Puritaner schoren ihr Haar (Rundköpfe) kurz. Die bestimmtesten politischen Abzeichen sind immer Bänder, Schleifen, Kokarden.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 68.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: