Damm [1]

[438] Damm, ein aus Erd- oder Steinmassen, zuweilen auch unter Verwendung von Faschinen und Hölzern verschiedener Art künstlich ausgetragenes Bauwerk von ausgesprochener Längenerstreckung, das als Unterbau für Verkehrswege (Straßen, Eisenbahnen, Kanäle) dient und außerdem für Gründungs- und Wasserbauzwecke zur Ausführung kommt als Fangdamm und Deich. Bei Dämmen aus erdigen und

[438] steinigen Massen für Verkehrswege hängt die Kronenbreite von der Art des Verkehrsweges ab, ihre Höhe ist durch örtliche Verhältnisse bedingt; über die seitlichen Begrenzungsflächen der Dämme, die Dammböschungen, s. Böschung. Vor Ausführung der Dämme müssen Lattenprofile hergestellt werden, die den vom D. einzunehmenden Raum angeben sollen. Gewöhnlich schlägt man in jedem wichtigern Dammquerschnitt zwei solche Profile, an jedem Böschungsfuß eins. Es besteht aus zwei Pfählen, mit einem gegenseitigen Abstand von etwa 1 m in die Querschnittsrichtung eingeschlagen, und einem, an diese seitlich angenagelten Lattenstück, dessen untere Kante die Richtung der herzustellenden Böschung und deren Schnitt mit dem Boden angibt. Außerdem werden auch noch Stangen errichtet, an denen wagerechte Lattenstücke befestigt sind, wodurch die Höhe der auszuführenden Aufschüttung angegeben wird. Da aufgeschüttete Massen sich im Laufe der Zeit zusammensetzen, so wird es nötig, die Dämme von vornherein höher und breiter, also ihre Böschungen steiler anzulegen, als in den Plänen angenommen war; dies ist schon beim Schlagen der Lattenprofile zu berücksichtigen. Das Maß der Überhöhung und Verbreiterung ist vor allem abhängig von der Höhe des Dammes und der Art und Beschaffenheit des Füllmaterials, dann auch von der Bodenform, der Art des Verfahrens bei der Anschüttung und den Witterungsverhältnissen während des Dammaufbaues. Alle Körper, die durch Verwesung zur Bildung von Hohlräumen Veranlassung geben könnten, werden aus den Auftragsmassen tunlich ferngehalten, und Hohlräume, die sich durch Übereinanderlagern von Steinbrocken bilden, sollen durch Auseinanderziehen und Zwischenfüllen feinern Materials ausgefüllt werden. Gefrorner Boden darf nicht zur Herstellung von Dämmen verwendet werden. Der eigentliche Aufbau der Dämme erfolgt in niedrigen, nahezu wagerechten Schichten, die durch die ganze Breite des Dammes reichen (Lagenschüttung), oder in wenigen hohen Schichten, zuweilen auch sofort auf die ganze Höhe des Dammes; hierbei unterscheidet man Kopfschüttung und Seitenschüttung, je nachdem die Entleerung der zur Beiführung des Dammaterials benutzten Fuhrwerke in der Richtung der Dammachse oder nach der Seite hin erfolgt. Bei Lagenschüttung, wobei die dünnen Schichten durch wiederholtes Verlegen der Bohlenbahnen und Gleise, oder auch durch besonderes Anstampfen gedichtet werden, läßt sich ein besonders gutes Arbeitsergebnis erzielen; deshalb findet die Lagenschüttung überall Anwendung, wo es sich um besonders sorgfältige Ausführung handelt, also z. B. bei Herstellung von Dämmen auf abschüssigem Boden, bei Überfüllung von Durchlässen u. dgl. Bei Kopf- und Seitenschüttung lagern sich die ausgestürzten Massen nach natürlichen Böschungsflächen übereinander. Werden große Dämme sofort auf ihre ganze Höhe hergestellt, so kommen öfters besondere Schüttgerüste zur Verwendung, welche die Gleise für die Transportwagen tragen. – D. der Schmelzöfen heißt derjenige Teil des Sammlungsraumes für die geschmolzene Masse, der von Zeit zu Zeit durchstochen wird, um dieselbe abzulassen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1906, S. 438-439.
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