Schwarzenberg [2]

[121] Schwarzenberg, alles fränkisches, jetzt fürstliches, in Bayern und Österreich ansässiges Geschlecht, ursprünglich Seinsheim genannt, bis Erkinger von Seinsheim (gest. 1437) die Herrschaft S. erwarb und sich danach nannte. Er erhielt von Kaiser Siegmund als Pfandschaft die Städte Saaz, Kaaden, Berann und mehrere böhmische Schlösser und ward 1429 in den Reichsfreiherrenstand erhoben. Das Geschlecht teilte sich dann in die Stephansbergsche (später niederländische oder rheinische) und in die Hohenlandsbergsche Linie, welch letztere sich 1528 wieder in eine fränkische (erloschen 1588) und eine bayrische Linie (erloschen 1646) spaltete. Hierauf fielen die Stammbesitzungen in Franken an die rheinische Linie (vgl. Mörath in der »Zeitschrift des Bergischen Geschichtsvereins«, Bd. 12 u. 16, Bonn 1877 u. 1881; ferner von demselben: Schloß S. in Franken, das Stammhaus der Fürsten zu S., Krumau 1902). Zu letzterer gehörte Adolf, Freiherr von S., der im Türkenkrieg als kaiserlicher General focht, 1599 die reichsgräfliche Würde erhielt und 1600 bei einem Aufstand umkam. Sein Sohn war Adam, Graf von S. (s. unten: S. 2). Dessen Sohn Johann Adolf, Graf von S., kaiserlicher Geheimrat und Reichshofratspräsident, wurde 1670 vom Kaiser Leopold I. für sich und den jedesmaligen Senior des Hauses mit der Reichsfürstenwürde beschenkt, worauf er auch 1674 Sitz und Virilstimme im Fürstenkollegium erhielt. Er starb 1683. Sein Sohn Ferdinand bestimmte in seinem Testament vom 22. Okt. 1703, daß für den Fall zweier männlicher Erben die Herrschaft in zwei Fideikommisse geteilt werden solle. Doch blieb in den nächsten Generationen die Herrschaft noch in einer Hand vereinigt. Sein Sohn Adam Franz von S. (1680–1732) erbte von seiner Mutter, einer gebornen Gräfin von Sulz, die 1639 gefürstete Landgrafschaft Kleggau in Schwaben und ward durch Erwerbung des Herzogtums in Böhmen von der Witwe des letzten Fürsten von Eggenburg 1719 vier Jahre später Herzog von Krumau, welchen Titel seitdem immer der jedesmalige regierende Älteste führt. Er bekleidete die Ämter eines Geheimrats, Oberstallmeisters und Oberhofmarschalls und wurde 1732 auf der Jagd von Kaiser Karl VI. aus Versehen erschossen. Unter dessen Sohn Joseph Adam (1722–1782) dehnte Kaiser Karl die fürstliche Würde auf alle männlichen und weiblichen Sprossen aus. Dessen Sohn Johann (1742–89) hinterließ zwei Söhne, Joseph (1769–1833) und Karl (1771–1820, s. S. 3), so daß nunmehr die Teilung des Hauses in zwei Majorate eintrat. Dem ersten Majorat gehören: die Standesherrschaften S. und Hohenlandsberg unter bayrischer Oberhoheit und in Österreich außer dem Herzogtum Krumau viele Liegenschaften, besonders in Böhmen und Steiermark. Standesherr ist gegenwärtig der Enkel Josephs und Sohn Johann Adolfs (1799–1888), Fürst Adolf Joseph von S., geb. 18. März 1832, erbliches Mitglied des Herrenhauses und Mitglied des böhmischen Landtags. Dem zweiten Majorat gehören die Herrschaften Worlik und Klingenberg in Böhmen sowie mehrere Güter daselbst und in Ungarn an. Dieses übernahm nach dem obengenannten Karl dessen gleichnamiger zweiter Sohn Karl (1802–58), auf den abermals sein Sohn Karl (1824–1904, s. S. 6) folgte. Dieser hinterließ zwei Söhne, Karl (geb. 1859) und Friedrich (geb. 1862), von denen der erste jetziger Standesherr und erbliches Mitglied des Herrenhauses ist. Der Hauptgrundbesitz der Primogenitur des Fürstentums S. nimmt den 30. Teil der Fläche von Böhmen ein. Zu demselben kommen noch das Fürstentum S. in Bayern, die Besitzungen in Niederösterreich, Salzburg und Steiermark mit zusammen 204,388 Hektar. Der Besitz in Böhmen umfaßt 20 Domänen. Vgl. Berger, Das Fürstenhaus S. (in der »Österreichischen Revue« 1866); »Die Archive des fürstlichen Hauses S. ältere Linie« (Wien 1873); Mörath, Stammtafel des mediatisierten Hauses S. (Krumau 1901).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 121.
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