Magister

[75] Magister (lat.), Vorgesetzter, Vorsteher, Aufseher; bei den Römern Titel für die verschiedensten Staats- und Gemeindeämter, Korporationen etc., z. B. M. admissionum, kaiserlicher Zeremonienmeister; M. aeris, Kassierer; M. census, Vorsteher des Steuer- und Schätzungswesens, Finanzminister; M. cubiculariorum, Oberkämmerer; M. scriniorum, Chef des kaiserlichen Kanzleibureaus. Auch am päpstlichen Hof (M. sacri palatii, ein vom Papst zur Prüfung aller neu erscheinenden Bücher aufgestellter Dominikaner) und in den Klöstern war M. der Titel für verschiedene Beamte der Zucht- und Kirchenordnung sowie des Gottesdienstes und Lehrer. M. artium liberalium, Meister der freien Künste, früher eine akademische Würde, in England heute noch als master of arts. Seit der zweiten Hälfte des Mittelalters bezeichnet M. die Würde eines zum akademischen Unterricht befähigten Gelehrten. Wer diese Würde erlangen wollte, mußte zuvor Bakkalarius (Bakkalaureus, s. d.) und Lizentiat in seiner Wissenschaft geworden sein. Schon im 12. Jahrh. legte man dem Prädikat M., namentlich in Frankreich, hohen Wert bei. Zwischen Doktor und M. unterschied man in der ältesten Zeit des Universitätswesens nicht. Nachdem das Fakultätswesen zu seiner heutigen Form entwickelt war, büßte die nun auf die Artisten- oder philosophische Fakultät beschränkte Magisterwürde einen Teil ihres Ansehens ein. Manche philosophische Fakultäten verliehen das Prädikat M. artium liberalium (Meister der freien Künste) zugleich mit dem Doktortitel, während es anderwärts nur denen erteilt ward, die nach öffentlicher Disputation die Erlaubnis erhalten hatten, Vorlesungen zu halten (M. legens). Gegenwärtig hat das Magisterium an deutschen Universitäten jede selbständige Bedeutung verloren, indem es als bloßer, in der Anrede ungebräuchlicher Nebentitel mit dem Doktorat der Philosophie zusammenfällt. Überdies berechtigt auch die Doktorwürde, obwohl im feierlichen akademischen Stil als »höchster Ehrenrang der Fakultät« bezeichnet, nicht mehr ohne weiteres zum akademischen Lehrvortrag.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 13. Leipzig 1908, S. 75.
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