Breslau [1]

[394] Breslau, 1) deutsches Bistum, wird ums Jahr 1000 zuerst bei Thietmar von Merseburg erwähnt. Bischof Walther (1148–76) erbaute den Dom; Jaroslaw, Sohn des Breslauer Herzogs Boleslaw 1. (1198–1201), brachte das Gebiet von Neiße an das Bistum; Thomas II. (1271–92) erstritt von Herzog Heinrich IV. die Obergerichte, den Blutbann und das Jus ducale. Preczislaw v. Pogarell (1341–76) stellte sich nebst der ganzen schlesischen Kirche unter den Schutz Böhmens, erwarb mehrere Herrschaften, darunter 1344 das Fürstentum Grottkau, und nannte sich Fürst von Neiße und Herzog von Grottkau. Das Bistum, seines Reichtums wegen »das goldene« genannt, gehörte zum Erzstift Gnesen und trat erst 1354 unter die unmittelbare Oberhoheit des Papstes. 1742 kam es an Preußen; nur ein kleiner Teil blieb österreichisch. 1811 wurde der in Preußen liegende Teil des bischöflichen Fürstentums Neiße säkularisiert; den in Österreich liegenden (Johannesberg, Freiwaldau, Zuckmantel) behielt der Bischof und damit den fürstlichen Titel. Von 1817–23 war der Bischofsstuhl unbesetzt; das Konkordat von 1821 sicherte sein Fortbestehen, unterwarf ihn wieder unmittelbar dem Papste, das Wahlrecht erhielt das Kapitel, das Bestätigungsrecht der König. Der erste Bischof nach dem Konkordat war Emanuel von Schimonski (1823 bis 1832). Der 1835 gewählte Fürstbischof, Graf Leopold von Sedlnitzky (s.d.), resignierte 1840, wurde evangelisch und zog sich mit dem Titel eines Staatsrats nach Berlin zurück. 1841 folgte Joseph Knauer, auf diesen 1845 Melchior, Freiherr v. Diepenbrock, der Kardinal wurde, 1853 starb und Heinrich Förster (s.d.) zum Nachfolger erhielt, der 1875 in Preußen abgesetzt wurde. Als er 1881 starb, wurde Propst Robert Herzog und nach dessen Tode 1887 Joseph Kopp (s.d.) Fürstbischof (seit 1893 Kardinal). Der Sprengel des Bistums erstreckt sich über Preußisch-Schlesien (mit Ausnahme von Glatz, das zum Erzbistum Prag, und vom Kreis Leobschütz, der zum Erzbistum Olmütz gehört), einen Teil von Österreichisch-Schlesien und seit 1821 und 1853 auch über die katholischen Gemeinden von Brandenburg und Pommern. Vgl. Stenzel, Urkunden zur Geschichte des Bistums B. im Mittelalter (Bresl. 1845); Ritter, Geschichte der Diözese B. (das. 1845); Grünhagen und Korn, Regesta episcopatus Vratislaviensis (das. 1864, Teil 1); Heyne, Dokumentierte Geschichte des Bistums B. (das. 1860–68, 3 Bde.).

2) Herzogtum, der mittlere Teil Schlesiens, stand seit 1163 als selbständiges Herzogtum unter einem Zweige des Piastenhauses (s. Boleslaw 9), das 1179 auch Niederschlesien (Liegnitz) erwarb. Während in der Folge die mächtigste Linie der Herzöge von Niederschlesien immer in Liegnitz Hof hielt, wurde B. bei den vielfachen Teilungen der Piasten mehrmals Sitz einer Seitenlinie, so 1241–90 und 1311–27. In letzterm Jahre verkaufte Herzog Heinrich VI. von B. sein Land an König Johann von Böhmen. Mit Böhmen kam es 1526 unter österreichische Herrschaft und 1742 im Frieden von B. an Preußen (s. Schlesien, Geschichte).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1905, S. 394.
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