Truppenübungsplatz

[760] Truppenübungsplatz, umfangreicher Geländekomplex zur Abhaltung größerer Truppenübungen und zur wirklich kriegsmäßigen, durch keine Rücksicht auf Flurschäden eingeengten Ausbildung auch kleinerer Verbände. Wünschenswert ist ein T. für jedes Armeekorps, dessen Truppen alljährlich abwechselnd dort üben. Dabei wird auch das gefechtsmäßige Schießen mit erledigt, doch gibt es auch besondere Schießplätze für Infanterie, Feld- und Fußartillerie, die aber gelegentlich auch zu Übungen andrer Truppen Verwendung finden. Auf den Plätzen sind Barackenlager für die Unterkunft der übenden Truppen erbaut; sie sind Reichseigentum und durch Aufkauf oder Ermietung des betreffenden Terrains erworben. Deutschland hat die Plätze in: Alten-Grabow (4. Korps), Arys (1.), Bitsch (15.), Darmstadt* (18.), Döberitz (Garde), Elsenborn (8.), Friedrichsfeld bei Wesel* (7.), Gruppe (17.), Hagenau* (15.), Hammerstein* (17.), Jüterbogk (3.), Lamsdorf* (6.), Lockstedt (9.), Munster (10.), Neuhammer (6.), Posen (5.), Senne (7.); die Erwerbung von Gelände für einen T. des 11. Armeekorps bei Ohrdruf ist in die Wege geleitet. Die mit * bezeichneten dienen in erster Linie für Zwecke der Feldartillerie. Fußartillerieschießplätze: Thorn, Wahn, Kummersdorf; Sachsen hat den T. Zeithain bei Riesa (19.), ein weiterer T. ist für das 12. Armeekorps bei Königsbrück (wo sich schon ein Infanterieschießplatz befindet) im Werden; Bayern hat die Plätze Hammelburg (2.) und Lechfeld; Württemberg Münsingen. Deutschland hat also für 5 Armeekorps noch keine Truppenübungsplätze. Frankreich hat 10 Truppenübungsplätze (Sissonne, Carpiagne, Souze, Bourg-Lastic, Châlons, Mailly, Lorzac, La Courtine, Valdahon, la Valbonne), Rußland 17 größere (darunter Krasnoje Selo) und etwa 60 kleinere, Österreich 4, darunter Bruck und Benatek, Italien, Rumänien, Nordamerika je 4, Großbritannien 2 (außer Schießplätze).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 760.
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