Brand [2]

[176] Brand (Med.), 1) örtliches Absterben od. Vernichtung der Lebensthätigkeit eines Theiles, ist entweder heißer B. (Gangraena), der Übergangszustand der Entzündung in B., in dem das Leben noch nicht ganz erloschen ist; od. kalter B. (Sphacelus), mit vollständiger Ertödtung u. gänzlichem Erlöschen der thierischen Wärme. Er tritt bald secundär in Folge der höchsten Steigerung der Entzündung, bald primär ein, wegen dem Leben direct feindseliger Einflüsse, ohne erhebliche Entzündung. Er ist ferner entweder feuchter B., mit wirklicher faulig flüssiger Auflösung des Theiles; od. trochen er B., bisweilen mit. mumienartiger Vertrocknung der Theile. Der Übergang in heißen B. ist zu fürchten, wenn bei übermäßiger Steigerung der Entzündungssymptome die Theile ein dunkelrothes, violettes, bleifarbiges, mißfarbenes Ansehen bekommen, unempfindlich, welk, kalt, endlich schwarz werden u. sich bei feuchtem B. eine stinkende, braune. schwärzliche Jauche (Brandjauche) anfangs oft in Blasen (Brandblasen) bildet, bis beim Eintritt des kalten B-s die Theile völlig breiartig zerfließen od. sich theilweise ablösen. Der B. innerer Theile verräth sich vorzüglich durch plötzliches Nachlassen der vorher heftigen Schmerzen. Veranlassungen des B-s sind: heftige Steigerungen der Entzündung, den Zu- od. Rückfluß des Blutes in einem Theile hindernde Momente, bedeutende Quetschungen, Zerreißungen, Wunden, Verbrennungen, Erfrieren. Die Natur heilt ihn, indem sie an der Grenze des Brandigen (Demarcationslinie) eine Entzündung u. Eiterung erzeugt, wodurch das Brandige abgestoßen wird; geschieht dies nicht, so schreitet er fort u. wird durch Säfteverlust, Erschöpfung u. in Folge der Aufsaugung der B-jauche unter faulig typhösem Fieber (Brandfieber) tödtlich. Die Kunst muß den B. verhüten durch Mäßigung der Entzündung mittelst antiphlogistischer Mittel, Entfernung fremder Körper, von Einklemmungen etc. Beginnt er dennoch, so sind fäulnißwidrige u. excitirende Mittel angezeigt, od. man muß sein Fortschreiten hemmen, entweder wieder durch Mäßigung der zu heftigen Entzündung, od. Erregung der zu schwachen durch Reizmittel, selbst durch Kauterien. Ist die Absonderung vollendet, so müssen die Knochen durchsägt werden. Mehr od. weniger gehören zu dem B. auch der Anthrax, die Putrescenz der Gebärmutter, die Mundfäule u. die Schwarze Blatter (s.d. a.). Besondere Formen sind noch: a) der Hospital-B. (Gangraena nosocomialis), er gesellt sich nur zu Wunden u. Geschwüren in überfüllten, unreinlichen, tiefgelegenen, feuchten Hospitälern; entsteht von selbst od. durch Ansteckung, vorzüglich durch Verbandstücke, Charpie etc., od. auch schon durch die Luft, unter den Symptomen einer Synocha, eines Synochus, selbst wohl Typhus mit gastrischen Beschwerden. Die Wunden od. Geschwüre werden schmerzhaft, sondern schlechten Eiter ab; es entstehen schmutzig weiße, aschgraue Flecke, u. nach u. nach wird mehr od. weniger die ganze Fläche mit einem zähen, weißlichen od. aschgrauen Schleime überzogen. Die zernagten Wundränder sind wulstig aufgeworfen u. mit einem dunkelrothen ödematösen Entzündungskreise umgeben. Es bilden sich braunrothe[176] mürbe Schorfe; die Oberfläche sondert eine blutige scharfe Jauche ab, blutet leicht, u. das Übel schreitet schnell zerstörend fort. Heilung folgt nur durch Abstoßung des Brandigen u. eintretende gute Eiterung. b) Der Fußzehen-B. (Trockener B.), der nach vorheriger kurzer Entzündung mit heftigen Schmerzen unerwartet bei alten u. entkräfteten kachektischen gichtischen Personen die Fußzehen befällt, von hier aus sich weiter verbreitet u. oft tödtlich ist. Der schmerzlose B. der Alten (Sphacelus senilis) ist von dem vorigen nur dadurch verschieden, daß sich derselbe ohne Schmerzen bildet, der abgestorbene Theil wird lederartig mumificirt; selten folgt Heilung durch Abstoßung des Brandigen, meist der Tod. 2) Knochen-B., s. Nekrose. 3) B. der Zähne (Caries der Zähne), s.u. Zahnkrankheiten.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 176-177.
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