Concordienorden

[336] Concordienorden, 1) gestiftet 1261 von König Ferdiand v. Castilien u. Leon nach der Eroberung von Granada, für 154 Ritter, zum Andenken an die glänzenden Siege u. Beförderung der Eintracht unter den Christen; 2) so v. w. Orden der Brüderlichen Liebe u. Einigkeit; 3) (Orden der Hofehre), 1660 vom Markgrafen Christian Ernst vom [336] Brandenburg-Baireuth gestiftet; Ordenszeichen: am linken Arm am blauen (n. And. gelben od. rothen) Band ein Kranz von Diamanten, mit: Con cordant; auf der Rückseite des Stifters Name u.: den 15. Juni 1660; 4) (Orden der vereinigten Herzen, Orden de la Concorde), gestiftet am 15. März 1696 von dem Fürsten von Nassau zum Andenken gegenseitiger Freundschaft u. Erhaltung der Eintracht; Zeichen: ein emaillirtes Herz, zu beiden Seiten die Namen der Stifter; 5) (Orden de la Concorde, Orden der Eintracht), gestiftet vom Fürst Ludwig Wilhelm von Schwarzburg-Rudolstadt 1718 für Adel u. Nichtadel, Herren u. Damen, zu Beförderung von Wissenschaft, Literatur u. Kunst u. Verschönerung der Gesellschaft am Hof; Zeichen: eine Weltkugel mit lateinischem Kreuz darauf u. mit den Buchstaben V. L. B. E. umgeben, in Gold od. weiß emaillirt an blauem Band, welches auf den Studir- u. Schlafröcken getragen wurde. Jedes Mitglied wählte sich einen eigenen Ordensnamen. Der Orden wurde von dem Fürsten Joh. Friedrich 1746 erneuert u. mit einem, jedesmal nach der Tafel sich versammelnden Tabakscollegium vermehrt, wobei gesellige Unterhaltung u. literarische Beschäftigung statthatte; erloschen 1757: 6) Orden, 1813 am 15. Aug, dem Geburtstag Napoleons, vom Fürst Primas, Großherzog von Frankfurt, errichtet; Verdienstorden für 3 Klassen, der den beiden ersten Klassen den persönlichen Adel verlieh. Wenige Monate nach seinem Entstehen ging er mit dem Rheinbund wieder ein u. wurde sogar in einigen Staaten zu tragen verboten. Ordenszeichen: ein achteckiges Kreuz, vorn zwei zwischen Palmzweigen verschlungene Hände, darüber das Wort Concordia. Auf der Rückseite das Wappen des Großherzogthums Frankfurt; Band: weiß u. roth.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 336-337.
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