Lucca [1]

[563] Lucca, war bis 1847 ein souveränes Herzogthum in Mittelitalien u. bildet seitdem eine Präfectur von Toscana mit 24,18 QM. u. (1858) 259,730 Ew.; es bestand aus dem Haupttheil u. einem abgerissenen kleineren Stück von etwa 2 geogr. Mln. nordwestlich, zwischen Modena u. Toscana gelegen, u. wird von Modena, den toscanischen Präfecturen Florenz u. Pisa u. dem Mittelmeere begrenzt; es ist durch die Apenninen zum Theil gebirgig, im Ganzen fruchtbar u. gut angebaut; Flüsse: der nur flößbare Serchio. u. einige kleine Nebenflüsse (Lima), mit vielen aus diesem abgeleiteten Kanälen; Klima: an der Küste sumpfig, feucht, ungesund, im Lande trocken, schön u. gesund; Producte: Rindvieh, Getreide (welches aber nicht zum Bedarf ausreicht), Gemüse, Reis, Wein, Kastanien, Oliven (das Lucchesische Öl ist das vorzüglichste in Italien), Obst, Südfrüchte, Maulbeerbäume, Marmor, Alabaster, Bausteine; Handel mit den Erzeugnissen des Bodens, bes. Öl (iu den Sorten soprafino u. di marino) u. Seide. Verfassung: die einzige constitutionelle Monarchie Italiens, beruhte dies souveräne Herzogthum mit republikanischer Regierungsform nach Art. 100 u. 101 des Wiener Congresses auf dem von Napoleon für L. erlassenen constitutionellen Decret vom 23. Juni 1805; Regent war ein Herzog. Die Landesvertretung übte ein, jährlich wenigstens einen Monat versammelter, alle 4 Jahre zum Drittheil erneuerter Senat von 36 Mitgliedern aus, zu 2/3 aus größeren Grundbesitzern, zu 1/3 aus Gelehrten u. bedeutenden Kaufleuten bestehend. Derselbe berieth u. genehmigte die Gesetze u. Steuern, prüfte die Rechnungen des Staatshaushaltes u. wählte die Richter. Staatsverwaltung: höchste Behörde war der Staatsrath, aus 2 Ministern u. 6 Staatsräthen gebildet. Das Land theilte sich in 3 Bezirke: Lucca, Via Reggio u. Borgo a Mozzano, mit 290 Gemeinden; Hauptstadt Lucca, jeder Bezirk mit einem Bezirkspräfecten an der Spitze, die ziemlich selbständige Gemeindeverwaltung leitete ein Gonfaloniere u. beaufsichtigten die Podestas. Die ganz unabhängige Rechtspflege nach den französischen Codes (s.d.) übten Friedensrichter in den einzelnen Gemeinden, zehn Gerichte erster Instanz u. als höchstes Tribunal zwei Appellationsgerichte aus, das eine für bürgerliche, das andere für Strafsachen, sich gegenseitig als Cassationshof dienend. Die Geistlichkeit steht noch unter dem Erzbischof von L. Militär betrug 713 Mann Linie (nach And. nur 260 Mann), welche sich durch Werbung ergänzten u. einer Bürgergarde von 498 Mann aus den angesehensten Familien, die den Dienst beim Regenten versah. Finanzen: Einkünfte u. Ausgaben beliefen sich auf gegen 400,000 Thlr., die Civilliste betrug 104,000 Thlr. Wappen: ein lasurblauer Schild, darauf zwei schräglaufende Balken, zwischen welchen das Wort Libertas stebt; Flagge: gelb, mit zwei rothen Horizontalstreifen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 563.
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