Der Orden der Tempelherren

[86] Der Orden der Tempelherren – Lat milites templi – Franz. templiers – entstand im Anfange des zwölften Jahrhunderts. Einige tapfere Ritter bemerkten mit Unmuth die Mißhandlungen, welche die nach Jerusalem wallfahrtenden Pilger von den Ungläubigen auszustehen hatten, und beschlossen, sie dagegen [86] zu beschützen. Zuerst thaten dieses Hugo von Payens und Gottfried von Saint Omer, der erste ein Franzose, und der andere ein Niederländer: sieben Französische Ritter gesellten sich zu ihnen; und im Jahre 1118 wurde der militärische Orden der Tempelherren nach der Regel des Augustin begrundet. Die Ritter hielten sich in und bei Jerusalem auf, und legten bei den häufigen Wallfahrten der Gläubigen rühmliche Proben ihrer Tapferkeit ab. Balduin II. König in Jerusalem, räumte ihnen einen Theil seines Palastes zur Wohnung ein, und zwar denjenigen, der zunächst an den ehemahligen Salomonischen Tempel stieß; und daher erhielten sie den Namen der Tempel herren. Die rühmliche Absicht ihrer Stiftung, der unbescholtene Lebenswandel der damahligen Ritter, und der Hang des Jahrhunderts zu Abenteuern und mannhaften Thaten flößte vielen die Begierde ein, sich in diesen Orden aufnehmen zu lassen, und veranlaßte andere, ihn mit ansehnlichen Geldbeiträgen und anderweitigen Schenkungen möglichst emporzuhelfen. Im Jahre 1128 waren der Ritter schon so viele, daß Papst Honor II. kein Bedenken trug, ihren Orden förmlich zu bestätigen, und sichs zur Ehre anrechnete, ihr oberster Schutzherr zu werden, welches bisher der Patriarch zu Jerusalem gewesen war. Bis zum Anfange des 14ten Jahrhunderts vermehrte sich ihr Glanz ungemein. Der Großmeister, der nach dem Verlust der Orientalischen Besitzungen durch die Saracenen auf Cypern residirte, genoß bei allen Fürsten Europaʼs den höchsten Rang, und die Großprioren der verschiedenen Ordens-Provinzen wurden aus den edelsten Geschlechtern gewählt. Wie ansehnlich sich die Besitzungen des Ordens vermehrt hatten, kann man schon daraus abnehmen, daß die Anzahl aller Commenthureien, die er in Europa und dem Orient besaß, an 9000 betrug. Bei einem solchen Reichthume war es nicht zu verwundern, daß viele Ritter in Weichlichkeit und Wohlleben versanken, und die Freuden der Völlerei den Geschäften ihres Berufs vorzuziehen anfingen. Es wäre auch beinahe ein Wunder gewesen, wenn sich dieser Orden zu einer Zeit rein erhalten hätte, wo alle übrige verdorben waren. Allein das Sittenverderben unter den Tempelrittern war sicher nicht so groß, als daß Philipp IV. König in [87] Frankreich, hätte einen rechtlichen Grund zur Zerstörung des Ordens daraus herleiten können; und doch scheuete er sich nicht, eben dieses Sittenverderben als eine Hauptursache des schrecklichen Gerichts anzuführen, das er in den Jahren 1307 – 1311 über die Tempelherren ergehen ließ, und das wir jetzt kürzlich erzählen wollen, weil es einzig in seiner Art ist. Philipp, mit dem Beinamen der Schöne, ein verschlagener und ehrgeitziger Regent von festem Charakter, faßte den kühnen Entschluß, den Orden der Tempelritter, auf dessen Ansehen und Schätze er eifersuchtig war, mit einem Schlage zu vernichten. In dieser Absicht zog er den damahligen Papst, Clemens V. in sein Interesse, und gab, nachdem er zwischen den Jahren 1304 – 1307 alles eingeleitet, und den Tempelherren, die sich in Paris aufhielten, mancherlei Ursachen zum Mißvergnügen gegeben, und sie zum Aufstande gegen sich absichtlich gereitzt hatte, an alle Gerichtsherren seines Reichs den Befehl: alle Tempelherren ihres Bezirks auf einen Tag gefangen zu nehmen. Dieses, einem Orientalischen Despoten würdige, Gebot, das jedem die Todesstrafe androhte, der einen Tempelherrn entwischen lassen würde, wurde in der Stille mit der größten Pünktlichkeit in der Nacht auf den 13. Oct. 1307 ausgeführt. Als Ursache eines so beispiellosen Verfahrens ließ der König die Verbrechen bekannt machen, die er von dem Orden entdeckt haben wollte. Diese bestanden vorzüglich darin: daß die Tempelherren Götzendiener wären, welche eine scheußliche, mit einer Menschenhaut überzogene Figur göttlich verehrten, daß sie Maria und Christum verhöhnten und bei ihrem Eintritt ein Crucifix anspeien müßten, auch unter sich unnatürlichen Lüsten nachhingen. Das Mittel, wodurch Philipp diesen Schändlichkeiten auf die Spur gekommen zu sein vorgab, war sehr verdächtig, denn es war die Aussage eines Verbrechers, der sich damit vom Tode hatte retten wollen. Die wahren Absichten des Königs verriethen sich aber nur zu deutlich dadurch, daß er sich, sobald die Tempelherren in Paris verhaftet worden waren, sogleich des Temples – eines großen Gebäudes, worin sie wohnten, und das in der letzten Revolution oft erwähnt worden ist – und aller darin befindlichen Schätze bemächtigte. Er trug darauf seinem [88] Beichtvater auf, die in Paris gefangnen Tempelherren, unter denen sich auch der Großmeister, Jacob von Molay, der sich aufs nachdrücklichste rechtfertigte, und genaue Untersuchung verlangte, befand, zu verhören, und ernannte in derselben Absicht Commissarien für die Provinzen. Die Verhöre fingen im Monath October an, und dauerten bis zum Ende des Novembers. Da die Ritter standhaft die schändliche Anklage läugneten, die man ihnen vorlegte, und nur wenige aus Furcht die Beschuldigungen eingestanden: so brachte man sie auf die Folter, und preßte ihnen unter den entsetzlichsten Martern ein Geständniß ab, wie es der König wünschte. Die meisten widerriefen nachher; aber man achtete nicht darauf, sondern zwang sie durch neue Qualen zur Bestätigung ihrer ersten Aussage. Der Papst selbst wurde auf den König aufgebracht; aber zum Unglück für die Tempelherren nur auf kurze Zeit. Philipp schläferte ihn entweder durch glänzende Versprechungen ein, oder schreckte ihn durch Machtspruche. Der Papst verstand sich sogar endlich selbst dazu, eine Anzahl Tempelherren zu verhören; und sein Urtheil fiel eben dahin aus, wie das des Königs. In der Folge ernannte er eine Commission, die nochmahls die Sache untersuchen sollte. Aber diese Commission war eben so parteiisch, als das Concilium, wobei der Erzbischof zu Sens präsidirte. Letzteres verdammte (1309) nicht weniger als 54 Ritter, die ihre Aussage widerrufen hatten, zum Feuer, und drohte allen denen eine ähnliche Strafe, die es wagen würden, etwas zur Vertheidigung des Ordens zu schreiben. Man war noch so grausam, diese 54 Ritter nicht in helles Feuer zu werfen, sondern bei einem gelinden langsam verbraten zu lassen. Die päpstliche Commission blieb bei dem allen ganz ruhig; denn sie fürchtete den Zorn des Königs, und hob am 5. Juni 1311 ihre Sitzungen auf. Das Endurtheil über den Orden sprach in demselben Jahre das Concilium zu Vienne im Dauphiné aus. Hier war es, wo ihn der Papst durch eine Bulle (2. März 1312) aufhob und verordnete, daß seine Güter zur Wiedereroberung des heiligen Landes angewendet werden sollten: nur befanden sich schon die meisten in der Gewalt des Königs. In [89] Rücksicht der gefangnen Tempelherren wurde ausgemacht, daß die, welche ihre Verbrechen eingestanden hätten, gelinde bestraft, und die, welche im Läugnen verharren würden, dem Arm der Gerechtigkeit überliefert werden sollten. Unter den letztern befand sich der Großmeister, Jacob von Molay, den Philipp ohne Barmherzigkeit (18. März 1314) den Flammen überliefern ließ. Die Geschichte hat wenige gerichtliche Verfahren aufzuweisen, worin man der Menschheit mit größerm Uebermuth Hohn gesprochen, und die Unschuldigen mit den Schuldigen auf eine unverantwortlichere Weise vermischt hätte, als in diesem. Dem grausamen Philipp gnügte es nicht, bloß in seinen Landen eine so schreckliche Katastrophe über die Tempelherren zu verhängen, er forderte auch die übrigen Herrscher Europens zu einem ähnlichen Verfahren gegen sie auf; und sie folgten seinem Beispiele mit mehr oder weniger Härte. Dem Deutschen Reiche gereicht es zur unvergeßlichen Ehre, daß es hierin eine Ausnahme machte, und die Tempelherren mit aller möglichen Schonung behandelte. Philipp genoß nur kurze Zeit seinen Triumph; denn er starb schon 1314 den 29. Nov. neunthalb Monathe nach Molayʼs Hinrichtung: aber dessen ungeachtet gewann der Orden dadurch nichts, und konnte sich nie wieder herstellen. Manche haben zwar vermuthet, daß sich in andern geheimen Gesellschaften Spuren desselben erhalten hätten, und daß sogar die fürchterliche Jacobinerverbindung in Frankreich aus seinen Trümmern hervorgegangen sei, und den Thron gestürzt hätte, um die Tempelherren an den Französischen Königen zu rächen; allein alle diese Muthmaßungen beruhen mehr auf Gründen der Einbildung, als der Wahrheit. Gewisser ist es, daß ein Edelmann aus der Oberlausitz, von Hund genannt, mit dem Projecte umging, den Tempelorden wieder herzustellen, und daß deßhalb eine große Gährung unter den Freimaurern seit dem Jahre 1764 entstand. Dieser Mann war ein Schwärmer, der sich unstreitig bloß einen Namen machen und zugleich seinen Eigennutz befriedigen wollte. Sein Plan war so weit aussehend, daß er sogar auf den Ankauf von Ländereien berechnet war, unter denen seine Güter die ersten sein sollten. Einige Logen der Freimaurer traten seinem System bei, weil sie mit ihm [90] zugleich glaubten, daß der Freimaurerorden eine Fortsetzung des Ordens der Tempelherren sei; andere arbeiteten ihm entgegen: und die Einigkeit wurde nicht eher hergestellt, als bis die Deputirten der angesehensten Logen auf einem Convente zu Wilhelmsbad 1782 das Hundische System einmüthig für Betrügerei erklärten. Der Stifter desselben erlebte zum Glück diese Kränkung nicht, indem er schon 1776 zu Meinungen gestorben war. Im Jahre 1792 machte Dr. Moldenhawer den Prozeß gegen die Tempelherren aus den Original-Acten bekannt; und man kann sich, wenn man die Beschuldigungen liest, die dem Orden gemacht wurden, unmöglich enthalten, dabei an das Verfahren zu denken, das im Mittelalter zuweilen die Juden traf. Könige und Fürsten trugen kein Bedenken, sie scharenweis zu dem Feuer zu verdammen, wenn sie sich ihres Geldes bemächtigen wollten. Den Grund dazu mußten allemahl gotteslästerliche Handlungen abgeben, die man bei ihnen entdeckt zu haben vorgab. Gerade so war es bei den Tempelherren; nur daß man diesen die angeblichen Verbrechen, deren höchstens Einer und der Andere sich schuldig gemacht haben konnte, noch höher anrechnete, weil sie sich selbst zu dem Christenthum bekannten. – Außer den oben angezogenen von Moldenhawer bekannt gemachten Acten über diese schändliche Gewaltthätigkeit gegen den Tempelherrenorden sind neuerlich dieselben von Münter, und besonders auch von Grouvelle (ins Deutsche übersetzt von C. F. Cramer, Leipz. 1806) noch mehr ans Licht gekommen; und es ist wohl nicht zu läugnen, daß durch die dramatischen Behandlungen dieses Gegenstandes von Werner (die Söhne des Thales, 2 Theile, Berlin, 1803 u. 4. neue Ausg. 1807) und Raynouard (Les Templiers – die Tempelherren, v. Cramer übers. Leipz. 1806) die Theilnahme an der Geschichte des Ordens sich neuerlich noch sehr vermehret hat.

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Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 6. Amsterdam 1809, S. 86-91.
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