Bauernvereine

[467] Bauernvereine, Vereine zur Wahrung der bäuerlichen Standesinteressen und zur Hebung der sozialen Stellung des Bauernstandes. Während die landwirtschaftlichen Vereine vorwiegend den technischen Fragen des landwirtschaftlichen Betriebes ihre Aufmerksamkeit zuwenden, stellen die B. die wirtschaftlichen Interessen des Grundbesitzes in den Vordergrund; zu ihren Mitgliedern zählen nicht nur die kleinen und mittlern Bauern, sondern auch vielfach der Adel und Großgrundbesitz. Das Vorbild für alle diese Vereinigungen ist der 1862 vom Freih. v. Schorlemer-Alst gegründete Westfälische Bauernverein. Den Bemühungen des Vereins ist das Gesetz der »Landgüterordnung« vom 30. April 1882 zu verdanken, das die Erhaltung der Bauernhöfe in den Familien bezweckt. Er hat Spar- und Darlehnskassen gegründet, gemeinsame Feuer-, Lebens-, Hagelversicherung eingeführt, gemeinsame Bezüge von Dünge- und Futtermitteln für die Mitglieder eingerichtet, hat in Verbindung mit dem landwirtschaftlichen Verein für Westfalen und Lippe eine Prüfungsstation für Maschinen und Geräte gegründet, besitzt ein eignes Forstamt, ein Bauamt, eignes Schiedsgericht und Vergleichsamt, eigne Monatsschrift in dem »Westfälischen Bauer« und eine Haushaltungsschule. Durch zahlreiche Lokalversammlungen sucht man eine gesunde Aufklärung unter den Mitgliedern zu verbreiten. Er zählt zur Zeit über 30,000 Mitglieder. Nach dem Muster des Westfälischen Vereins und mit wesentlich denselben Aufgaben ist 1881 der Schlesische, 1881 der Nassauische, 1882 der Rheinische (rund 36,600 Mitglieder), 1882 der West- und Ostpreußische, 1883 der Hessische, 1884 der Trierische, 1885 der Eichsfeldische, 1885 der Badische, 1889 der Kurhessische Bauernverein u. a. gegründet. Mehr politische Tendenzen verfolgen der antisemitische Mitteldeutsche Bauernverein (Sitz in Marburg i. Hessen) und der konservative Bauernbund (Sitz Berlin) sowie der 1893 gegründete Bund der Landwirte (s. d.), der sich die Aufgabe stellt, auf die Wahlen einzuwirken, um in die Parlamente geeignete Vertreter der Landwirtschaft zu bringen. Hierher gehört auch der Bauernbund in Bayern, der sich seit Anfang der 1890er Jahre namentlich in den Kreisen Ober- und Niederbayern und Oberpfalz ausbreitete und ähnliche Tendenzen verfolgt wieder Bund der Landwirte, aber nur wenige Großgrundbesitzer umfaßt. Er ergänzte sich hauptsächlich aus den Reihen der Klerikalen, und einige Parteiführer, wie Ratzinger, suchten auch die Bauernbündler unter geistlichem Einfluß zu halten. In neuerer Zeit machten sich auch stark partikularistische Tendenzen im Bauernbund bemerkbar. Im bayrischen Landtag ist er durch 10, im Reichstag durch 3 Mandate vertreten. Vgl. auch das Textblatt zur Karte »Reichstagswahlen«. Eine seiner Hauptforderungen ist die Ablösung der bäuerlichen Hypotheken durch den Staat. Daneben bestehen in Bayern unter verschiedenen Namen (Bauernverein, christlicher Bauernverein) noch kleinere Vereine, die teils größere Bezirke umfassen, teils (wie z. B. der parteilose Bauernverein für Uffenheim, Windsheim und Umgebung) nur auf ein eng begrenztes räumliches Gebiet sich erstrecken. – Ähnliche Aufgaben wie die deutschen B. verfolgen in Österreich die Volksvereine, von denen der bedeutendste wohl der oberösterreichische ist. Zum Teil betreiben die österreichischen Vereine auch Politik. Vgl. Faßbender, Die B. und die Lage der Landwirtschaft (Paderb. 1888); Derselbe, Rettung des Bauernstandes (1893); E. Jäger, Die Agrarfrage der Gegenwart (Berl. 1882–93, 4 Tle.); v. Mendel-Steinfels, Landwirtschaftl. Vereinswesen, im »Handwörterbuch der Staatswissenschaften«, Bd. 5 (2. Aufl., Jena 1900).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 467.
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