Garde

[924] Garde (fr.), 1) eigentlich Wache; dann 2) die Leibwache des Regenten eines Staates. Eine solche findet sich schon sehr früh bei den assyrischen u. persischen Monarchen unter verschiedenen Benennungen. Alexander der Große nahm dazu die Söhne der Vornehmsten Macedoniens, die sich in zwei Klassen schieden: die geringern waren Waffenträger u. besetzten die äußern Theile seiner Wohnung od. seines Zeltes, warteten seiner Pferde etc., aus ihnen wurden seine Jagd-, Tisch- u. Schlafgenossen (Hetairoi) gewählt; mehr noch waren die Argyraspiden (s.d.) mit dem jetzigen Begriffe G. verwandt. Bei den römischen Kaisern vertraten die Prätorianer (s.d.) ihre Stelle u. hatten den größten Einfluß auf Besetzung des Throns. Später bewachten die Trabanten u. noch später die Hatschierer die Person der deutschen Kaiser, u. die Einrichtung an den andern Höfen war dieser analog. Bis zum 17. Jahrh. blieb die G. jedoch stets blos zur Leibwache des Monarchen od. des Feldherrn bestimmt u. war daher nicht sehr stark; oft wählten mißtrauische Monarchen Ausländer, bes. Schweizer u. Schotten (so Ludwig XI., s. Becs de corbin), zu ihren G-n, da sie der Treue dieser am meisten vertrauten, wie schon am Byzantinischen Hofe bes. Germanen dazu erwählt worden waren. In Frankreich scheint der prachtliebende Ludwig XIV. sie zuerst[924] sehr vermehrt zu haben. Unter ihm bestand die G. (Maison du Roi, worunter die Garde du corps, die Mousquetaires, die Garde françoise) aus ungefähr 8000 M. In Preußen hatte Friedrich der Große zuerst einige Bataillone Infanterie u. einige Escadronen zur G. Stärker waren die russischen G-n, welche schon 1785 auf 10,000 M. gestiegen waren, u. Napoleon schuf die französischen G. schon zur Zeit des Consulats als Consular- u. später Kaisergarde aus den ausgesuchtesten Leuten der Armee, von denen keiner je eine Regimentsstrafe erlitten haben durfte. Jeder Mann erhielt eigne Zulage. Nach u. nach wurde die Kaisergarde bis auf die Stärke eines Armeecorps erhoben u. meist im letzten entscheidenden Moment als Reserve verwendet. Man unterschied alte G. (3 Reg. Grenadiere, die schon länger bestanden hatten, u. 2 Reg. Jäger) u. seit 1812 junge G. (15 Reg.), 6 Reg. Cavallerie u. mehrere einzelne Schwadronen, worunter auch Mamluken u. die Ehrengarden, zusammen 38,000 M., waren. Nach der Julirevolution im J. 1830 wurde die französische G. aufgelöst. Erst Kaiser Napoleon III. rief sie durch Decret vom 5. Mai 1854 wieder nach dem Muster der früheren Kaisergarde ins Leben u. gab ihr von Neuem die Stärke eines Armeecorps u. die Bedeutung einer Elite der Armee. Auf ähnliche Weise waren seit 1812 in Rußland u. seit 1815 in Preußen die Garden als selbständige Armeecorps formirt worden, u. auch England hat, obgleich bedeutend geringer an Zahl, seine bes. formirten Garderegimenter, während Österreich die Einrichtung beibehielt, daß im Frieden bei den Bataillonen Grenadiere vertheilt sind, welche, erst im Kriege zu eignen Bataillonen, Brigaden etc. zusammengezogen, die Gardecorps der anderen Mächte vertreten sollen. Auch fast alle kleineren Mächte haben od. hatten besondere Garden gebildet, doch mehr zu Paradezwecken als in obigem Sinne der französischen Garden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 924-925.
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