Culturpflanzen

[577] Culturpflanzen, diejenigen Gewächse, welche, im Gegensatz zu den wildwachsenden, von den Landwirthen, Gärtnern, Weinbauern u. Forstwirthen zu nützlichen Zwecken gezogen werden. Viele C. sind erst aus den verwandten wildwachsenden Species durch jahrelange sorgfältige Zucht hervorgegangen u. dadurch in allen ihren Theilen vollkommener u. nutzbarer, aber auch zärtlicher u. zu Krankheiten geneigter gemacht worden, als in wildem Zustande, z.B. die Kartoffel, der Weizen. Man kann sämmtliche C. eintheilen: a) in Getreidepflanzen, der Familie der Gräser angehörend; sie umfassen Weizen, Roggen, Dinkel, Einkorn, Gerste, Hafer, Hirse, Mais. Die Getreidepflanzen sind die wichtigsten unter allen C., indem ihre mehlhaltigen Körner nicht nur das Brod liefern, sondern auch zu vielen technischen Zwecken, zur Stärke-, Bier-, Branntwein-, Essigbereitung etc. dienen; b) die Hülsenfrüchte, wozu Bohnen, Erbsen, Linsen, Wicken gehören; ihre Samen sind unter denen aller C. ihres Stickstoffreichthums halber die nährendsten u. deshalb sowohl zur menschlichen Nahrung als zu Viehfutter sehr wichtig. Hierher kann man auch noch den Buchweizen rechnen, welcher bes. für Haidegegenden eine wichtige Nahrungspflanze ist; c) die rüben- u. knollenartigen Pflanzen: Runkel-, Kohl-, weiße Rüben, Möhren, Pastinaken, Kartoffeln, Topinambor, theils zur Viehfütterung, theils zur Nahrung der Menschen, theils zu technischen Zwecken von sehr hoher Bedeutung; d) die kraut- od. kohlartigen Pflanzen, worunter der Kopfkohl gehört, welcher theils zu Viehfutter, theils zur menschlichen Nahrung dient; e) die eigentlichen Futterpflanzen, umfassend die verschiedenen Futterkräuter, namentlich Kleearten, u. die edlen Gräser. Sie sind nicht nur von hoher Wichtigkeit für die Ernährung der landwirthschaftlichen Hausthiere auf seiner Stelle, sondern auch für einen rationellen Ackerbau, indem sie den Boden beschatten, lockern, bereichern u. der nächstfolgenden Frucht einen guten Standort bereiten; f) die Handelspflanzen: Öl-, Gespinnst-, Farbe-, Gewürz-, Fabrikpflanzen, deren Blüthen, Samen, Fasern, Blätter, Stängel, Wurzeln, Rüben etc., die Stoffe zur Beleuchtung, Bekleidung etc. dienen. Manche dieser Pflanzen könnte man auch Luxuspflanzen nennen, z.B. den Tabak; g) die Arzneipflanzen, deren Blüthen, Blätter, Stängel, Wurzeln etc. Heilkräfte besitzen u. daher von den Apothekern gebraucht werden; h) die Gemüse- od. Küchengartenpflanzen, die man eintheilt in Blatt-, Schoten-, Knollen-, Rüben-, Zwiebelartige, Stängel- od. Blüthenpflanzen; sie werden theils im freien Lande im Felde od. Garten, theils im Mistbeete erzogen u. dienen frisch u. getrocknet zur Ernährung der Menschen; i) die Zier- od. Blumenpflanzen; mit ihrer Zucht beschäftigt sich die Haus- u. Kunstgärtnerei in Töpfen, im freien Lande, in Mistbeeten, Gewächshäusern, theils aus Liebhaberei, theils als Erwerbsquelle dienend; k) die Obstpflanzen, deren Früchte, das Obst, einen bedeutenden Beitrag zu den menschlichen Nahrungsmitteln liefern, indem sie roh, gedörrt, gekocht, geschmort, eingemacht, als Marmelade, Saft, Wein etc. genossen werden. Die Obstpflanzen werden theils im Freien in Alleen, Plantagen, theils in Gras- u. Küchenaärten, theils in Fruchthäusern gezogen; l) die Weinpflanzen, deren Früchte theils zum rohen Genusse, theils zur Weinbereitung dienen u. welche theils in den Gärten an Spalieren, theils im Freien, bes. in Weinbergen gezogen werden; m) die Forst- od. Waldpflanzen, welche man in hart- u. in weichholzige eintheilt u. mit deren Anzucht aus Samen od. Pflänzlingen sich der Forstmann im Walde beschäftigt; die Producte dieser Pflanzen an Holz, Streu, Harz, ätherischen Olen, Pottasche, Theer, Ruß, Laub, Rinde, Früchten, sind von großer Bedeutung in technischer, haus- u. landwirthschaftlicher Hinsicht. Ausführlichere Nachricht über die verschiedenen Nutzpflanzen geben die einzelnen Artikel, welche sich speciell mit denselben beschäftigen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 577.
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