Zacharīä

[830] Zacharīä, 1) Just Friedrich Wilhelm, Dichter, geb. 1. Mai 1726 in Frankenhausen, gest. 30. Jan. 1777 in Braunschweig, studierte in Leipzig und Göttingen die Rechte, beschäftigte sich aber fast ausschließlich mit schöner Literatur. Er hielt sich anfangs zur Schule Gottscheds, der sein erstes größeres Werk: »Der Renommist« (erster Druck in Schwabes »Belustigungen«, 1744; Neudruck in Reclams Universal-Bibliothek und in Kürschners »Deutscher Nationalliteratur«), ein komisches Epos aus dem Studentenleben, bekannt machte, trennte sich aber bald von ihm und schloß sich der Richtung der »Bremer Beiträge« an. Es folgten nun seine andern komischen Heldengedichte: »Phaethon«, »Das Schnupftuch«, »Lagosiade« (in »Scherzhaften epischen Poesien«, Braunschw. u. Hildesheim 1754), »Murner in der Hölle« (Rost. 1757), teils in Alexandrinern, teils in Hexametern gedichtet. 1748 wurde Z. Lehrer am Carolinum in Braunschweig, 1761 Professor der schönen Wissenschaften und Kanonikus. Zachariäs Übersetzung von Miltons »Verlornem Paradies« (Altona 1760) in Hexametern ist matt. Nicht ohne Verdienst dagegen sind seine »Fabeln[830] und Erzählungen in Burkard Waldis' Manier« (Braunschw. 1771). Gesammelt erschienen seine »Poetischen Schriften« in 9 Bänden (Braunschw. 1763–1765), wozu noch ein Band »Hinterlassene Schriften« kam (das. 1781, mit Lebensbeschreibung von Eschenburg). Vgl. H. Zimmer, Just Friedrich Wilhelm Z. (Leipz. 1892); P. Zimmermann, Friedr. Wilh. Z. in Braunschweig (Wolfenbüttel 1897).

2) Heinrich Albert, Staatsrechtslehrer, geb. 20. Nov. 1806 zu Herbsleben in Sachsen-Gotha, gest. 29. April 1875 in Kannstatt, habilitierte sich 1829 in Göttingen und wurde daselbst 1835 außerordentlicher, 1842 ordentlicher Professor der Rechte. An der politischen Bewegung von 1848 beteiligte er sich als Mitglied des Vorparlaments und des Fünfzigerausschusses sowie als Vertrauensmann der hannoverschen Regierung beim Bundestag und als Mitglied der Nationalversammlung. Nach Reaktivierung des Bundestags bekämpfte er in einer Flugschrift (1850) deren Rechtmäßigkeit. Als Gegner der preußischen Annexionen von 1866 ward er von den Partikularisten im Wahlkreis Göttingen 1867 in den konstituierenden Reichstag des Norddeutschen Bundes gewählt, wo er an den Beratungen über die Bundesverfassung lebhaften Anteil nahm. Seit 1867 vertrat er die Universität Göttingen im preußischen Herrenhaus. Seine bedeutendsten Werke sind: »Deutsches Staats- und Bundesrecht« (Götting. 1841–45, 3 Abtlgn.; 3. Aufl. 1865 bis 1867, 2 Bde.) und »Handbuch des deutschen Strafprozesses« (das. 1860–68, 2 Bde.). Außerdem schrieb er: »Die Lehre vom Versuch der Verbrechen« (Götting. 1836–39, 2 Tle.); »Die deutschen Verfassungsgesetze der Gegenwart« (das. 1855, Nachträge 1858 u. 1862); »Das Eigentumsrecht am deutschen Kammergut« (das. 1864); »Zur Frage von der Reichskompetenz gegenüber dem Unfehlbarkeitsdogma« (Braunschw. 1871).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 830-831.
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