Borcke

[87] Borcke, altes wendisches Dynastengeschlecht in Pommern, welches bis zum 16. Jahrhundert sich selbständig erhielt, jetzt in den Grafenstand erhoben u. auch am Niederrhein angesessen ist. Zu demselben gehörte: 1) Sidonie von B., geb. um 1540, ausgezeichnet durch Verstand u. Schönheit, hatte unter ihren zahlreichen Liebhabern auch den jungen Herzog Ernst von Pommern-Wolgast, da sie denselben aber nicht heirathen sollte, so zog sie sich in das Fräuleinstift Marienstift zurück. wo sie, von den übrigen Stiftsdamen angefeindet u. von ihren Verwandten verhöhnt, Vergnügen im Umgang mit Weibern niederen Standes fand. Von einer derselben der Zauberei angeklagt, wurde sie zu Stettin gefoltert u. trotz der Verwendung der benachbarten Höfe 1520 in Stettin enthauptet u. ihr Körper verbrannt. Jetzt blüht das Geschlecht in 2 Linien: a) die Stargardter Linie, erhielt die gräfliche Würde 1740; 2) Adrian Bernhard, geb. 1668 in Döbritz: wohnte den Feldzügen der Brandenburger in den Niederlanden bei, ward nach dem Utrechter Frieden Gesandter in Wien; Friedrich Wilhelm I. ernannte ihn zum Generalmajor u. 1713 zum Gouverneur von Stettin, 1715 wirkte er zum Fall von Stralsund mit, ward Generallieutenant u. 1728 Staatsminister; 1732 brachte er den Vergleich mit dem Fürsten von Nassau-Diez über die oranische Erbfolge zu Stande u. st. als Feldmarschall 1741. 3) Kaspar Wilhelm von B., Sohn des Vorigen, geb. 1704 in Gersdorf; war Gesandter in Dresden, Wien, London u.a. O. u. st. als Minister des Auswärtigen 1747; übersetzte Shakespeare's Julius Cäsar, Berl. 1741, u. den Lucanus, Halle 1749. Diese Linie erlosch 1790 im Mannesstamm; von Neuem erhielt i. J. 1840 die Grafenwürde nach dem Rechte der Erstgeburt: 4) Eugen, Sohn des 1828 gestorbenen Majors Philipp Karl Ludwig von B., st. 1848, u. ihm folgte sein Sohn: 5) Graf Gustav, geb. 1829; Lieutenant im Regiment Garde du Corps; er ist nicht verheirathet u. hat nur Schwestern. b) Linie zu Hueth am Niederrhein, welche seit 1790 die Grafenwürde u. das Erbkämmereramt im Herzogthum Kleve besitzt; jetziger Chef: 6) Graf Heinrich, [87] Enkel von Adrian Heinrich u. Sohn des 1825 verstorbenen Grafen Heinrich, geb. 1808, welcher 1790 die gräfliche Würde erhielt, er ist nicht vermählt u. hat auch keine Brüder.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 87-88.
Lizenz:
Faksimiles:
87 | 88
Kategorien: