Brauhaus [1]

[228] Brauhaus, Gebäude, welches zum Bierbrauen bestimmt ist. Der Baugrund muß möglichst trocken, daher etwas erhöht sein; in der Nähe muß sich gutes Wasser befinden; die beste Lage ist gegen Nord od. West, damit es stets kühl erhalten u. der Dampf abgeführt wird, auch heftige Stürme, welche die Gährung hemmen, keinen Einfluß haben; es muß von Stein erbaut u. wegen der aufsteigenden, einer Holzdecke nachtheiligen Dämpfe gewölbt sein. Die Größe ist dem Bedürfniß od. dem zu hoffenden Absatz anzupassen, desgl. die innere Eintheilung zum Hin- u. Hertragen des Wassers, Getreides, Malzes, Bieres etc. bequem u. geräumig einzurichten. Der Reinlichkeit wegen ist der Fußboden mit Steinplatten, Ziegeln, Feldsteinen zu pflastern od. auch mit Gyps auszugießen. Um den Luftzug zu fördern, müssen in den Mauern u. am Fußboden kleine verschließbare Öffnungen u. in den Mauern hohe, mit Laden versehene Fenster u. durch das Dach essenähnliche Schläuche angebracht werden. Das Wasser wird durch Röhren od. Pumpen dem Kessel, der Pfanne u. dem Quellbottich zugeleitet. Der Brauofen, durch welchen das Bier beim Kochen Hitze erhält, muß eine große Menge Wasser schnell wärmen u. wird am zweckmäßigsten so construirt, daß eine Röhre die heiße Feuerluft zur Erwärmung der Darre in die Wärmröhren unter derselben leitet. In den Ofen eingesetzt ist die Braupfanne, ein großes viereckiges, od. ein Braukessel, ein rundes Gefäß von starkem Kupferblech, in welchem das Wasser zum Biere u. das Bier selbst gekocht wird. In englischen Brauereien werden fast nur geschlossene, beinahe kugelförmige Kessel mit convexem Boden gebraucht. Durch den cylindrischen, dampfdicht verschlossenen Hals des Kessels geht eine Welle, welche unten mit einer Kette zum Schleifen, oben mit einer Drehvorrichtung versehen ist, u. zur Verhütung des Anbrennens in Bewegung gesetzt wird. Der obere Theil des Kessels, so weit er aus dem Mauerwerk hervorragt, bildet den Boden einer offenen Braupfanne, welche als Vorwärmer dient. Ein Hahn gibt der Flüssigkeit aus dem Vorwärmer [228] Einlaß in den Kessel, ein anderer dient zum Ablassen der Würze aus dem Kessel. Die Größe der Braupfanne wird am besten so angenommen, daß sie die ganze Würze aus einer Maische aufzunehmen vermag. Gute, trockene, nach Norden gelegene u. mit breiten Treppen versehene Keller, wo die Bierfässer auf reinlichen Sandsteinlagern liegen, sind anzulegen u. mit großen Öffnungen vom Haus, durch welche das Bier mittelst Schläuchen od. Trichtern in dieselben gelassen wird, zu versehen. Neben das B. werden das Malzhaus, Holzschuppen, eine Gefäß- u. Vorrathskammer, eine Brauerwohnung u. Frucht- u. Malzböden gebaut.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 228-229.
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