Maximilian I. [3]

[88] Maximilian I. (Joseph), von 1806–25 König, vorher seit 1799 Kurfürst von Baiern, war der Sohn des östr. Feldmarschalls und Pfalzgrafen Friedrich von Zweibrücken, und am 27. Mai 1756 zu Schwetzingen ohne irgend nahe Aussicht auf einen Thron geboren. Vom sechsten [88] Jahre an bei seinem Oheim, Herzog Christian von Zweibrücken, erzogen, wurde M. 1777 Oberst und 1778 Generalmajor in franz. Diensten und lebte, einige Reisen ausgenommen, meist in Strasburg. Nach Ausbruch der franz. Revolution 1789 ging er nach Manheim, wurde nach seines Oheims und seines Bruders Karl II. Tode 1795 Herzog von Zweibrücken und nach dem Erlöschen der pfalz-sulz-bachischen Linie mit Karl Theodor, 1799 Kurfürst von Baiern, das in der Mitte zwischen den kriegführenden Mäckten Ostreich und Frankreich sich in sehr schwieriger Lage befand. M. schloß sich zunächst an das erstere, ward aber seit 1805 Frankreichs Bundesgenosse, nahm 1806 den Königstitel an und knüpfte seine Beziehungen zu Napoleon durch Vermählung seiner Tochter Auguste mit dem franz. Prinzen Eugen (s. Beauharnais) noch enger. Obgleich aber Baiern auch durch wichtige Gebiete für die dem franz. Bündniß gebrachten großen Opfer entschädigt worden war, verkannte doch M. 1813 das wahre Interesse Deutschlands so wenig, daß er nach erfolgter Garantie seiner Lande im Vertrage von Ried am 8. Oct., auf die Seite der Verbündeten trat und den lang entbehrten Frieden für Europa erkämpfen half. Vom Anfange seiner Regierung suchte M., wo es die Umstände erlaubten, Aufklärung und Wohlstand seines Landes zu heben; die Gerichtsverfassung, die Rechtspflege, die Finanzen, Policei und andere wichtige Zweige der Verwaltung wurden wiederholt verbessert, die durch Aufhebung von beinahe 200 Klöstern und Stiftern erhaltenen Fonds zur Verbesserung und Erweiterung des öffentlichen Unterrichts verwendet und durch Begünstigung der Universitäten, Stiftung einer Akademie der bildenden Künste, Errichtung von Sonntagsschulen und andern gemeinnützigen Bildungsanstalten die Mittel der Volksbildung zweckmäßig vermehrt. Ein Religionsedict sicherte 1803 allen christlichen Glaubensgenossen freie Ausübung ihres Cultus, 1807 ward eine gleiche Besteuerung ohne Ansehen der Geburt und des Ranges eingeführt und am 26. Mai 1818 erhielt Baiern von ihm eine ständische Verfassung, nachdem vorher der damit unzufriedene Minister, Graf von Montgelas, obgleich seit 1799 M.'s Rathgeber in allen wichtigen Dingen, entlassen worden war. Anspruchlose Einfachheit, echtes Wohlwollen und menschenfreundliche Milde zeichneten im öffentlichen und im Privatleben den König M. aus, der bis zu seinem am 13. Oct. 1825 zu München erfolgten Tode als wahrer Landesvater verehrt und allgemein geliebt ward. Ein würdiges Denkmal ist ihm 1837 in München errichtet worden und eine umfängliche Biographie »M. Joseph, König von Baiern. Sein Leben und Wirken, geschildert von I. M. Göltl«, (Stuttg. 1837) gleichzeitig erschienen.

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Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 88-89.
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