Kamin [2]

[262] Kamin (Kammin), 1) (sonst Flemmingscher Kreis), Kreis des Regierungsbezirks Stettin der preußischen Provinz Pommern; 23, 57 QM., 39,000 Ew.; 2) Kreisstadt darin, am Kaminschen Bodden (See, durch den die Divenow fließt); bis 1648 Sitz eines Bisthums;-Domkirche, adeliges Fräuleinstift, Seminar, höhere Bürgerschule, Raschweberei, Leinwandmärkte, Fischerei; 4750 Ew. – K. war vormals Bisthum in Pommern, 1128 zu Julin gestiftet u. 1175 vom Herzog Kasimir unter Bischof Sigfried nach K. verlegt. Unter Bischof Konrad II. (1233–43), erhielt das Bisthum zum Ersatz für einigen Zehnten, den die Landstände denselben verweigert hatten, 1240 Stargard, wofür unter Wilhelm (1243–1249) die Herzöge Kolberg u. Köslin, einräumten. Um diese Zeit schlossen sich die Bischöfe oft an die Markgrafen von Brandenburg an, bis Bischof Heinrich Wachold (1299–4317) dem Herzoge von Pommern 1304 in den Belgarder Vergleiche Treue versprechen mußte. Diesen Vergleich erneuerte Bischof Konrad IV. (1317–1322) 1321, der auch von dem Papst Johann XXII. die Unabhängigkeit von dem Erzbisthum Gnesen erhielt, Unter Bischof Johann hatte[262] das Bisthum einen Streit über den Peterspfennig mit dem König Kasimir von Polen, doch verzichtete der König in dem Vergleich 1349 auf diese Abgabe des Stifts. Ein neuer Streit entstand 1392, wo Bogislaw, vorher Bischof, Herzog von Pommern wurde u. die Stiftsgüter seinem Nachfolger Nikolaus nicht eher herausgeben wollte, als bis ihm die 40,000 Gulden bezahlt wären, um die er jene Güter aus seinem Vermögen eingelöst hatte. Der Bischof Magnus setzte den Streit fort, u. da sich der Herzog dem päpstlichen Ausspruch nicht fügen wollte, so wurde er von dem Concil zu Kostnitz u. vom Papste in den Bann gethan, der auf Bogislaws Sohn, Bogislaw IX., überging. Da dies nichts half, so brachte es der Nachfolger des Bischofs Magnus, Sigfried, auf dem Concil zu Basel dahin, daß der Herzog in die Reichsacht erklärt wurde, worauf 1436 ein Vergleich zwischen Herzog u. Stift zu Stande kam, in dem u.a. den Herzögen die Zustimmung zur Bischofswahl gewährt wurde, woraus in der Folge diesen mehrere Streitigkeiten mit Papst u. Kaiser erwuchsen. Bischof Erasmus trat 1536 zur Lutherischer Lehre über. 1648 wurde K. in ein weltliches unmittelbares Reichsfürstenthum verwandelt u. mit Sitz u. Stimme auf Reichs- u. Kreistagen an Kurbrandenburg gegeben. Der letzte Bischof war Ernst Bogislaw, Herzog von Croy-Arschot. Die in Hinter-Pommern zerstreuten Besitzungen bilden jetzt den Fürstenthumschen Kreis des preußischen Regierungsbezirks Köslin.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 262-263.
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